Haus vererben

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Maffli.75
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Haus vererben

Beitrag von Maffli.75 »

Hallo Ihr Lieben

Bin seit kurzer Zeit hier stille Mitleserin und es hilft mir sehr zu sehen, dass ich nicht alleine bin mit meinen Problemen und Gefühlen als Patchworkerin :). Nun hat sich bei uns auch eine Frage ergeben und ich würde gerne Eure Meinung dazu hören...

Seit einem Jahr lebe ich mit meinem Partner gemeinsam. Er hat 2 Töchter, war aber nie verheiratet. Ich habe 4 Kinder mit meinem Noch-Ehemann. Mein Partner und ich leben im Haus von mir und meinem Noch-Ehemann. Nun ist auf Ende Jahr die Scheidung geplant und dass mein Partner dann anstelle von meinem Noch-Ehemann Besitzer des halben Hauses wird.

Es ist klar, dass somit seine beiden Töchter auch erbberechtigt werden. Wir werden auch in einem Vertrag aufsetzen, dass wenn einer von uns stirbt der verbleibende Partner dann im Haus bleiben kann ohne dass die Kinder ans Erbteil können bis zur Volljährigkeit.

Nun ist es so, dass ich gerne schreiben möchte, dass im Falle unseres Todes nur meine Kinder Anspruch aufs Haus an sich erheben könnten. Seine Kinder sollten klar nur finanziell abgegolten werden.
Für meine Kinder ist es ja quasi das Elternhaus, während seine Töchter nur Wochenends und Ferien mal bei uns sind.

Mein Partner hat nun gefunden ich denke in komischen Kategorien...
:shock:

Ganz klar finde ich dass seine beiden Mädels den ihnen zustehenden Teil erhalten sollten, halt finanziell, aber ich möchte nicht, dass es unter Umständen so kommen könnte dass eine von ihnen mal das Haus übernehmen würde.

Ob eines von meinen Kids dann das Haus will ist ja dann ihnen überlassen..

Was denkt ihr darüber? Ist es komisch von mir dass ich finde meine hätten mehr Anspruch auf das Haus an sich?

Bin gespannt auf Eure Antworten
:)

Ganz liebe Grüsse
Buchenholz
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Beitrag von Buchenholz »

Hallo

Ich denke, du verbindest emotional noch sehr viel mit diesem Haus. Du hast da mit deinen Kindern und deren Vater gewohnt. Deine momentanen Gefühle sind verständlich.
Ich kann aber auch deinen Partner verstehen, der das irgendwie unfair findet. Er finanziert die Hälfte des Hauses und macht es möglich, dass du da wohnen bleiben kannst. Ohne ihn müsstest du ev. ausziehen, weil du dir diese Bleibe nicht mehr leisten kannst.

Ich persönlich habe diverse Erfahrungen gemacht, in Bezug auf Aussicht, irgendwann ein Haus zu erben. Mein Elternhaus, Elternhaus meines Partners und Haus von Ex-Schwiegereltern. Ich möchte keines erben wollen.
Auch meine Tochter möchte keines dieser Häuser.
Mein Elternhaus war eine Villa ohne Möglichkeit mehr als 1 Auto zu parkieren. Fehlplanung. Die Einrichtung ist kaum zu ändern und total unpraktisch. Umbau fast nicht finanzierbar
Haus Ex-SchwieMu steht in einem sehr unattraktiven Ort
Haus von Schwie-Mu ist zu klein. Rollstuhltauglichkeit ist nicht finanzierbar.

In der heutigen Zeit ist man mobil, die Welt ist gross und arbeiten kann man überall. Die Auswahl an Wohnstilen ist riesig.
Wir wollen jetzt lieber etwas, dass unseren Bedürfnissen entspricht.


Ich glaube, dieses Erbvorrecht würde ich nur wählen, wenn das Haus an Traditionen, ev. mit Gewerbe verbunden wäre. Und wenn ihr schon einen Vertrag macht, dann würde ich alles daran setzen, dass sich die Kinder dereinst nicht über das Haus streiten müssen. Es kann ja auch schon Streit unter Geschwister geben.
Und wer weiss, würden seine Kinder das Haus viel mehr schätzen und pflegen.
Babell
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Beitrag von Babell »

Hallo Maffli75

Nein, deine Gedanken sind nicht abwägig. Du willst vorallem absichern, dass deine Kinder das Haus erben dürfen und seine Kinder es nicht "verscherbeln", weil sie sich da eventuell nicht so sehr emotional verbunden fühlen wie beim Hause ihrer Mutter, wo sie aufgewachsen sind.

Ob ihr das dann tatsächlich so machen sollt, kann ich nicht abschätzen.

Es kommt drauf an, ob die Kinder von deinem Freund Euer Haus auch als Elternhaus anschauen.

