Wenn der Ex stirbt

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Quest
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Registriert: 30.04.2009 10:52

Wenn der Ex stirbt

Beitrag von Quest »

Nachdem ich nun im Theam "unmöglicher Unterhalt..." von Enii bei Allimente schon viel geschrieben habe, leider nicht ganz zum Thema von Enii (sorry) habe ich jetzt ein separates Thema dazu eröffnet.

Ich schreibe euch hier mal den Verlauf, was wie und wo. Denn bevor man mit so was kontroniert wird, hat man fast keine Ahnung was der Tod des Ex bedeuten kann.

Also von vorne:

Wir sind seit 2003 getrennt und seit 2005 geschieden.
Es hat seit 2004 eine neue Freundin, leben aber noch nicht zusammen, planen aber zusammen zu ziehen, sobald Ex neuer Job hat.

Ex starb (Selbstmord). Telefon von meiner Schwimu und Mitteilung, dass sie die Leiche identifizerien gehen. Etwas später Telefon der Schwägerin, sie dürften die Leiche nicht sehen und schon gar nicht mitnehmen, ohne mein Einverständnis. Ich müsse auf das Vormundschaftsamt an meinem Wohnort anrufen und die müssten dann auf das Vormundschaftsamt am Wohnort meines Ex anrufen.

Ich als Mutter und gesetzliche Vertretung des Alleinerben (es war bis dahin nicht bekannt, ob ein Testament gemacht wurde) müsse dazu das Ok gehen.

Ok gemacht und nichts weiter dabei gedacht.

Am nächsten Tag ein Telefon der Vormundschaftsbehörde von meinem Wohnort ich müsse so schnell wie möglich bei ihnen vorbei kommen, damit man das ganze mit der Erbschaft anschauen könne.

Ich gehe ein Tag später hin. Ich müsste mich um alles kümmern, Beerdigung, Wohnungslauflösung etc. Ich könne einen Beistand verlangen, aber das scheine nicht nötig zu sein, da ich anscheinend in der Lage sei, dies selber zu machen.

Da Schwiegermutter nicht akzeptieren kann das sie nichts zu sagen hat, wenns um Erbe geht (die Beerdigung etc habe ich ihr überlassen) habe ich dann einen Beistand beantragt.

Es darf aber kein Geld ausgegeben werden, bevor das Erbe nicht klar ist.
Also die Beerdigung die meine Schwiegermutter organisierte muss sie selber bezahlen und wird nicht aus einem allfälligen Erbe bezahlt.

Um zu einem Beistand zu kommen muss zuerst in der Wohngemeinde die Gemeinderäte darüber abstimmen, ob ich den Beistand bekomme. Danach wird einer gesucht und die muss wiederum beim Wohnort von meinem Ex bestätigen, dass sie das machen will.

Beistand darf nichts im Namen des Erben (Sohn) machen. Sie darf weder die Wohnung kündigen, noch das Telefon-Abo. Macht sie das, hat sie im namen meines Sohns, die Erbschaft bereits angetreten.

Da es ein Selbstmord war war auch die Polizei und das Gericht invoviert.
Die Wohnung wurde am gleichen Tag noch versiegelt und es durfte niemand mehr rein.
Ca. 3 Wochen später hätte ich dann, zusammen mit der Polizei und dem Vormundschaftamt da rein sollen und die persönlichen Dinge meines Sohns rausholen sollen. Dabei wird auch gleich ein Inventar gemacht.

Freundin, Schwiegermutter etc. dürften da nicht dabei sein. Ich musste mein schriftliches Einverständnis geben, dass die Freundin da rein darf und ihre persönlichen Sachen da rausholen darf. Natürlich unter strickter Bewachung der Vormundschaftsbehörde. Hat zum Glück die Beiständin übernommen, auch wenn sie da noch nicht offizielle gewählt war.

Vormundschaftsamt überredet den Vermieter die Wohnung von sich aus zu kündigen, da dies sonst niemand machen kann.

Die Beiständin verlangt ein öffentliches Inventar (hätte ich auch gemacht) und das wird nun Mitte Juli bis das fertig ist. Dann hat sie einen Monat Zeit die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Und erst dann darf sie irgendwas für meinen Sohn machen.

Die Wohnung muss aber per Ende Juli geräumt werden. Dies wiederum muss das Vormundschaftsamt organisieren. Die Möbel werden irgendwo untergesetllt, bis das mit dem Erbe klar ist. Die Kosten dafür wie auch die Beiständin werden vom Erbe abgezogen. Sollte nicht genug vorhanden sein, oder das Erbe abgeleht werden, wird unsere Wohngemeinde diese Kosten übernehmen.


Ok da warten wir jetzt mal auf den September und schauen dann weiter.

In der Zwischenzeit brauch ich ja auch Geld. Also Antrag bei der AHV auf Wittwen und Waisenrente. Ob und wieviel ist nach 2 Wochen klar und wird auch sofort ausbezahlt.

Zur Info: Ex hat sich einen Tag bevor er Arbeitslos geworden wäre ungebacht, deshalb hat sein Fehlen in der Firma auch niemanden gekümmert.

BVG. Keine Ahnung wo der Ex arbeitete und Schwiegermutter gibt mir keine Auskunft. Beiständig hat eine Lohnabrechnung und ich rufe dort an. Niemand weiss über seinen Tod Bescheid. Ich muss diverse Unterlagen einschicken inkl. Scheidungsurteil. 3 nach seinen Tod ist alles klar und ich bekommen jetzt regelmässig beide Renten.

PK ja nur für meinen Sohn nicht für mich, gemäss Reglement der PK.

Leider habe ich keine Ahnung was die Freundin meines Ex macht. Abgesehen davon, dass ich ihm an Telefon die Mitteilung seines Todes machen musste (Schwiegermutter hatte den Mut nicht und hat sie einfach "vergessen") habe ich sie nicht mehr gesehen.

An die Beerdigung durfte ich nicht, ich war nicht mal informiert wo und wann diese stattfand. Sohnemann hat sich geweigert zu gehen.

So, das ist so ungefähr was abgelaufen ist.
Ich habe einen lieben Freund und habe mich auch schon gedanken darüber gemacht, was passiert wenn ihm was zustossen würde.

Ganz traurig finde ich das man als Partnerin einfach nicht exisiert bei solchen Dingen.

Sorry, etwas lange, und ich habe nur das wichtigeste geschrieben.
Anita

Beitrag von Anita »

ich hab deinen text gelesen und muss ihn erst mal verdauen - so wie du vermutlich auch.

sei einfach erst mal gedrückt - viel kraft!

herzlich
anita
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