Allgemeine Fragen zu "neuer Familie"

jean_1974
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Allgemeine Fragen zu "neuer Familie"

Beitrag von jean_1974 »

Hallo Zusammen

zuerstmal möchte ich alle begrüssen und es freut mich nun auch ein Mitglied der patchwork-familie.ch zu sein.

Nun habe ich ein paar Fragen/Probleme, da würde mich interessieren, was ihr mir für tipps und anregungen gebt:

Situation ist folgende:
Ich lebe nun seit 1 ¾ Jahren von meiner noch-Ehefrau und den 2 gemeinsamen Kindern getrennt.
Die beiden Kindern haben einen beistand, der das Besuchs- und ferienrecht zwischen uns regeln soll, was auch seit Verfügung zu einem beistand endlich funktioniert!

Wir haben zusammen eine Trennungsvereinbarung unterschrieben. Ich bezahle für die 2 Kids monatlich 1500.00 plus Kinderzulagen. Für meine noch-Ehefrau bezahle ich nichts, da mit meinem verdienst nach meinem Abzug (miete, kk, grundbedarf) zu wenig übrig bleibt.
meine Partnerin und ich bekommen nun nächstes Jahr Zuwachs, wir werden auch zusammenziehen und nun kommen folgende Fragen auf:

Wie hoch ist, wenn ich mit meiner Partnerin zusammenziehe, wir zusammen ein Kind haben der gesetzliche grundbedarf? Ist der gerechnet wie wenn ich mit einer Partnerin zusammenlebe (CHF 850.-) oder werde ich als „Familie“ (gefestigte Beziehung) eingestuft? Wir 3 leben dann unter einem Dach!

meine Partnerin geht nach Niederkunft nicht mehr arbeiten, kann ich dann zusätzlich Abzüge geltend machen?

Wenn meine Partnerin wieder arbeiten gehen sollte, weil das Budget nicht reicht (ich gehen davon aus und sie wäre grundsätzlich bereit), kann ich dann die betreuungskosten der KITA abziehen oder geht dies voll zu Lasten meiner Partnerin?

Wird die Miete für eine 4.5 Zi Wohnung zu hälftig geteilt, auch wenn ich ein Zimmer für mich als HomeOffice benutze? Oder kann ich ein wenig mehr als die Hälfte geltend machen?

Wie könnte eine Berechnung mit einem „dritten“ Kind aussehen? Ist es so, dass die beiden Kinder(aus erster Ehe) 32% und das Kind welches ich mit der Partnerin habe 17% Alimente bekommt?

Vielleicht habe ich noch etwas vergessen? Was muss ich noch beachten?
Nun noch etwas anders:

Der Beistand ist wie oben beschrieben für die Regelung des Besuchs- und Ferienrecht zuständig.

Wenn meine Frau und ich noch in der Erziehung anderer Meinung sind, welchen Einfluss kann der beistand haben? Wie muss ich vorgehen, wenn die „Zusammenarbeit“ gemeinsame Entscheide nicht funktioniert, obschon wir das gemeinsame Sorgerecht haben?

Info: die Scheidung kann ich per 1.4.2011 beantragen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Grüsse Jean
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Jean
Das weitere Kind wird sicher berücksichtigt. In meinen Augen ist es wichtig, dass ihr vor der Scheidung dies alles regelt, danach wird es schwierig.
Ist ein gemeinsames Kind vorhanden, wird das Verhältnis als gefestigt angeschaut, also eheähnlich.
Ich vermute dass die Berechnung der Kinderalimenten für 3 Kinder erfolgt, d.h. die Kinder aus erster Ehe bekommen wohl etwas weniger, damit es fürs 3. Kind noch reicht.

Deine Fragen sind recht komplex und ich würde dir raten, deinen Anwalt, sofern du einen hast, zu Fragen. Oder vielleicht kann dir der Beistand weiterhelfen.

