Gemeinsames Sorgerecht

Schmetterling
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Gemeinsames Sorgerecht

Beitrag von Schmetterling »

Hallo zusammen

Wo kann ich nachlesen, was ein gemeinsames Sorgerecht bedeutet?

Liebe Grüsse Schmetterling
In jeder Minute, die man mit Ärger verbringt, versäumt man 60 glückliche Sekunden.
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Nin
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Beitrag von Nin »

Sorgerecht ist nicht gleichzusetzen mit Umgangsrecht oder Besuchsrecht. Die beiden Zitate beschreiben es ganz gut:
Sorgerecht (oder auch elterliche Sorge) bedeutet das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten.

und
Müssen getrennt lebende oder geschiedene Eltern beim gemeinsamen Sorgerecht alles gemeinsam entscheiden?

Leben die Eltern getrennt oder sind sie geschieden, müssen sie auch beim gemeinsamen Sorgerecht nicht alle Fragen gemeinsam entscheiden. Bei Fragen allerdings, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, müssen sie sich auf eine gemeinsame Regelung verständigen. Betreffen die Entscheidungen über anstehende Probleme Angelegenheiten des täglichen Lebens, dann kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine darüber entscheiden.

Entscheidungen beim gemeinsamen Sorgerecht

Getrennt lebende Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht innehaben, müssen sich bei Entscheidungen, die für das Kind zu treffen sind, gemeinsam verständigen. Dabei werden drei Bereiche, die Entscheidungen betreffen, unterschieden:

- Entscheidungen, die Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffen
- Entscheidungen, die Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung betreffen
- Entscheidungen, die Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung betreffen

Entscheidungen zu Angelegenheiten des täglichen Lebens

Diese Entscheidungen kann der Elternteil alleine treffen, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, also in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Entscheidungen zu Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung

Entscheidungen, die diesen Bereich betreffen, kann der umgangsberechtigte Elternteil entscheiden, wenn und solange sich das Kind bei ihm aufhält. Ideal ist es natürlich, wenn sich die Eltern beispielsweise in Fragen der Ernährung oder zu den Schlafenszeiten einig sind, die zur tatsächlichen Betreuung gehören.

Entscheidungen zu Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung

Diese Entscheidungen müssen beide Elternteile gemeinsam treffen. Unter Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind Angelegenheiten zu verstehen, die das Leben des Kindes entscheidend beeinflussen und die nicht einfach wieder zu ändern sind. Hierzu zählen beispielsweise der Aufenthalt des Kindes, die religiöse Erziehung des Kindes, die Schulform und die Ausbildung, Operationen des Kindes oder Entscheidungen über das Vermögen des Kindes.

Entscheidung über den Aufenthalt

Besonders wichtig ist bei einer Trennung der Eltern die Entscheidung über den Aufenthalt des Kindes. Beide Elternteile müssen entscheiden, bei welchem Elternteil das Kind in Zukunft leben soll, also seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Um noch mehr zu sagen: geht es um die Schweiz oder Deutschland? Die Gesetzgebung ist in beiden Ländern anders.
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Schmetterling
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Beitrag von Schmetterling »

Danke Nin

Es geht um die Schweiz.

Mein Noch-Mann will nun unbedingt das GS und noch weniger zahlen. Sein Anwalt hat nun sein Mandatsverhältnis aufgelöst.

Da ich eigentlich finde, ein Vater soll die gleichen Rechte wie die Mutter haben, wäre ich für ein GS.


Da er aber nicht wirklich mit mir spricht, kann ich mir nicht vorstellen, das ein GS klappen kann.

-Er kam noch nie an einen Elternabend. Sogar das Übertrittsgespräch in die Oberstufe unserer ältesten Tochter hat ihn nicht interessiert.

-Er war noch nie an einem Sportanlass der Kinder.

-Er teilt mir Veränderungen seiner Seite nicht mit oder nur unklar. Ich habe erfahren das er nächsten (oder übernächsten?) Monat umzieht. Er hat es aber weder mir noch den Kinder gesagt.

