Wer kennt deutsches Recht?

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akinom

Wer kennt deutsches Recht?

Beitrag von akinom »

hallo zusammen

kennt sich jemand mit dem deutschen recht aus?

ein paar mit 2 kindern (junge und mädchen), nicht verheiratet hat sich getrennt. das sorgerecht lag vor der trennung alleine bei der mutter (ist nach deutschem recht so, wenn nichts anderes vereinbart wird). die eltern haben nach der trennung eine vereinbarung gemacht (vom jugendamt abgesegnet) wo sie das sorgerecht teilen und der sohn bei der mutter und die tochter beim vater lebt. der vater möchte nun in die schweiz ziehen. was muss er dafür tun, dass er das kann? wer muss welches einverständnis geben? genügt es, die mutter zu informieren oder braucht er ihre einwilligung?

vielen dank für eure hilfe

akinom
carlotta37
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Beitrag von carlotta37 »

Hallo akinom,
bei gemeinsamer elterlicher Sorge braucht er die (schriftliche) Einwilligung der Mutter! Sehr wahrscheinlich wird auch die Gemeinde hier in der Schweiz bei der Anmeldung nach dem Einverständnis der Mutter fragen...
akinom

Beitrag von akinom »

hallo liebe carlotta

vielen dank für deine rasche antwort.

gilt das auch beim alleinigen aufenthaltsbestimmungsrecht beim vater und wo finde ich die rechtliche grundlage dafür? reicht ein eigens dafür ausgestelltes papier oder muss das von einem amt ausgestellt werden und wenn ja, von welchem amt?

vielen dank für deine hilfe.

liebe grüsse

akinom
carlotta37
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Beitrag von carlotta37 »

Hat er das schriftlich mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Ich weiss nicht, ob es ausreicht. Welches Papier die Behörden hier verlangen, kann unterschiedlich sein - am besten Du fragst auf der VB Deines Wohnorts nach.
Aber mal eine Frage: ist es nicht sowieso klar, dass Vater und Mutter darüber sprechen? Sicher müssen ja dann auch die jeweiligen Besuche beim anderen Elternteil neu geregelt werden.

In meinem Fall war es anders: ich hatte trotz gemeinsamer Sorge kein Einverständnis meines Ex-Mannes. Da er aber in Afrika lebt und die Kinder sowieso extrem selten sieht, wurde das akzeptiert, dass ich auch ohne seine Einwilligung umziehe. Sicher war das nicht ganz korrekt, aber hier auf der Gemeinde hat man nciht weiter nachgefragt. Glück gehabt....es hängt halt auch imemr davon ab, wie die einzelnen Behörden sich verhalten und wie gut sie jeweils selber informiert sind.

Vor meinem Umzug in die Schweiz war ich in Deutschland bei einer Anwältin, die mich im Fall von Problemen auch vertreten hätte vor Gericht. Sie hat mir damals die Info gegeben, dass ich bei gemeinsamer Sorge eigentlich nicht ohne Einwilligung des Vaters ins Ausland ziehen darf. Da der Vater aber für mich fast nicht erreichbar war, meinte sie, ich soll einfach Fakten schaffen. Es ging damals auch um einen neuen Job und mir blieb nicht viel Zeit. Er hätte vor Gericht gehen können, aber hätte sich sicher nicht durc hsetzen können, da er ja selber weit weg lebte und ausserdem keine Alimente zahlte. So gingen Job und Umzug ganz klar vor.
Den entsprechenden Gesetzestext kenne ich nicht. Aber ich empfehle sehr, dass die Eltern sich einigen - wenn nicht gerade solche Umstände vorliegen wie bei mir damals....
akinom

Beitrag von akinom »

hallo carlotta

sie haben eine vereinbarung und darin steht eben gemeinsames sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht für die tochter bei ihm und für den sohn bei ihr.

hm, dann frag ich doch auch mal hier bei uns nach, ich dachte, es kommt darauf an, was die in deutschland sagen, nicht was die in der schweiz verlangen aber wenn das so ist, frag ich da mal an...

das ziel ist auf jeden fall, dass sich die eltern einigen, sie haben auch schon darüber gesprochen aber die einigung ist noch nicht da.

lg
akinom

ps: find ich komisch, obwohl der vater nicht da war, hättest du sein einverständnis gebraucht für einen umzug in die schweiz? wie hast du das schlussendlich gelöst?
carlotta37
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Beitrag von carlotta37 »

Ja, eben, weil wir das gemeinsame Sorgerecht haben....und da ist ein Umzug ins Ausland nicht möglich ohne Zustimmung. Aufenthalt der Kinder war übrigens auch immer bei mir....

Ich bin schliesslich einfach umgezogen, konnte ihn ja auch nicht erreichen, hatte damals lediglich eine mail-Adresse und auf meine Anfrage hin hat er nicht reagiert, wie so oft. Bei der Anmeldung hier habe ich dann angegeben, er lebt in Afrika und daraufhin hat niemand mehr weiter gefragt. Streng genommen hätten sie aber fragen müssen....habe eben Glück gehabt.