Gruss
15 Jahre Patchworkerfahrung
Enii
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Beitrag von Enii »

Hallo Jean

Wir sind in einer ähnlichen Situation: Mein Partner hat 3 Kinder aus erster Ehe und ist noch nicht geschieden (Ex weigert sich, Scheidungsklage läuft und läuft; ist aber ein anderes Thema).
Nun haben wir vor 6 Monaten ein gemeinsames Kind bekommen. Bis heute wurde der Kinderunterhalt nicht angepasst, obwohl wir es bereits letztes Jahr im Oktober (als ich im 4. Monat war und wir es offiziell machten) beim Gericht beantragt haben, dass ab April 2010 der Kinderunterhalt auf 4 Kinder aufgeteilt werden soll. Was soll ich sagen, bis heute hat sich das Gericht einen Dreck darum gekümmert (sorry für die Wortwahl, bin aber schwer enttäuscht von unserem Justizsystem), den sie halten es anscheinend nicht für dringend, obwohl mein Partner am Existenzminimum lebt, da er noch vollumfänglichen Unterhalt für die Ex bezahlen muss. Ich war immer der festen Überzeugung, dass das Gericht alle Kinder gleich behandelt und somit der Unterhalt aufgeteilt werden muss, leider bezahle ich seit der Geburt vollumfänglich alles alleine für unseren Sohn, obwohl das Gesetz (Vaterschaftsanerkennung) ganz klar besagt, dass der Vater unterhaltspflichtig ist. Die Ex hat gleich nach der Geburt beim Gericht beantragt, dass unser gemeinsames Kind nicht berücksichtigt werden soll, denn ich solle gefälligst selber arbeiten gehen (haha, sie geht gar kein bisschen arbeiten). Wie auch immer, da wir nicht verheiratet sind, waren wir verpflichtet bei der Vormundschaftsbehörde einen Unterhaltsvertrag abzuschliessen, nur nützt dieser vor Gericht rein gar nichts. Der Chef der Vormundschaftsbehörde teilte uns mit, er habe in seiner langjährigen Berufstätigkeit wirklich schon Fälle wie unseren erlebt, in dem der Richter das gemeinsame Kind nicht anerkannt hat und somit nicht in die Kindesunterhaltsberechnung einbezogen habe, mit der Begründung, dass die Eltern im Konkubinat leben resp. dass sie gewusst haben, worauf sie sich einlassen und der Mann solle erst wiederkommen, wenn er mit der Mutter nicht mehr zusammen ist, denn er dann werde er "richtig" unterhaltspflichtig. Was soll ich sagen, bis dahin war ich der Überzeugung, dass jedes weitere Kind berücksichtigt wird, aber wenn mir ein Chef der Vormundschaftsbehörde sagt, er habe schon alles erlebt, dann wird mir ziemlich bange (die Vormundschaftsbehörde untersteht übrigens dem Gericht, sie kann in solchen Fällen rein gar nichts tun)...

Ich hoffe aber sehr, dass dies wirklich nur Ausnahmefälle sind, denn üblicherweise wird das weitere Kind schon auch berücksichtigt. Es sollte aber nicht so sein, dass du für das gemeinsame Kind nun 17% anrechnen kannst (17% ist ja der Prozentsatz für ein Einzelkind). Unser Anwalt erklärte es folgendermassen: Die Anzahl der Kinder ist ausschlaggebend. Bei uns nun gesamthaft 4 Kinder. Bei 4 Kindern beträgt der Prozentsatz vom Lohn 40% (oder in dieser Höhenordnung, weiss es wirklich nicht mehr genau). Bei 3 Kindern sind es meines Wissens nach 35% (behafte mich aber auf nichts). Diese 40% des Lohnes meines Partners ergeben den Kindesunterhalt. Aber nein, er wird voraussichtlich nicht durch 4 geteilt, da die anderen Kinder schon älter und somit teurer sind im Gegensatz zu einem Baby. Wenn man die Betreuungskosten eines Babys anschaut, ist diese Aussage natürlich absolut lächerlich, aber der Anwalt meinte, das Gericht handhabe dies nun mal so, der Kindesunterhalt wird nach Alter abgestuft. Das heisst, von den 40% werden mit Sicherheit weniger als 10% für unser gemeinsames Kind angerechnet und die anderen Kinder erhalten mehr.

