Erwachsener Sohn fängt Lehre an

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caco
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Erwachsener Sohn fängt Lehre an

Beitrag von caco »

mein Sohn (23) hat im August mit seiner 1. Lehre angefangen. Sein Vater weigert sich aber für ihn jetzt auch Unterhalt zu zahlen. Den anderen beiden Söhnen zahlt er wie im Scheidungsurteil (2007) vereinbart. Damals war der Junge aber aber aus seiner Lehre rausgeflogen und arbeitslos, sodass der Vater nichts zahlen musste. Er hat damals bei 90% Pensum 7100.- verdient und ist jetzt der Meinung, dass er kein Geld zahlen könne, er habe halt keins.

Hat wer eine Ahnung wie er am besten vorgehen kann? Er will ihn gerichtlich einklagen, hat aber keine Ahnung wo und bei wem. Auch braucht er Alimentenbevorschussung, aber die wollen hier auch nicht zahlen.

Er wohnt bei mir seit 2 Jahren, ohne Unterhalt zu bezahlen. Ich bin wieder verheiratet und haben Gütertrennung vereinbart. Ich arbeite (Lohn ca. 2100.- mtl).

Wir werden nächste Woche ein Gespräch mit der hiesigen Sozialreferentin haben und möchte vorher über Rechte und Pflichten Bescheid wissen. Mein Sohn will mich dabei haben, damit vier Ohren hören und verstehen können.

Vielleicht wurde das schon behandelt, aber ich habs nicht gefunden
:(

(Ria schreibt: Hallo caco, ich habe mir erlaubt, den Namen Deines Sohnes zu Eurem Schutz rauszunehmen.)
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Buchenholz
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Beitrag von Buchenholz »

Hallo Cacp

Was das Gesetz im Detail sagt, da bin ich zu wenig §§-sicher.

Meistens zahlen Väter bis Ende Erstausbildung. Da sind die Jugendlichen etwa 19 - 20 Jahre alt. Wenn dein Sohn erst mit 23 Jahren eine Lehrer anfängt, dann finde ich das auch etwas speziell.

Mit 23 hatte ich bereits meine 2. Ausbildung fertig und freute mich, endlich finanziell unabhängig zu sein. Ich würde deinem Sohn raten, anderswie Unterstützung zu bekommen. Beispiel: zinsloses Darlehen bei der Gemeinde oder Stipendium.

Ich glaube, mein Partner sowie mein Ex würden sich wehren, wenn sie einem 23-jährigen Kind noch Unterhalt zahlen müssten.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Caco

Was hat dein Sohn zwischen 16 und 23 denn gemacht ?

Der Mündigenunterhalt ist nicht gross gesetzlich geregelt.
Der Unterhalt an mündige Kinder muss den Eltern zumutbar sein.
Auch wird den Eltern (euch beiden) nicht nur das Existenzminimum
berechnet sondern der erweiterte Bedarf (+20%) der schliesst
Dinge wie Auto, Steuern usw. ein.

Ohne zu wissen was dein Sohn in den 5-6 Jahren bisher gemacht hat,
ist es schwierig etwas dazu zu sagen.

Die Erstausbildung muss auch zügig vorangetrieben werden, der "ewige Student" wird als Beispiel nicht unterstützt.

Buchenholz: meine Stieftochter ist mit 24 mit ihrem Bachelor fertig, auch wir zahlen noch Unterhalt. Aber entsprechend weniger wie früher.
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caco
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auf der schiefen Bahn

Beitrag von caco »

also er hat eigentlich ausser schlafen und kiffen nichts gemacht. Das Militär hat er pflichtgemäss gemacht und einige Gelegenheitsjobs waren auch drin. Aber er kam einfach nicht in die Gänge und verschlief regelmässig seine Arbeitseinsätze. Er lebte einige Zeit bei verschiedenen Freunden, bis ich ihn nach vor dem Winter zu mir nahm, da er versprach sich zu bessern. War aber leider immer nur kurzzeitig möglich. jetzt hat er die Kurve gekriegt und lernt und ist begeistert von seiner Lehre und es klappt prima. Ausser eben das Geld.
Ich finde eben auch, dass er das gleiche Recht wie die anderen Beiden hat, vorallem da ich ja weiss wie gut er verdient.
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

wenn er jahrelang rumgelungert ist, so kann er wohl nichts erwarten, weder vom Staat noch von den Eltern.