Es ist so normalerweise: die Gemeinde verlangt bei der Anmeldung eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils. Was passiert wenn man die nicht hat, weiss ich nicht. Vor Gericht gehen müsste in Eurem Fall aber die Mutter in Deutschland. Oder eben der Vater, wenn er das vor seinem Umzug gerichtlich klären möchte, falls die Mutter ihr Einverständnis nicht gibt.
Mein Beispiel ist wirklich ein Sonderfall, also kein gutes Vorbild. Hätte der Vater damals noch in Deutschland gelebt, hätte ich das niemals so machen können und auch gar nicht gewollt, denn dann hätte es ja den Kontakt der Kinder zum Vater sehr eingeschränkt!
akinom

Beitrag von akinom »

ist das nicht einfach gesunder menschenverstand, dass die auf der gemeinde nicht weiter nachgefragt haben? weil was macht es für den vater, der in afrika lebt, für einen unterschied ob die kinder in deutschland oder der schweiz leben?

du meinst also, dass dies auch gerichtlich eingefordert werden könnte ohne dass es gleich zu nem sorgefallstreit kommt? also dass man nur diesen einen punkt gerichtlich regeln könnte?

am kontakt schränkt sich nichts ein, die schweiz liegt nicht am anderen ende der welt und innerhalb deutschland legt man, je nach dem wo man wohnt, auch weitere strecken zurück als bis in die schweiz. aber das wäre in diesem fall eh nicht das problem.
carlotta37
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Beitrag von carlotta37 »

Ja, akinom, man kann das gerichtlich entscheiden lassen. Wird sogar lieber gemacht als gleich das ganze Sorgerecht neu zu verhandeln. Dann wird halt nur über diesen einen Punkt entschieden und sonst bleibt alles beim alten. Wie gut die Chancen sind, hängt vom Fall ab. Aber bei älteren Kindern, die schon allein reisen können und die im übrigens sicher auch gefragt werden, ist es wahrscheinlich auch kein Problem.

Vielleicht geht auch eine Einigung mit Anwalt? Ich weiss zu wenig, meine aber, dass die Tochter schon jugendlich ist? Da sollte man der Mutter eigentlich klar machen können, dass sie gar keine Wahl hat, als einzuwilligen, jedenfalls wenn die Tochter wirklich mit in die Schweiz WILL!
akinom

Beitrag von akinom »

ja eben, das will ja verhindert werden, das alleinige sorgerecht... eigentlich war überhaupt die meinung, alles ohne gericht regeln zu können aber wie so oft, wird man im nachhinein eines besseren belehrt...

nein, die tochter ist erst 4 jahre alt. sie sagt zwar, dass sie unbedingt beim vater bleiben will aber was das für sie wirklich bedeutet, wird sie wohl kaum abschätzen können... also ist diese aussage nicht wirklich massgebend
carlotta37
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Beitrag von carlotta37 »

Erst 4? Oha.....da wird ihre Aussage tatsächlich nicht sehr ins Gewicht fallen. Darf ich mal fragen: wie gross ist die Entfernung zum Wohnort der Mutter jetzt und wie gross wird sie vergleichsweise sein, wenn die beiden in der Schweiz sind? Ich denke nämlich, das wird eine grosse Rolle spielen....
Wenn die Entfernung jetzt gering ist und das Mädchen regelmässig bei der Mutter ist und dies nach einem Umzug schwieriger würde, dann geht der Vater auch das Risiko ein, die Tochter bei der Mutter lassen zu müssen. Es könnte mindestens ein sehr langwieriger und schwieriger Streit vor Gericht werden. Und irgendwie ist das ja auch berechtigt! Ältere Kinder können allein reisen und die Zeit mit mails, skype etc. überbrücken. Eine 4jährige kann das nicht, sie hat noch ein ganz anderes Zeitgefühl.
Ohne den Hintergrund der Geschichte zu kennen, ist es schwierig, etwas zu sagen, aber auf den ersten Blick erscheint mir am allerwichtigsten, dass der Kontakt zu dem Bruder und der Mutter durch den Umzug nicht seltener wird - mindestens bei einem so kleinen Kind!
akinom

Beitrag von akinom »

hier mal die ganze geschichte bis zum heutigen tag aus meiner sicht erzählt:

mann und frau trennen sich (nicht verheiratet), weil frau neue beziehung hat, wohnen in deutschland (ost). für die gemeinsamen beiden kinder haben sie gemeinsames sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht des jungen, 2-jährig, bei der frau und des mädchens, 4-jährig, beim mann vereinbart. besuchsrecht ist jederzeit nach vorheriger, telefonischer ankündigung. wurde vom zuständigen jugendamt als ok befunden.

die frau zieht vorübergehend mit dem jungen zu ihrem vater, der in der selben stadt lebt. zum exfreund ging sie 2 wochen lang, um dreckige wäsche zu bringen und saubere zu holen. dies geschah immer dann, wenn die tochter im kindergarten war und ohne den jungen, so dass kein kontakt der kinder zum anderen elternteil oder zum geschwister stattfand.