Wenn ich dich richtig verstehe, dann wohnst du noch nicht mit deiner Partnerin zusammen? Also, wenn ihr zusammenzieht wird dir dein Existenzminimum heruntergesetzt, das Argument, dass ihr nun eine Familienwohnung benötigt, zählt leider nicht (in unserem Fall hat die Ex vor Gericht beantragt, dass der Mietanteil meines Partners viel zu hoch sei, denn die Miete für eine einzige Person sei ja nicht so viel; sie will einfach nicht akzeptieren, dass er noch 4 Kinder hat, die er auch irgendwo unterbringen muss und somit nicht in einer 1-Zimmerwohnung leben kann). Wie auch immer, beim Zusammenzug wird dir nur die Hälfte der Miete ans Existenzminmum angerecht, unabhängig davon, ob deine Partnerin arbeiten geht oder nicht. Das mit dem Home Office ist eine gute Frage, bei uns ist es ja so, dass er ja mehr Zimmer beansprucht, weil seine 3 Kinder auch eines bei uns haben, so dass es eigentlich nur fair wäre, wenn er ein bisschen den höheren Mietanteil bezahlen würde, aber denkste, dass interessiert das Gericht nicht. Selbst als wir noch kein gemeinsames Kind hatten, hat ihm das Gericht nur ganz genau die Hälfte der Miete angerechnet und gemeint, den Rest müsse ich bezahlen.

Der Grundbedarf, resp. die Lebenshaltungskosten (wie sie zumindest bei uns heissen), wird ebenfalls gekürzt beim Zusammenzug. Das heisst, wenn du im Konkubinat lebst, werden dir auch weniger Lebenshaltungskosten angerechnet. Auch hier gilt: Die neue Partnerin muss für ihre eigenen Lebenshaltungskosten aufkommen, selbst wenn ihr gemeinsame Kinder habt und sie deren Betreuung übernimmt. Es interessiert das Gericht nicht, ob sie arbeiten geht oder nicht, Fakt ist, bei der Scheidung werden nur Lebenshaltungskosten für den Mann berücksichtigt und wie gesagt, diese sind geringer, wenn man im Konkubinat lebt. Da ihr nicht verheiratet seid, wirst du voraussichtlich mit dem Argument nicht weit kommen, du müsstest noch für deine Partnerin aufkommen, denn die verheiratete (Ex-)Frau hat immer Vorrang und da du ja schreibst, du kannst neben dem Kindesunterhalt nicht auch noch für Frauenunterhalt aufkommen, wird das Gericht bestimmt nicht anerkennen, dass du für deine Partnerin "bezahlst".
Bei meinem Partner wurden die Lebenshaltungskosten von 1100 auf 750 gekürzt. Unser gemeinsames Kind wird übrigens in diesen Lebenshaltungskosten nicht berücksichtigt, da es ja rein technisch Kinderunterhalt bekommt resp. der Unterhalt eben im Existenzminimum meines Partners separat berücksichtigt werden sollte.

Das mit den Fremdbetreuungskosten finde ich auch so eine Frechheit. Da ich ja vollumfänglich für mich alleine aufkommen muss (und bis anhin auch noch für unseren Sohn), bleibt mir ja nichts anderes übrig, als arbeiten zu gehen (nicht, dass ich das nicht gerne machen würde, aber es ist halt nicht so traumhaft, wenn vom Gehalt am Ende des Monats rein gar nichts mehr übrig bleibt). Ich wäre nun also davon ausgegangen, dass man dann wenigstens die Hälfte Fremdbetreuungskosten meinem Partner am Existenzminimum anrechnung kann. Aber denkste, der Anwalt musste nur schmunzeln und meinte, so etwas gäbe es mit Garantie nicht. Dafür gäbe es ja den Kindesunterhalt, womit keine separate Position für die Fremdbetreuung beachtet wird. Wenn alles gut kommt, wird meinem Partner gerade mal 300 bis vielleicht 400 Franken für unseren Sohn an sein Existenzminimum angerechnet (abgestuft; bis er 6 Jahre alt ist), seine älteren Kinder werden aber voraussichtlich weiterhin einen Unterhalt zwischen 800 bis 1200 ohne Kinderzulagen erhalten (Einschätzung unseres Anwalts), da sie schon zwischen 8 und 15 Jahre alt sind. Ich glaube, ich muss nicht erwähnen, wie lächerlich dieser Betrag für unseren Sohn ist und das damit keine Fremdbetreuung finanziert werden kann. Die Betreuung geht also voll zu meinen Lasten (wie so vieles andere auch).

