Wie geht das mit dem Erben ?

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tarzan
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Wie geht das mit dem Erben ?

Beitrag von tarzan »

Hallo zusammen

Möchte mich etwas mit diesem Thema befassen, vielleicht kennt sich von euch jemand mit dieser Erberei aus.

Fakt ist, dass ich keine Kinder habe, mein Mann 2 (19 und 21).

Das einzige was wir an Vermögen haben, ist unser Haus, wo mir zu Hälfte gehört.

Ist es sinnvoll einen Vertrag zu machen ? Und was für einer ?

Falls etwas passiert, sei dies bald oder erst später, so möchten wir beide, dass der überlebende Ehegatte im Haus bleiben darf. Also das ich oder er über alles selbst bestimmen darf.

Ich denke im Fall eines Falles, würde ich mit den Stiefkindern bestimmt eine Lösung finden, aber man weiss ja nie, bei Geld hört die Freundschaft bekanntlicherweise auf.

Falls ich mal von meinen Eltern was erbe, und nicht zu Lebzeiten alles verbrauche, möchte ich aber das dieses Geld nicht zu den Stiefkindern fliesst.

Habt ihr einen Erbvertrag gemacht bei der zweiten Ehe ? Wie sind eure Erfahrungen ?

Danke und Gruss
tarzan
15 Jahre Patchworkerfahrung
tabida
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Beitrag von tabida »

Hallo Tarzan

Es gibt vom Beobachter ein gutes Buch zum Thema Erbschaft.

http://www.beobachter.ch/buchshop/zusam ... erbschaft/

Ich war einmal bei uns beim Notar um mich beraten zu lassen. Die Beratung war gut und gratis. Ein Testament würde ich da hinterlegen, was allerdings mit Kosten verbunden ist. Er konnte mir aber auch gut erklären, was möglich ist und was nicht.

Gruess
Tabida
Morpheus

Beitrag von Morpheus »

hallo Tarzan,

hier im gleichen Forums-Bereich hat schon ein Thema. Dort gabs schon einige Antworten.
Auch ich schrieb vor 3Jahren etwas, heute seh ich s aber schon anders 8) .

Nun, auch wir werden uns wohl oder übel endlich einmal damit beschäftigen.

Vorallem auch ich, sollte meine Angelegenheiten endlich regeln :roll: . Da ich 3Kinder habe, jedoch 2 mit meinem GG zusammen, muss ich mir mal erklären lassen wie die Aufteilung aussehen würde.

Auch schwierige Situation.
Bei uns ist s halt etwas difus. Ich werde von meinem Vater, meiner Tante und meiner Grossmutter noch etwas erben. Somit wird mein Rucksack nicht grad leicht sein. Da muss einfach eine Regelung her. -

Ab wann gilt man eigentlich als vermögend? Kann mir das jemand sagen/erklären? :oops: :roll: :oops: .


lg Morpheus
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo Morpheus

Antworten zu diesem Thema sind von mir auch schon genannt worden.

Ab wann ist man/frau vermögend? Es kommt nicht auf die Menge an... :lol: :lol: :lol:

Ich schätze mich als sehr vermögend ein, weil wir genug zum Leben haben (wir haben weniger als unsere Ex...) und vor allem glücklich sind. Das kann ich nicht und will ich auch nicht in Ziffern ausdrucken... :lol:

Ich weiss, ich weiss, es geht manchmal nicht ohne... ;-)

Liebe Grüsse
Zuletzt geändert von Delphia am 01.11.2010 09:56, insgesamt 1-mal geändert.
Delphia
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja :-), manchmal aber völlig hoffnungslos...
Plüsch
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Beitrag von Plüsch »

Ihr erinnert mich gerade dran, dass ich noch etwas ausstehend habe! Ich sollte mich endlich mal hinter Testament usw. machen, aber irgendwie tu ich mich schwer damit.
Und danke, Tabida, für den Buchlink!
Wir patchworken seit Sommer 2006
paragliding
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ich würde einen Erbvertrag machen

Beitrag von paragliding »

Hallo Tarzan

ich würde Dir vorschlagen einen Erbvertrag zu machen, da "deine" Stiefkinder schon mündig sind können und müssen diese den Erbvertrag mitunterzeichnen.

Bei gemeinsamen Kindern ist es einfacher, da können die Eltern dies auch ohne Zustimmung der Kinder in einem Erbvertrag vereinbaren.

Schau mal diese Vorlage an:
http://www.heirat.ch/wp-content/uploads ... kommen.pdf

Würde da noch eine Zeile einfügen wo die Verzichtenden Kinder mitunterschreiben und zu einem Notar zur Prüfung und Unterzeichnung gehen.

Ich habe in unserem Erbvertrag den Verzicht auf den Teil der Errungenschaft beschränk, somit wir der Teil des Eigenguts bereits vorher vererbt.

Gruss

Paragliding[/url]
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BabyOne
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Wohnort: Bayern

Beitrag von BabyOne »

Ich kenne mich nur im deutschen Recht aus. Da gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die alle ihre Vor- und Nachteile haben:

- man könnte die Haushälfte per Vorerbe an den Ehepartner und per Nacherbe an die Kinder gehen lassen. Ist aber recht komliziert und regelungsbedürftig und es gibt verschiedene Risiken

-man könnte dem überlebenden Ehepartner per Vermächtnis ein lebenslanges Wohnrecht einrichten, die Haushälfte selbst aber direkt den Kindern vererben

- man könnte die Haushälfte entsprechend der gesetzlichen Erbfolge an den überlebenden Ehepartner und die Kinder gemeinsam vererben und per Teilungsanordnung im Testament die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (und damit einen Verkauf des Hauses) für die Lebenszeit des Ehepartners verbieten

und das kann man im Einzeltestament oder in einem gemeinschaftlichen/notariellen Vertrag regeln.

Wenn es um größere Vermögen oder gar Immobilien geht, und bei den schwierigen Familienverhältnissen einer typischen Patchworkfamilie, ist eine fundierte Beratung bei einem (Fach-)Anwalt oder Notar anzuraten.
Patch von 2002/2003 bis 2017
eine gemeinsame Tochter 15 J.
Franka
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Registriert: 04.12.2010 12:43

Beitrag von Franka »

hab dazu ein guten Artikel gefunden, vllt. hilft der ja weiter...
http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_R ... amilie.php
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