Ich weiss nicht wie stark man den Vater noch verpflichten kann für einen 23-jährigen Sohn zu zahlen, auch wenn der Vater gut verdient.

Die Kinder sind immer gleichgestellt. Das ist so, aber eben die Erstausbildung ist zügig voranzutreiben, das scheinen die anderen Söhne gemacht zu haben. Dieser Sohn aber nicht.

Am besten lässt ihr euch beraten beim Anwalt oder gratis REchtsberatung.

Ich rechne die Chancen auf Unterhalt geringer zu wie wenn er 18 wäre.
Probieren lohnt sich aber auf jeden Fall.
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Anita

Beitrag von Anita »

und hält dein sohn auch regelmässigen kontakt zu seinem vater?

wenn nicht, muss der vater auch nicht mehr zahlen wie mir ist...

ich glaube eher nicht, dass er noch geld beanspruchen kann. er hat sich die zeit vertan und muss hier wohl seine lehre daraus ziehen....aber wie das gericht entscheidet im einzelfall weiss man ja nie....
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caco
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Beitrag von caco »

ja einigermassen. Ich habe mich beim Rechtsdienst vom Sozialamt erkundigt und die meinte, das sei eine kleine Sache. Er müsse nur einen Brief ans Gericht schreiben mit den Erklärungen, warum er erst jetzt wieder mit einer Lehre anfängt. dann würde es ein beschleunigtes Verfahren geben. Dazu bräuche es keinen anwalt und würde in 2-3 Mt erledigt sein. Sie meinte er hätte gute chance zu Geld zu kommen, wenn er gut begründen würde.
wir sind also sehr gespannt. Der Brief ist unterwegs....
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

da muss er sich aber fest Mühe geben, wenn er etwas geltend machen möchte. Ich bin da gar nicht sicher, ob er Geld vom Vater geltend machen kann, denn theoretisch ist er in diesem Alter schon längstens fertig mit einer Lehre.
Im Gesetz steht, dass die Erstausbildung zügig voranzutreiben ist. Mal ein Lehrjahr/Semester wiederholen liegt drin, aber nicht 6 Jahre mal abwarten.

Ehrlich gesagt, kann ich das nicht verstehen. Von deinem Sohn und auch von dir als Mutter nicht. Aber ich kenne die Hintergründe nicht, möchte mich da auch nicht zufest aus dem Fenster lehnen.

Der Mündigenunterhalt muss zumutbar sein, und das ist es in meinen Augen nicht, wenn ein junger Erwachsener "nichts" gemacht hat über eine so lange Zeit.

Ich hab mein Welschlandaufenthalt vorzeitig abgebrochen. Als ich heimkam stand ich auch da ohne Job. Ich habe, kaum war ich zu Hause, mich überall beworben und siehe da, ich habe ein Job bekommen, am Frühling drauf, durfte ich sogar die Lehre dort machen. Was für ein Glück ich hatte.

Meine Eltern hätten es nie geduldet, wenn ich einfach so "nichts" gemacht hätte. Aber das war wohl noch eine andere Zeit.
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aisha

Beitrag von aisha »

ich kenne die Umstände ja auch nicht, aber meine Eltern hätten es auch niemals geduldet, dass ich nichts gemacht hätte. Vorher hätten sie mich zum Klo putzen auf den Bahnhof geschickt....
Ich als "Zahlpapi" hätte auch meine liebe Mühe damit, meinem erwachsenen Kind plötzlich wieder Unterhalt zu zahlen, wenn er solange nichts gemacht hat.
Aber eben, ich kenne die Umstände dazu nicht.

In meinem Bekanntenkreis ist jetzt auch ein Fall, wo der Sohn mit 23 ein Studium beginnt, er hat jedoch eine abgeschlossene Lehre vorzuweisen.
Der Vater wollte auch nicht mehr bezahlen, blitzte offenbar aber ab, mit der Begründung, wenn die Eltern studiert hätten, (was beide haben), dann müsse man dem Kind eine solche Ausbildung auch noch zugestehen und finanzieren. D. h. das Kind habe ein Anrecht auf gleiche Ausbildung wie die Eltern....
Es herrscht dort inzwischen auch dicke Luft, denn der junge Mann hat in den Jahren, in denen er nun gearbeitet hat, keinen Rappen zur Seite gelegt, obwohl er wusste, dass er sich noch weiterbilden möchte.
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Beitrag von Buchenholz »

Hallo

Caco schreibt, dass sie noch zwei Söhen hat und die haben vermutlich ihre berufliche Laufbahn ohne Probleme absolviert.