Alles in allem kann ich Tarzan nur zustimmen: Such dir einen Anwalt, du wirst bestimmt einen brauchen. Insbesondere, weil ich anhand deines Postings davon ausgehe, dass es keine einvernehmliche Scheidung wird (da du schreibst, du kannst die Scheidung erst nächstes Jahr einreichen, gehe ich davon aus, dass deine Ex die Scheidung verweigert und du die obligatorische Trennungszeit abwarten musst).
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Enii
das tut mir sehr leid für euch. Ich kann das nicht recht verstehen wie das bei euch abläuft.

Eine Kollegin von mir, vielleicht hab ich das auch schon erwähnt irgendwo, hat 2 Stiefkinder und hat noch 2 eigene.
Nach der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes, hat ihr Mann eine Klage eingereicht und die Alimenten wurden erfolgreich angepasst zu Gunsten meiner Kollegin und ihren Mann.Und zwar nicht nur 100.-- oder so.
Sie hat angegeben nicht zu arbeiten, unterdessen ist sie wieder etwas erwerbstätig, damit sie über die Runden kommen.
Nach dem 2 Kind haben sie keine weitere Klage eingereicht, wegen ihrem Einkommen.

Ich würd an eurer Stelle dran bleiben, denn es wäre wirklich nichts anderes als gerecht, wenn die Kinder gleich gestellt würden.

Viel Glück
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Enii
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Beitrag von Enii »

@tarzan
Das Problem bei uns ist, dass das Gericht die Dringlichkeit nicht einsieht und den aktuell geltenden Unterhaltbetrag (der bei der Trennung festgelegt wurde) nicht separat, also unabhängig von der Scheidung, anpassen will. Wir (resp. mein Partner) hatte eben beantragt, dass der Unterhalt ab dem Geburtsmonat unseres Sohnes angepasst wird. Die Scheidung dauert nun schon sooo lange und immer ist noch kein Ende absehbar. Das liegt nicht nur an der Ex, die sich immer und immer wieder etwas Neues einfallen lässt, sondern auch am Gericht, dass monatelang nicht einmal Antwort gibt geschweige denn irgendeine Handlung vornimmt. Da die Scheidung ja eben nicht einfach so in ein paar Wochen durch sein wird und es somit noch länger dauern wird, waren wir der Meinung, dass der Unterhalt nun halt schon vor der Scheidung angepasst werden muss. Aber denkst, das interessiert das Gericht nicht. Es wird einfach keine Unterhaltsanpassung vorgenommen. Wir gehen zwar schon davon aus, dass unser gemeinsames Kind in der Kindesunterhaltsberechnung berücksichtigt wird, aber wenn, dann passiert dies erst, wenn das Gericht sich dann endlich mal um die Scheidung meines Partners kümmert. Es kann also gut sein, dass der Unterhalt erst in 1, 2 Jahren berechnet wird, je nachdem, wann das Gericht sich diesem Fall endlich mal annimmt. Bis dahin muss ich ganz alleine für unser Kind aufkommen, obwohl wie gesagt, mein Partner gesetzlich unterhaltspflichtig ist. Deshalb kann ich die Ignoranz des Gerichts einfach nicht verstehen und bin masslos enttäuscht und natürlich auch wütend...