nach 2 wochen bei ihrem vater ist sie mit dem jungen zu ihrem neuen freund gefahren, der einige kilometer weit weg wohnt (ca. 1,5 - 2 autostunden). mit diesem plant sie eine neue familie aufzubauen und so rasch wie möglich zu heiraten.

gleich am ersten tag beim freund, rief die frau das mädchen das 1. mal an und sprach mindestens eine halbe stunde mit ihr. danach rief sie täglich an. mit der zeit wollte die tochter nicht mehr immer mit der mutter reden, reichte das telefon dem vater weiter.

nach zwei wochen erfuhr die frau, dass der mann, also ihr exfreund, sich neu verliebt hat und sie reist für eine woche in die stadt zurück, wohnte bei freundinnen oder ihrem vater und holte einmal in 2 wochen für ein paar stunden die tochter ab und liess zweimal den sohn beim exfreund. so waren die kinder jeweils zusammen.

gegenüber der neuen freundin zeigte sie sich agressiv und wies jede annäherung von sich, beschimpfte diese, diese würde ihr die kinder wegnehmen wollen...

dann wollte ihr exfreund für eine woche in die schweiz um dort seine neue freundin zu treffen. da die tochter bei ihm lebt, war geplant, sie mitzunehmen.

die frau war dagegen, ging zum kinderschutz und besorgte sich ein schreiben, dass sie die tochter eine woche zu sich nehmen darf, genau in der zeit, wo der vater mit ihr in die schweiz wollte. dem kinderschutz gab sie an, der vater halte ihr die tochter vor und eine dritte person bezeugte dies... ein tag vor der abreise, stand die mutter mit dem schreiben vor dem exfreund, packt das mädchen und verreist mit beiden kindern wieder zu ihrem freund.

der mann reiste daraufhin alleine in die schweiz... als die frau davon erfuhr, dass er trotzdem gefahren ist, drohte sie ihm, die tochter vorerst nicht wieder zu bringen und das alleinige sorgerecht zu beantragen und beschimpfte die neue freundin erneut aufs übelste...

sie brachte das mädchen aber doch wieder und zog auch gleich wieder in die wohnung ein. der mietvertrag läuft immer noch auf beide...

anfangs ziemlich gespannt, schien es dann so, als ob sich die beiden wieder irgendwie einigen könnten. er erzählte ihr von seinen plänen, in die schweiz zu ziehen. sie meinte, sie sei eifersüchtig und hätte noch gefühle für ihn, wolle die tochter zwar bei ihm lassen aber niemals in die schweiz. sie meinten, die getroffene vereinbarung auch weiterhin so leben zu können.
gleichzeitig wies sie ein erneuter versuch der annäherung der neuen freundin des mannes agressiv zurück. doch einige stunden später reichte sie ihr die ihr dagebotene hand und meinte, sie wolle nicht mehr streiten, da es nichts bringt...
am gleichen abend einigten sich die frau und der mann, die sachen der frau in der gemeinsamen wohnung zusammen zu packen und einige räume bereits auszugsfertig zu machen, das heisst, die wände zu malen, also brachte die frau die kinder zu ihrem vater und blieb auch gleich selber dort. das war am 3. tag, nachdem sie da eingezogen war. am darauffolgenden tag, wo das zusammenpacken und malen geplant war, wollte sie dann doch nichts mehr davon wissen und die kinder wollte sie auch gleich länger bei sich behalten, als abgemacht war.
als ihr exfreund nach 2 tagen darauf bestand, die tochter wieder zurück zu bringen, brachte sie gleich beide kinder und ging wieder ohne angaben, wohin und wann sie wieder kommt...

dann der 2. versuch des mannes, mit tochter in die schweiz zu reisen. die frau eigentlich immer noch dagegen, meinte er solle doch gleich beide kinder mitnehmen. nun, der sohn hat keinen reisepass und ein erwachsener mit 2 kindern mehrere stunden im zug...

er klärte daraufhin beim jugendamt ab, ob er mit der tochter in die schweiz darf, wenn die frau das nicht will oder nicht. die sagen, er darf und falls es probleme gäbe, solle er anrufen und dann machen sie einen termin mit beiden... es gab probleme also beide auf dem jugendamt angetraben... da erfährt der mann, dass die frau das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht für beide kinder beantragt hat...

und nun, was macht man bzw. frau, um den exfreund trotzdem irgendwie daran zu hindern, in die schweiz zu fahren? man lässt den sohn bei ihm und verschwindet...

und wer sind die leidtragenden bei dem ganzen? DIE KINDER!!!!!!!

lg
akinom

ps:
die distanzen habe ich nun heraus gefunden:
wohnort exfreund zum wohnort neuer freund: 200km
wohnort exfreund in die schweiz: 800km
wohnort neuer freund in die schweiz: 600km
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