-Er hat mir zwei Tage vor seiner Abreise gemailt er gehe für zwei Monate fort. Den Kindern hat er erzählt er gehe in die Berge und vom Anwalt habe ich erfahren das er im Ausland ist.


Ich bin überzeugt das es nur Ärger bei einem GS gib.

Und trotzdem, habe ich wie Mitleid mit ihm. Ich habe das Gefühl ich nehme ihm die Kinder weg.

Scheiss Gefühl :shock:

Danke für Lesen

Liebi Grüess Schmetterling (der bald einen Flieder in seinen neuen Garten hat :D )
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Ria
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Beitrag von Ria »

Hallo Schmetterling

Wozu hast Du Mitleid mit ihm? Damit machst Du es Dir selber schwer. Ausserdem kannst Du ihm so nicht auf Augenhöhe begegnen.

Ob Du ihm die Kinder wegnimmst oder nicht hängt nicht vom geteilten oder ungeteilten Sorgerecht ab.
Ich nehme aus Deinem Geschriebenen an, dass Dir klar ist, dass es für die Kinder und auch Euch Eltern das Beste ist, wenn die Kinder zu beiden eine gute Beziehung pflegen können. Also legst Du ihm dafür ja nichts in den Weg oder? Das geht, auch wenn Eure Kommunikation im Moment nicht so gut funktioniert.

Was dann aber wirklich schwierig ist, ist das geteilte Sorgerecht. Was meint er dazu?
Da verstehe ich Deine Skepsis.
Seit 27 Jahren Patchworkfamilienfrau und Coach für solche :-)
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aisha

Beitrag von aisha »

Hallo Schmetterling,

so wie du es beschreibst, kann ich dir nur dringenst abraten von einem gemeinsamen Sorgerecht!!
Deinem Noch-Mann scheint es offenbar darum zu gehen, wie er weiter an deinem "neuen" Leben Einfluss nehmen kann.
Ich kenne das leider nur allzugut von meinem Ex. Er hat sich auch nie um sein Kind gekümmert, verweigerte auch Unterhaltszahlungen, aber beantragte vor Gericht mehrere Male erst das alleinige Sorgerecht für ihn und dann das Gemeinsame. Zum Glück hat das Gericht wenigstens in diesem Fall für mich und das Kind entschieden.
Es wäre die Hölle geworden, er hätte sich überall eingemischt, Veto eingelegt aus Prinzip etc.

Also Schmetterling: überlege dir sehr sehr gut, aus welchen Gründen zu einem GS zustimmen würdest.
Und Mitleid ist bestimmt kein gutes Argument!

viel Kraft bei der Entscheidung wünsche ich dir.
Schmetterling
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Beitrag von Schmetterling »

Danke für eure schnellen Antworten

@ Ria

Ich habe Mitleid mit ihm, weil er es als "wegnehmen" empfindet.
Ich informiere ihn jedoch über alles was die Kinder betrifft. Alle Infozettel, Stundenpläne etc erhält er von mir. Habe jedoch schon häufig gemerkt, das er die Infos gar nicht liest.

Warum er das GS will, weiss ich nicht. Obwohl ich meist keine Antwort auf Fragen erhalte, versuche ich es mal und frage Ihn.

@ aisha

Du schreibst: Zum Glück hat das Gericht wenigstens in diesem Fall für mich und das Kind entschieden.

Wenn ich dem GS nicht zustimme, kann es also immer noch sein, das das Gericht dies anders entscheidet?

Gruss Beatrice
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aisha

Beitrag von aisha »

wenn man sich nicht einigen kann betreffend Sorgerecht, dann entscheidet schlussendlich das Gericht.

Du bzw. dein Anwalt braucht einfach gute Argumente, die gegen ein GS sprechen.
-notiere dir die Lügen gegenüber den Kindern (Berge-Ausland)
-dass er nie an Veranstlatungen kommt, bzw, keinen Anteil am Leben der Kinder nimmt.
- und vor allem, dass IHR als Paar nicht miteinander reden könnt.