Das Beispiel deiner Kollegin: Ist sie verheiratet? Wir sind das ja (logischerweise) nicht. Und gesetzlich gesehen gibt es bei unverheirateten Paaren ja kein Frauenunterhalt, auch wenn die Frau beispielsweise jahrelang Hausfrau war. So ist der Mann gegenüber der Frau also nicht verpflichtet, für sie aufzukommen, im Gegensatz zu einer Ehefrau. So wurde es uns erklärt. Es steht bei uns ja nicht zur Debatte, dass ich Hausfrau werden möchte (ich liebe meinen Job :wink: ), aber selbst wenn ich nicht mehr arbeiten würde, um die Betreuung unseres Kindes zu übernehmen, nützt dieses Argument vor Gericht rein gar nichts. Mein Partner ist seiner (Ex-)Frau gegenüber unterhaltspflichtig, nicht jedoch gegenüber mir. Er hat zwar einen guten Lohn, jedoch auch nicht so viel, dass er vollumfänglich für 4 (!) Kinder und 2 (!) Frauen aufkommen könnte. Und da ihm ja jetzt schon nicht mehr als das Existenzminimum übrig bleibt, wird ihm das Gericht ganz bestimmt nicht noch mehr zusprechen, damit ich nicht mehr arbeiten gehen muss. Denn aufgrund des 4. Kindes wird wahrscheinlich auch der Frauenunterhalt ein wenig gekürzt, so das alles, was neben seinem Existenzminimum und dem Kindesunterhalt übrig bleibt, der Ex zusteht. Denn wie gesagt, im Gegensatz zu mir ist sie EHEfrau und somit muss er für sie aufkommen, da sie keine Lust hat zu arbeiten (ich schreibe explizit "keine Lust", denn ihr Jüngster wird bald 9 und ist in der 3. Klasse, somit wäre eine Teilzeitarbeit in meinen Augen mehr als möglich; ich gehe immerhin arbeiten und habe ein Baby zu Hause!).
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Franzie
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Beitrag von Franzie »

Enii,
sind dein Partner und seine Ex nicht gerichtlich getrennt? Einen Brief am Eheschutzrichter und ihr bekommt innerhalb ein paar Tagen (höchstens Woche) einen Termin. War bei uns so, ich wollte es offiziell haben da wir noch 3 Jahren im gleicher Haus gewohnt haben nach der Trennung
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Beitrag von Enii »

@franzie
Das verstehe ich eben auch nicht so ganz. Bei der Trennung vor nun bald 6 Jahren wurde der Unterhalt vom Notar festgelegt (da ist zwar auch nicht alles ganz koscher gelaufen, was das Vermögen anbelangt, aber das ist etwas anderes). Damals dachte mein Partner, er könne gar nichts anderes tun, als das ganze über den Notar laufen zu lassen und dieser hat ihn leider über die rechtliche Situation auch nicht aufgeklärt (der Grund, wieso ich mir geschworen habe, nie einen Vertrag über einen Notar laufen zu lassen). Da eben nicht alles ganz so korrekt gelaufen ist, wäre ein Eheschutzverfahren wohl mehr als angebracht gewesen. Natürlich ist es der Unwissenheit meines Partners zuzuschreiben und vor allem seiner Dummheit, das ganze zu unterschreiben. Ich möchte meinen Partner also nicht in Schutz nehmen, denn er hat wirklich einen Fehler begannen, indem er sich einfach auf den Notar verlassen hat. Aber leider ist es nicht mehr zu ändern. Da die Ex dann in der Folge die Scheidung verweigerte, musste mein Partner die 2 Jahre obligatorische Trennungszeit abwarten. Danach hat er nochmals den Fehler gemacht und sich fast ein weiteres Jahr von der Ex an der Nase herumführen lassen in der Hoffnung, dass sie zur Konvention bereit ist, bis er dann vor also mehr als 3 Jahren die Scheidungsklage beim Gericht einreichte. Seitdem läuft also die Klage und es gibt ein ewiges Hin und Her. Das mit dem Eheschutzverfahren haben wir dann mal irgendwo aufgeschnappt und den Anwalt gefragt, wieso er dann dies nicht machen könne. Der Anwalt meinte, in seinem Fall sei dies nicht möglich, weil eine notariell beglaubigte Trennungsvereinbarung besteht und somit der Unterhalt bis zur Scheidung geregelt ist. Daran lässt sich nichts rütteln und deshalb werde das Gericht ganz bestimmt keine Eheschutzverfahren machen, wenn der Notar den Unterhalt schon berechnet hat.
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Beitrag von Franzie »

