Erbschaft im Ausland

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koshika
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Erbschaft im Ausland

Beitrag von koshika »

Hallo zusammen bin neu hier und durch google auf eure Seite gestossen. Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen. Es geht drum das meine Mutter die in Japan aufgewachsen mit 22 Jahre in die Schweiz kam hier auch heiratete und hier ein neues Leben aufgebaut hat, nun der Vater vor ca 2 Jahren verstorben ist. Damals hat sich meine Mutter und die Schwester von Ihr verstritten meiner Mutter geht es eigentlich nicht um das Geld das SIe erben könnte sondern einfach das die Schwester gleich alles für sich beansprucht hat oder wollte was wir auch sicher verstehen da Sie den kranken Vater auch sicher viel mehr betreut hat usw. Nur hat meine Mutter aus der Kindheit auch schöne Erinnerungen an das Haus etc und konnte warscheinlich nicht so schnell loslassen.
Nun heute ist wieder ein Brief gekommen von einem Anwalt aus Japan der nicht erwähnt was es zu erben gibt sondern nur das wir 3/16 bekommen und die Schwester den Rest. Jetzt wissen wir nicht ob wir einfach unterschreiben sollen ob sogar eventuell schulden sein könnte oder wo wir eventuell auch hilfe bekommen. Ich habe jetzt mal spontan gegooglet um mich eventuell mal einbisschen schlauer zu machen bei der ganzen sache hier. Ich danke schon mal im voraus. Mir ist auch klar das dass rechtssystem in Japan warscheinlich ganz anders ausieht als hier in der Schweiz was die Sache noch ziemlich erschwert. Trotzdem Danke und einen schönen Abend an alle.
gruss heiner
Anita

Beitrag von Anita »

hallo und willkommen im forum!

ich würde dir raten, auf das japanische konsulat anzurufen. da der vater in japan gelebt hat, gilt auch das dortige rechtssystem und da können wir hier wenig helfen.

viel erfolg und alles gute!


Japanisches Generalkonsulat

Utoquai 55
8008 Zürich

Telefon:044 269 40 46
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