Nein, natürlich kann der andere Elternteil auch Auskünfte erhalten - sie können ihm aber auch total verweigert werden, je nachdem wie der Elternteil, der das Sorgerecht innehat zuständige Stellen wie Schulen, Ärzte usw eben informiert.aisha hat geschrieben:einseitiges Sorgerecht heisst meines Erachtens nicht, dass der andere Elternteil keine Auskünfte erhält, Nin.
Der Inhaber/in des Sorgerechts darf einfach Entscheidungen treffen, ohne den Ex zu fragen. Ich habe erst einen Arzt erlebt, der mich angerufen hat und mich gefragt hat, ob er dem Vater Auskunft erteilen darf oder soll.
Da es sich einbürgert, ändern sich auch Verhaltensweisen: der Eintrag, wer das Sorgerecht hat, stand noch vor drei Jahren nicht in den Schülerdossiers, jetzt ist es üblich...
Ich habe gerade die Papiere zur Einschreibung in die Mittelschule für meinen Grossen ausgefüllt und darin steht, dass alle Dokumente, die direkt an die Eltern gesendet werden an beide Adressen gesendet werden sollen.