Ein Eheschutzverfahren vermutlich nicht, aber ich würde ihn trotzdem einen Brief schreiben um eure Situation zu schildern. Irgendjemandem muss irgendwo mehr Gaz geben... und das weder das Gericht noch den Notar sich bewegt würde ich die Sache selber schubsen
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Beitrag von Enii »

Das Gericht kennt die Situation! Wir haben die Vaterschaftsanerkennung extra bereits unterzeichnet, als ich erst im 4. Monat war. Damit sind wir dann via Anwalt vor Gericht gegangen und haben den Antrag gestellt, dass ab Geburt unseres Kindes der Kinderunterhalt neu berechnet werden muss. Das Gericht hat bis zur Geburt nicht reagiert. Der Antrag wurde noch im Geburtsmonat vom Anwalt nochmals ans Gericht gestellt, diesmal haben wir sogar noch die Geburtsurkunde beigelegt! Das war im April. Seitdem hat sich nichts getan auf Seite des Gerichts (seitens Ex hat sich einiges getan, beispielsweise das sie eben beim Gericht wiederum den Antrag gestellt hat, dass unser Kind nicht berücksichtigt werden soll, aber auch darauf ist das Gericht bis heute nicht eingegangen). Das Gericht ist also sehr wohl über die Situation informiert, ist aber der Meinung, dass eine Neuberechnung des Unterhalts nicht unabhängig von der Scheidung durchgeführt wird. Und sich um die Scheidung zu kümmern, dazu hatten sie angeblich bis jetzt noch keine Zeit (von unserer Seite her kann mein Partner nichts mehr tun, er hat sämtliche Unterlagen vorgelegt, es liegt nun alleine beim Gericht, endlich mal das sogenannte Beweisverfahren zu eröffnen, indem die Ex ihre Behauptungen wie z.B. dass sie auch nach dem 10. Altersjahr des jüngsten Kindes noch nicht arbeiten gehen kann, beweisen muss). Seit 6 Monaten warten wir also auch darauf, dass das Gericht endlich mal das Beweisverfahren eröffnet, was in einer Klage zwingend nötig ist, so ist das übliche Verfahren nun einmal. Was in den 2.5 Jahren davor passiert ist, würde den Rahmen sprengen, wenn ich das alles aufzählen würde. Mein Partner war in diesem Klageverfahren ein einziges Mal schon vor Gericht, jedoch ging es da nicht um den Unterhalt sondern um die Scheidung allgemein und deren Folgen (Einverständniserklärung oder wie sich das nennt). Danach gab es ein hin und her von etlichen Anträgen, Berechnungen und Behauptungen auf Kläger- und Angeklagten-Seite und einige Manipulationen und sogar eine Sistierung (Unterbruch) der Klage, weil die Ex meinte, sie würde doch einwilligen (was knallhart gelogen war, um das ganze nochmals zu verzögern).

Während dieses halben Jahres, wo entgültig Schluss mit Anträgen von Kläger-/Beklagtenseite war, hat der Anwalt auch schon beim Gericht nachgefragt, leider erfolglos. Letzte Woche hat nun mein Partner direkt beim Gericht angerufen und verlangte, mit dem Richter persönlich zu sprechen. Trotz mehreren Versuchen ist ihm das nicht gelungen. Die Sekretärin meinte, der Fall meines Partners (also die Scheidung) sei nun halt mal noch nicht an der Reihe, er müsse sich halt gedulden, bis er an der Reihe sei. Wann das sei, das könne sie nun wirklich nicht sagen.
Ich weiss wirklich nicht, was wir sonst noch tun könnten... Deshalb sage ich ja, ich bin massiv enttäuscht von unserem Justizsystem.
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Franzie
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Beitrag von Franzie »

Ah gott, ich verstehe dass Du am verzweifeln bist. Auch bei unsere Scheidung wurde lange "gekäret", wir sind seit 5 Jahren gerichtlich getrennt und die Scheidung selber lauft immer noch seit bald 3 Jahren... :evil:
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Enii
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Beitrag von Enii »

