Wie seht Ihr das?

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Bacci2
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Wie seht Ihr das?

Beitrag von Bacci2 »

Hallo an Alle,
wieder einmal habe ich eine Frage an Euch. Bei uns ist es so, dass ich arbeite und sämtliches Geld für Essen, Kleider etc weggeht. Ein gemeinsames Konto haben wir nicht. Die Konti laufen alle auf meinen Mann. Er hat verschiedene KOnti auf denen wir Geld haben. Wenn mir etwas passieren sollte, was passiert mit dem Erbteil meines Sohnes aus 1.Ehe. Hat er Anspruch auf das Geld, was ja auch zur Hälfte mir gehört??
Danke Euch
Bacci
Anita

Beitrag von Anita »

ohje das ist so ein sache....

weil wenn du vor deinem mann stirbst, erbt er ja deinen anteil und wenn er dann stirbt, erbt davon nur euer gemeinsames kind. nur ein kleiner pflichtanteil geht an dein kind aus erster ehe.
stirbst du nach deinem mann, wird dein erbe auf beide kinder gleich aufgeteilt.

ich rate die, mal mit dem örtlichen notar kontakt aufzunehmen, wie ihr das optimal lösen könnt.
Bacci2
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Beitrag von Bacci2 »

Danke für Deine Antwort, ich habe gedacht, dass bei dem Tod von einem Ehepartner die Hälfte an die Kinder geht und die andere an die Kinder? Das mit dem Notar ist so eine Sache, er kann sich nicht dafür begeistern, denn für ihn ist es ja geklärt.
Anita

Beitrag von Anita »

wenn du vor deinem partner stirbst, geht der meiste teil an deinen partner. wenn der stirbt, geht aber nichts davon an dein kind aus deiner ersten ehe.

stirbt dein partner vor dir und dann du, geht auch geld von deinem partner an deine beiden kinder.

es sollte also im interesse beider sein, dies testamentarisch zu lösen.

aber ehrlich - wir sind auch noch immer dabei und es ist mühsam. am einfachsten ist es, wenn die stiefkinder verzichtserklärungen für den erbanteil des stiefelternteils unterschreiben.....das können sie aber erst mit der volljährigkeit.

und eigentlich komme ich da auch nicht recht draus :lol: ....unser notar hier war aber ganz hilfsbereit eine lösung zu finde. übrigens darfst du auch eine auswärtigen notar anschreiben - das mögen die zwar nicht so....aber wir sind nicht verpflichtet, den örtliche zu nehmen. hat mir emal ein kollege gesagt, der notar ist.
tabida
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Beitrag von tabida »

Bacci2
Lass Dich wenn möglich von einem Notar beraten. Je nach Kanton ist diese Beratung gratis.

Es gibt auch Bücher die das Erbrecht gut optisch darstellen.

Wenn Du mal nach Erbrecht Schweiz im Internet suchst, findest Du auch verschiedene sehr informative Seiten.

Im Prinzip habt ihr beide nämlich recht. Es kommt beim Erbrecht eben auch darauf an welchen Güterstand in der Ehe galt . d.h. erst wird geklärt, was es überhaupt zu verteilen gibt. Wenn ihr nichts abgemacht habt, gilt die Erungenschaftsbeteiligung. d.h. was in der Ehe erwirtschaftet wurde, wird durch 2 geteilt. Dann kommt das Eigengut dazu (was vor der Ehe bestand und was selber geerbt wurde). Diese Summe wird dann zwischen dem überlebenden Ehepartner und leiblichen Kindern (50:50 - so wie Du Bacci2 sagst) aufgeteilt. Wenn mehrere leibliche Kinder da sind, wird ihr Anteil durch die Anzahl Kinder aufgeteilt.
Anita hat im Prinzip auch recht: von der Erungenschaft bekommt der Ueberlebende Teil praktisch 75% (50% der Erungenschaft werden ihm zugerechnet (gehören auch nicht zur Erbmasse) und die restlichen 25% sind dann eben die Hälfte von dem was zu erben ist.

Ein Notar kann Euch erklären welcher Güterstand für Eure Situation das beste ist (kann auch jederzeit während der Ehe geändert werden) und Euch auch Beraten wie das ist mit Pflichtteil, Testament, Erbverträgen etc. funktioniert.

Beim Erbrecht gilt auch dranbleiben (auch wenn wir das gerne Verdrängen). Lebenssituationen ändern sich ja immer mal wieder.... :wink:

Gruess Tabida
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