Jedes Kind ist einzigartig und kein Geschwister ist gleich wie das andere. Es kommt in den besten Familien vor, dass eines aus der Reihe tanzt. Trotzdem bleiben sie die Kinder um man liebt sie, so wie sie sind.

Aber egal ob ich Mutter oder Vater bin, so würde ich das Kind eher mit Dienstleistugen unterstützen. (kommt mir kein besserer Begriff in den Sinn)
Gratis wohnen lassen, wenn er dafür sich an der Haushaltung beteiligt. Das Auto für ÖV-untaugliche Sachen zur Verfügung stellen, mit Vitamin B Nebenjobs suchen. Und dabei dafür sorgen, dass der junge Mensch am Schluss auf sich stolz sein kann.

Wir Eltern werden immer älter, die Gelenke auch und die jüngere Generation ist immer mehr voll im Saft. ;-) Wenn der junge Mann mir im Garten hilft oder bei einem Umbau, dann wäre ich gerne bereit, das zu honorieren. Ein Geben und Nehmen.
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo zusammen

Auch ich hätte Mühe nach sechs Jahren zur Zahlmutter zu werden. Aber ich bin klar auch Buchenholz' Meinung.

Eigenverantwortung übernehmen ist hier das Thema.
Delphia
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja :-), manchmal aber völlig hoffnungslos...
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Nin
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Beitrag von Nin »

Ich sehe das etwas anders: manche jungen Leute geraten aus der Bahn. Das ist traurig und solange es nicht den eigenen Kindern passiert, ist es immer einfach, zu kritisieren und mit dem Finger auf die anderen zu zeigen: " Ich hätte das nie zugelassen - bei mir wäre das nie so gewesen..." Wieviele von uns haben auch so Sätze gesagt wie" ich werde mich nie scheiden lassen..." und da sind wir alle!

Also, der junge Mann hat ein paar Jahre gründlich in den Sand gesetzt. Bestimmt ist er dabei nicht glücklich gewesen - das ist nur selten der Fall. Ich tippe auf ein bisschen Depression, ein bisschen Drogen und sehr viel Labilität, kenne den jungen Mann aber natürlich nicht.

Cacos Sohn ist jetzt wieder auf dem richtigen Weg und braucht Hilfe. Die Mutter gibt sie ihm auf ihre Art und Weise, weil sie ihn wieder aufgenommen hat. Ich finde durchaus, dass man auch den Vater um Hilfe für den Sohn bitten kann - schliesslich hat er ja auch zwischendruch jahrelang nichts gezahlt, wenn er doch normalerweise für ein Kind hätte zahlen müssen... Wie genau die Hilfe oder Unterstützung aussieht, muss man sehen. Aber ich finde auch, nach einem grossen Tief nicht völlig abzusacken, sich aufzuraffen und es dennoch zu versuchen, ist eine Leistung, die man honorieren sollte. Glaubt ihr, es ist leicht, mit 23 Lehrling zu sein, alles von vorne anfangen zu müssen? Einen regelmässigen Lebensrhythmus zu haben, wenn man dazu jahrelang nicht in der Lage war? Auch, wenn es selbst verschuldet ist - wer von uns hat keine Fehlentscheidungen in seinem Leben getroffen?
Nicht Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo nin
Ich bin auch dafür, dass jeder eine zweite Chance verdient.
Und das er dann Unterstützung erhalten sollte, ist auch gut,
aber ich bezweifle trotzdem, dass sich rechtlich irgendwas
durchsetzten lässt.
Dies vorallem aus dem Grund, weil er zwischen 16-23 Jahre
sich nicht gross bemüht hat, zumindest hab ich das so verstanden.
Ich glaub eher, dass er Stipendien geltend machen kann.

Ich denke findet man keine Lehrstelle so gibt es Brückenangebote, es gibt die Möglichkeit Praktikas zu machen usw.

Aber wie schon gesagt, die Hintergründe kennt hier niemand, wenn
natürlich Alkohol oder Drogensucht vorhanden ist/war, sieht es nochmals
anders aus.
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