Versteht mich nicht falsch, ich fände persönlich ein GS das Optimalste für das Kind.
Wenn aber die Kommunikation dermassen gestört ist, bringt es meines Erachtens keine Vorteile, im Gegenteil.
Für mich ist es übrigens auch nicht zwingend, dass die Mutter das Sorgerecht bekommt, es ist ja gut möglich, dass ein Kind u. U. beim Vater besser aufgehoben ist.

Aber eben, GS setzt eine anständige Kommunikationskultur zwischen den Elternteilen vorraus.
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Nin
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Beitrag von Nin »

Noch einmal: das Sorgerecht heisst nicht, dass das Kind beim einen oder anderen gut aufgehoben ist oder auch nur dort wohnt!!!!!!

In der Schweiz kann das gemeinsame Sorgerecht nur dann zugeteilt werden, wenn beide Eltern damit einverstanden sind. Es braucht also keine guten Argumentet, es reicht zu sagen: ich will nicht.

Bei uns ist die Kommunikation sehr schwierig. Trotzdem haben wir ein gemeinsames Sorgerecht (autorité parentale commune). Die "garde" (Obhutsrecht?) liegt bei mir. Das heisst zum Beispiel: die Schule kann meinen Ex genauso informieren wie mich (ich sehe auch als Lehrerin wie wichtig das manchmal ist, das genauso zu wissen!). Er kann seine Kinder ins Krankenhaus bringen und behandeln lassen, Auskünfte von Ärzten erhalten. Er kann mit ihnen verreisen, ohne dass ich dazu irgendeine Sonderzustimmung geben muss. Jeder von uns macht seinen Alltag so, wie er es will direkt mit den Kindern.

Wichtige Entscheidungen sollen wir miteinander diskutieren. Ehrlich gesagt, bis jetzt gab es noch keine bei der das ein Problem gewesen wäre - der Grossteil des Lebens der Kinder ist sowieso Alltag. Neulich haben wir uns darauf geeinigt, dass der Kleine, auch wenn er es will, nicht mit dem Gitarrespielen aufhören darf. Ichfrage bei jeder neuen Aktivität um seine Zustimmung - trotz grosser zeitweiliger Konflikte hat das immer geklappt.

Mir war es sehr wichtig: Vielleicht sind meine Kinder in der Pubertät ihrem Vater näher als mir (sie sind beide Jungs!) und wenn es dann Dinge zu regeln gibt, mit der sie vielleicht nicht mit mit als Mutter reden möchten, dann sollen sie die Möglichkeit dazu haben. Bei alleinigem Sorgerecht hat der Vater kein Recht auf Auskünfte von Lehrern oder Ärzten: was, wenn ich nicht da bin und etwas passiert? Ich empfinde es auch als Sicherheitsgrenze für mich: ich bestimme nicht über das Leben meiner Kinder. Es ist heilsam für mich, nachzufragen und manchmal einfach zu überlegen. Ich mag mit seinen Überlegungen nicht immer einverstanden sein: ich hätte meinen Sohn auch in die Lateinklasse gezwungen, aber er meinte nur freiwillig und nach Überlegen konnte ich das auch gut akzeptieren (im Endeffekt besser als er, jetzt, wo der Junge tatsächlich nein zu Latein gesagt hat!). Ich sehe auch an Schülern, wie gut es manchmal sein kann, auf den Dialog mit dem anderen Elternteil zurückgreifen zu können, auch wenn dies ungerecht scheinen mag: die Mutter rackert sich jahrelang ab und der Vater findet schwupps die wupps die Lösung; aber es geht ja um das Kind. Eine Schülerin von mir leidet an Essstörungen, will aber nicht, dass ich mit der Mutter rede, die selbst leicht anorektisch ist. Zum Glück haben die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, sonst ginge es einfach nicht, dann darf ich nicht mit dem Vater reden.
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo allerseits

Mein Mann hatte kein Sorgerecht, das war 1997 als die Scheidung war, noch nicht häufig der Fall.