Ich würde vorschlagen, dass so eine wichtige Entscheidung an einem grossen runden Tisch besprochen würde, mit dem Vetorecht von dir und deinem Mann.
So würde ich den Exmann, der ja auch in dem Haus seine Kinder aufwachsen sehen hat, einladen. Seine neue Partnerin, die Exfrau deines Mannes und ihr Partner und alle Eure Kinder.

Wenn ihr nicht mit den Exen an einen Tisch könnt, weil da nur Streit ist, dann holt die Kinder an einen Tisch und besprecht es mit ihnen. Auch hier würde ich sagen: es gilt das Vetorecht von Euch beiden (Besitzer des Hauses) und das würde ich den Kindern aber am Anfang sagen, nicht dass sie euch am Schluss vorwerfen: "da fragt ihr uns nach unserer Meinung und dann macht ihr doch was ihr wollt."

Und mit deinem Freund vorher abmachen, was ihr für ein Veto einlegen wollt, nicht dass ihr dann noch Differenzen vor den Kindern habt. Oder den Kindern sagen: "Danke für Eure Meinung. Nun wollen wir uns zurückziehen und darüber nachdenken. Wir geben Euch unsere Entscheidung Ende Monat kund."
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BabyOne
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Beitrag von BabyOne »

Hallo Mafflo,

du hast ein wichtiges Detail bisher nicht erwähnt, nämlich in wieweit Dein Partner sich dann finanziell (oder durch selbst geleistete Modernisierungsarbeiten) an dem Haus beteiligt. Davon würde ich aber abhängig machen, wie viel Anrecht er später mal an dem Haus hat. Ist das Haus schuldenfrei? Brauchst Du Deinen Partner, um das Haus halten zu können?

Es wäre ja auch denkbar, dass die finanzielle Verantwortung ganz bei Dir bleibt und er nur eine anteilige Miete bezahlt. Dann hätte er die Möglichkeit jederzeit - zum Beispiel im Fall einer Trennung - ohne finanzielle Verpflichtungen aus dem Haus wieder hinauszugehen, andererseits aber dann auch keine Rechte darauf.

Es ist sehr richtig, sich vorher Gedanken zur erbrechtlichen Situation zu machen, und ich finde es auch überhaupt nicht abwegig, wenn man an dem Haus hängt und es "in der Familie" halten will. Ob das dann auch möglich ist, hängt natürlich von den finanziellen Möglichkeiten ab - wenn jemand ausgezahlt werden soll, muss man das ja auch erst mal finanzieren können.

Wichtig sind meines Erachtens aber auch folgende Aspekte:

- was soll gelten, falls ihr euch trennt?
- meinst Du wirklich, dass es reicht wenn die Kinder jeweils nur bis zur Volljährigkeit nicht das Haus beanspruchen können? Je nach Alter der Kinder würde das ja bedeuten, dass Du dann irgendwann doch noch aus dem Haus hinaus müsstest.
- wie genau soll das denn gelöst werden? Ich weiss nicht, welche Möglichkeiten das schweizer Recht da bietet, aber nach deutschem Recht gäbe es zum Beispiel ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht, einen Nießbrauch, oder auch Vor- und Nacherbschaft; alles mit Vor- und Nachteilen und unterschiedlichen steuerlichen Folgen.
- es ist immer sinnvoll, Erbengemeinschaften zu verhindern. Auf Deiner Seite sind ja auch sogar vier Kinder da, die werden ja wohl kaum alle in dem Haus wohnen können? Also muss ja sowieso in irgendeiner Weise eine Verteilung stattfinden.

Bevor man über eine konkrete Lösung nachdenkt, sollte man zuerst mal das Ziel definieren, zum Beispiel "derjenige von uns, der länger lebt, soll so lange in dem Haus bleiben können wie er will" - und dann muss man sich beim Fachmann beraten lassen, wie man dieses Ziel mit den rechtlichen Werkzeugen erreichen kann.
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Beitrag von Babell »

Das sind sehr gute Überlegungen, die Babyone da geschrieben hat!!

Man muss sich das schon gut überlegen, auch in den scheinbar liebsten Familien kann es zum Streit kommen, wenn es nicht gut geregelt war.
BabyOne hat geschrieben:Ich weiss nicht, welche Möglichkeiten das schweizer Recht da bietet, aber nach deutschem Recht gäbe es zum Beispiel ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht, einen Nießbrauch, oder auch Vor- und Nacherbschaft; alles mit Vor- und Nachteilen und unterschiedlichen steuerlichen Folgen
Soweit ich informiert bin, gibt es in der Schweiz das Wohnrecht und die Nutzniessung. Hier einen Link http://www.beobachter.ch/familie/artike ... -besitzen/
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