Ja, die Scheidungsdauer darf man nicht unterschätzen. Das ist etwas, was wir bitterlich lernen musste. Eigentlich hätten wir vor der Familienplanung ja gerne geheiratet, aber irgendwann mussten wir uns eingestehen, dass die Scheidung noch sooo lange dauern kann und es nichts bringt, wenn wir nun unser gesamtes Leben davon abhängig machen und so haben wir halt trotzdem mit der Familienplanung begonnen :lol: . Aber es ist bestimmt nicht einfach, einen Mann zu haben, der immer noch verheiratet ist. Seine Ex, die als Ex-Frau ja schlimmer fast nicht mehr sein könnte (als Mutter hat sich trotz allem ihre Qualitäten, das muss ich zugeben) hat also immer noch viel mehr Rechte als ich, im Notfall oder im Todesfall wäre sie es, die rechtlich zu Auskunft und Entscheidungen befugt ist (mal ganz abgesehen von den finanziellen Begebenheiten). Das ist halt ein schlimmer Gedanke, der mir das Leben insbesondere schwer macht, weil wir nun ja eine Familie sind.
aisha

Beitrag von aisha »

liebe enii,
das tut mir alles wahnsinnig leid für euch. ich kann es dir so gut nachfühlen, ging meine Scheidung damals auch über 5 Jahre!! Auch dehalb , weil mein Ex mit den gleichen Mitteln agiert wie eure Ex. Pro forma zustimmen, dann bei Unterzeichnung der mühsam ausgearbeiteten Scheidungskonvention einen Rückzieher machen und sagen, er könne es so nun doch nicht akzeptieren. Dann geht das Ganze von vorne los.
auch ich wurde masslos enttäuscht vom Rechtssystem. Auch bei uns das gleiche Spiel, endlos und drei Tage warten auf den Gerichtstermin, und wenn man einen hat nach 6 Monaten, dann bringt der Ex Arztzeugnis oder der Anwalt bringt eines.... So ziehen sich die Verfahren sinnlos über Jahre hinweg.
die Richter interessiert dein Problem herzlich wenig. Er ist ein "Bürogummi" und tut einfach seine Pflicht.

Das Ganz läuft nicht nur sinnlos ins Geld, sondern kostet Nerven bis zum Burnout. Und schlussendlich gibts eh nur Verlierer.
Denn glaube mir, die Ex deines Partners verwendet soviel Energie darauf, euch zu zerstören, dass sie bestimmt ihr eigenes Glück auch längstens aus den Augen verloren hat.
so geschah es jedenfalls mit meinem Ex. Isoliert, einsam, unglaubwürdig, unglücklich. Und seine Tochter bezeichnet ihn als "Penner".

Ich wünsche euch ganz starke Nerven. eines Tages wird auch dieser Albtraum vorbei sein.

Habt ihr mal bei der Vormundschaftsbehörde vorgesprochen?
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Nin
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Beitrag von Nin »

Enii, das tut mir wirklich sehr leid für dich. Ich finde, man kann es dir hoch anrechnen, dass du trotzdem die Fähigkeiten als Mutter anerkennst. Ich finde es eine grosse Leistung, da zu trennen.

Meine Scheidung hat knapp vier Jahre gedauert, alles in allem. Dabei ist mein Ex, der ja doch alles sehr verlangsamt hat, Vater geworden und hat jetzt auch wieder geheiratet. Ich habe es nicht verstanden, aber es war sehr anstrengend und er hat immer erst auf massiven Druck von meinem Anwalt reagiert - wenn ich gesagt habe, bis dann muss das sein oder ich klage die Scheidung ein und akzeptiere keine Konvention mehr. Durch die Konvention hat er massive Vorteile, also hat das gewirkt.

Als wir eine Konvention hatten, dauerte es vom Moment der Unterschrift bis zur endgültigen Scheidung immer noch knapp ein Jahr. Bei meinem Bruder waren sich beide einig, innerhalb von neun Monaten nach der Trennung waren sie geschieden und es hat nur 3000 Franken (insgesamt!) gekostet...

