Hallo sandy
Das ist in der Tat ein grosser Betrag für die Ex.
Die Frauenalimenten könnt ihr wie du vermutlich weisst, aussergerichtlich regeln. Sofern ihr euch einigen könnt, falls nicht, bleibt nur der ganz zum Gericht.
Die Idee mit dem Brief finde ich gut, wer weiss, vielleicht willigt sie ein.
Ich würd an eurer Stelle auf jeden Fall es mit einer Klage probieren.
gruss
tarzan
Abänderungsklage Frauenalimente
wer bezahlt die gegnerische Anwältin ?
Ich (M) wurde vorzeitig pensioniert. Das Einkommen sank massiv.
Bin am vorbereiten einer Abänderungsklage.
Meine EX hat bereits eine "liebe" Anwältin beigezogen,
(diese behaubtet, ich müsste diese Kosten übernehmen)
Ist dies tatsächlich so ?
Ich werde mich selber verteidigen.
Bin am vorbereiten einer Abänderungsklage.
Meine EX hat bereits eine "liebe" Anwältin beigezogen,
(diese behaubtet, ich müsste diese Kosten übernehmen)
Ist dies tatsächlich so ?
Ich werde mich selber verteidigen.
Hallo alpenland
Soweit ich weiss ist es generell so, dass der Verlierer die Kosten übernehmen musst, machst du eine Klage und blitzt ab, so muss du wohl
die Kosten übernehmen. Aber ich bin mir nicht sicher.
Wird deine Ex nicht auch pensioniert ? Normalerweise hören die Frauenalimenten mit Eintritt in die Pensionierung auf, da sie dann AHV erhält. Wurde das bei der Scheidung nicht angeschaut ?
Soweit ich weiss ist es generell so, dass der Verlierer die Kosten übernehmen musst, machst du eine Klage und blitzt ab, so muss du wohl
die Kosten übernehmen. Aber ich bin mir nicht sicher.
Wird deine Ex nicht auch pensioniert ? Normalerweise hören die Frauenalimenten mit Eintritt in die Pensionierung auf, da sie dann AHV erhält. Wurde das bei der Scheidung nicht angeschaut ?
15 Jahre Patchworkerfahrung
hallo tarzan
besten Dank für den Hinweis.
Ich wurde mit 60 vorzeitig pens (Restrukturierung), arbeitete dann noch weiter und erhielt kürzlich Kündigung.
Sie ist 2 J jünger, demnach müsste ich nun noch noch 75 Monate Fr. 1350.- bezahlen !!!!
Der Pensionierungsfall wurde in der Konvention (2003) leider ausser Acht gelassen.
Ich wurde mit 60 vorzeitig pens (Restrukturierung), arbeitete dann noch weiter und erhielt kürzlich Kündigung.
Sie ist 2 J jünger, demnach müsste ich nun noch noch 75 Monate Fr. 1350.- bezahlen !!!!
Der Pensionierungsfall wurde in der Konvention (2003) leider ausser Acht gelassen.
hallo alpenland
ich würd dir raten einen Anwalt aufzusuchen. Eine Abänderungsklage ist durchaus erfolgreich, sofern dein Einkommen weniger ist. Man geht von
einer Veränderung von 20% aus. 75 Monate sind doch noch eine lange Zeit, so dass sich das ganze lohnen könnte. Vielleicht stellst du deine Frage noch beim beobachter Forum, dort hat es auch noch kompetente Leute. Alles Gute
ich würd dir raten einen Anwalt aufzusuchen. Eine Abänderungsklage ist durchaus erfolgreich, sofern dein Einkommen weniger ist. Man geht von
einer Veränderung von 20% aus. 75 Monate sind doch noch eine lange Zeit, so dass sich das ganze lohnen könnte. Vielleicht stellst du deine Frage noch beim beobachter Forum, dort hat es auch noch kompetente Leute. Alles Gute
15 Jahre Patchworkerfahrung
Schau mal hier!
Weniger Kinderalimente wegen Familienzuwachs?
http://www.beobachter.ch/familie/artike ... enzuwachs/
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http://www.beobachter.ch/familie/artike ... enzuwachs/