Es war kein Problem bei Lehrer, Aerzten usw. Auskunft zu erhalten. Ich denke wenn ein Lehrer oder Arzt den Vater kennt, so ist das kein Problem. Soweit ich weiss ist es heute so, dass Lehrer und Aerzte auch dem Vater Auskunft geben muss.

Mein Mann hat seine Tochter früher schon selbst ins Spital gefahren, da wäre es doch blöd, wenn er keine Auskunft erhalten hätte.
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Nin
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Beitrag von Nin »

Tarzan, ich bin Lehrerin und weiss also, dass es in den Dossiers der Schüler drin steht, wer das Sorgerecht hat.

Oft sind Ärzte und Lehrer nicht so "legal" eingestimmt und fragen nicht danach, falls es aber Schwierigkeiten geben soll, kann das ein grosses Problem sein. Theoretisch muss man das Einverständnis des Elternteils, das das Sorgerecht hat, haben, um eine Auskunft zu geben.
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Beitrag von tarzan »

ich denke auch das es verschieden gehandhabt wird.

Es war auch so, dass die Lehrer meinen Mann kannten, er auch bei Schulanlässen dabei war.
Ich denke es ist Vertrauenssache, kennen sie den Vater nicht, wird es wohl schwieriger sein.

Auch während der Lehre hat er sich um seinen Sohn gekümmert, war an Gesprächen dabei zwischen Lehrer-Lehrmeister-Lehrling. Das war nie ein Problem, die Mutter hat es nie interessiert ob ihr Ex-Mann Auskunft erhälter oder nicht.

Und dann kommt es wohl drauf an, um was es geht, vermute ich.
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Beitrag von tarzan »

nin, ich wollte nur berichten wie es bei uns war "ohne Sorgerecht".
Was aber nicht heisst, dass ich deinen Text in Frage stelle.
Ich weiss das du Lehrerin bist.

grüsse
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Nin
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Beitrag von Nin »

Ich weiss, Tarzan, entschuldige, ich denke, ich klinge etwas schroff im Stress.

Ich kann schon verstehen, dass (gerade bei Konflikten!) das Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben sehr auf das gemeinsame Soregrecht pocht, denn, wenn das weg ist, hat im Zweifelsfall der andere volle Verfügungsgewalt über das Kind (kann zum Beispiel ohne Einverständnis umziehen, Reisen verbieten usw.). Das kann grosse Angt machen, wenn es sowieso Konflikte gibt. Durch ein gemeinsames Sorgerecht "bleibt" man psychologisch mehr Elternteil, auch, wenn es im Alltag wenig ändert.
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

kein Problem nin !

vor 13 Jahren war das leider noch nicht üblich, das gemeinsame Sorgerecht. Ich denke mein Mann hätte das begrüsst.

Ferien waren kein Problem, da hat sich die Ex nicht dagegen gestellt.
An Elternabende oder Schulentscheide wurde mein Mann nicht eingeladen, dies widerum entschied sie selbst oder ev. mit ihrem Mann. Sehr zum Leid von meinem Mann, er hätte sich gerne mehr in die Erziehung miteingebracht.

Schlussendlich kann es auch ohne gemeinsames Sorgerecht funktionieren, wenn es zwischen den Eltern funktioniert.

Schöner Abend zusammen
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aisha

Beitrag von aisha »

einseitiges Sorgerecht heisst meines Erachtens nicht, dass der andere Elternteil keine Auskünfte erhätl, Nin.
Der Inhaber/in des Sorgerechts darf einfach Entscheidungen treffen, ohne den Ex zu fragen.

Ich habe erst einen Arzt erlebt, der mich angerufen hat und mich gefragt hat, ob er dem Vater Auskunft erteilen darf oder soll.
Der Arzt selbst hat dann entschieden, dem Vater keine Auskunft zu geben, da dieser die Auskünfte hinter meinem Rücken einholen wollte und mich nie gefragt hatte vorher.

Es ist, wie schon erwähnt, einfach eine Frage der Kommunikationskultur zwischen den Elternteilen.
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