Mein Anwalt hatte mir übrignes einmal vorgeschlagen, trotz einer existierenden aussergerichtlichen Konvention ein Eheschutzverfahren einzuleiten, weil ich so irre wenig Geld für die Kinder bekam. Er meinte, das ginge und auch recht schnell. Aber mir ging es nicht ums Geld, sondern um die Scheidung. Ich weiss aber nicht, in welchem Kanton du wohnst. Es scheint schon, dass es in Stadtkantonen wie Genf (wo ich lebe) mit hoher Scheidungsrate auch offenere Richter und mehr zuständiges Personal gibt.
Nicht Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein.
Enii
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Beitrag von Enii »

Danke für eure Worte. Habe mich lange hier nicht gemeldet, weil durch die Geburt unseres Sohnes mein Leben natürlich sehr viel reicher geworden ist und es mir so ermöglichte, ein wenig Abstand zu gewinnen.

@aisha
Ja, wir waren bei der Vormundschaftsbehörde. Da unverheiratete Paare bei der Geburt des Kindes von Gesetzes wegen einen Unterhaltsvertrag abschliessen müssen, waren wir so oder so gezwungen, unsere ganze Situation vor der Vormundschaftsbehörde auszubreiten. Die Mitarbeiterin, eine Juristin, die uns zugeordnet wurde, war ziemlich überfordert und wusste echt nicht, wie sie mit dem Existenzminimum, das meinem Partner noch bleibt, einen Unterhaltsvertrag für unser Kind ausstellen soll. So wurde also der Chef angefordert. Er hat uns dann schonend beigebracht, dass da die Vormundschaftsbehörde auch nichts machen kann - insbesondere, weil ein laufendes Verfahren (also die Scheidungsklage) hängig ist. Die Behörde untersteht dem Gericht, sie hat keine Befugnis, hier etwas anzuordnen und schon gar nicht, wenn es den Unterhalt betrifft.
Im Unterhaltsvertrag wurde dann ein monatlicher Kindesunterhalt für unseren Sohn von 850 aufgeführt - welcher bei einer allfälligen Trennung in Kraft treten "würde". Es war allen Beteiligten jedoch bewusst, dass es in einem solchen Fall gar nicht möglich wäre, jedoch musste die Vormundschaftsbehörde irgend einen Vertrag ausstellen - dazu ist sie verpflichtet. Neben diesem Vertrag haben wir eine Empfehlung erhalten, die besagt, dass unser gemeinsames Kind bei der Kindesunterhaltsberechnung ebenfalls berücksichtigt werden muss. Beide Schreiben hat mein Partner an Anwalt und dieser ans Gericht weitergeleitet. Aber natürlich haben wir auch hierzu keine Antwort erhalten. Der Chef der Vormundschaftsbehörde sagte einfach, dass so wirklich alles was er tun könne - eine Empfehlung. Ihm seien einfach die Hände gebunden, gegen ein Gericht käme die Vormundschaftsbehörde nun halt mal nicht an. Schlussendlich entscheide der Richter, da haben sie leider nichts zu sagen.

@nin
Ich versuche wirklich ein guter Mensch zu sein (klappt natürlich nicht immer :? ) und deshalb versuche ich auch nicht vollumfänglich in jeder Beziehung über die Ex zu urteilen und sie abzustempeln. Ich habe immer gesagt und sage es heute auch noch, dass sie eine gute Mutter ist - natürlich hat sie andere Erziehungsansichten als ich (teilweise sogar massiv andere, beispielsweise hat sie mir mal gesagt, eine gute Mutter sei nur, wer gar nicht arbeiten geht und somit vollumfänglich zu jeder Zeit für das Kind da sei; da bin ich mit Überzeugung anderer Ansicht), aber das schmälert ihre Qualität als Mutter ja nicht. Die Kinder sind so anständig und wohlerzogen und das ist eindeutig ihr Verdienst und nicht der meines Partners (weil es gar nicht möglich, wenn er die Kinder nur gerade mal jedes 2. Wochenende sieht).
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Halo enii

Ja, meine Kollegin hat geheiratet als sie mit dem ersten Kind schwanger war, konnte aber die Klage erst machen als das Kind auf der Welt war.

Das Gericht bei euch ist wirklich schlimm. Ich würd mich da mal beschweren an der Stelle, wo die Gerichte unterstellt sind. Das kanns wirklich nicht sein.

wie machst du das mit der Babybetreuung ?
15 Jahre Patchworkerfahrung
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