Vormund fürs Kind

Antworten
Babell
Forenlegende
Forenlegende
Beiträge: 906
Registriert: 21.05.2010 15:04

Vormund fürs Kind

Beitrag von Babell »

Hallo miteinander!

Wie angekündigt, habe ich aus Rücksicht jener Person gegenüber, um die es sich hier handelt, den Text wieder gelöscht.

Die Stichworte schreibe ich trotzdem hin, da es sich auf niemanden schliessen lässt.

Mutter alleine mit Kleinkind.
Vaterschaftsanerkennung vorhanden, jedoch kein Unterhaltsvertrag, auch keinen Unterhalt.
Mutter beantragt Sozialgeld.

Frage: bekommt sie nun Vormund fürs Kind?
Zuletzt geändert von Babell am 04.04.2013 08:36, insgesamt 1-mal geändert.
tabida
Forumsoldie
Forumsoldie
Beiträge: 582
Registriert: 15.05.2007 17:05

Beitrag von tabida »

In solchen Fällen bekommt in der Regel das Kind einen Beistand der seine Interessen vertreten soll. d.h. eben dafür sorgen soll, dass ein Unterhaltsvertrag erstellt wird und dass der Vater Unterhalt zahlt. Unterhaltsbevorschussung erhält man/frau erst, wenn ein Unterhaltsvertrag besteht. Natürlich kann sich die Mutter auch selber um das alles kümmern.

Für die Berechung von Sozialgeld wird dann natürlich der Unterhalt oder die Unterhaltsbevorschussung mit eingerechnet.

Wie genau vorgegangen wird ist aber in der Schweiz von Kanton zu Kanton und zum Teil auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden!

Was aber sicher ist: eigentliche Vormundschaften gibt es gar nicht mehr. In diesem Fall gäbe es einfach einen Beistand der sich eben um den Unterhalt kümmert (das kann auch ein "Amt" sein).

Oft werden die Behörden erst Aktiv wenn es nicht so "toll" läuft. In diesem Fall eben jetzt, wo die Mutter Sozialgeld beantragen möchte. In erster Linie sind ja die Eltern für den Unterhalt des Kindes zuständig.
Babell
Forenlegende
Forenlegende
Beiträge: 906
Registriert: 21.05.2010 15:04

Beitrag von Babell »

Hallo Tabida

Vielen Dank für Deine Antwort!
Antworten