Unmöglicher Unterhalt in Scheidungsklage gefordert

Enii
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Unmöglicher Unterhalt in Scheidungsklage gefordert

Beitrag von Enii »

Gestern ist nach 7 endlos langen Monaten nun endlich die Klageantwort der Ex meines Partners eingetroffen (sie verweigert die Scheidung, deshalb wurde Scheidungsklage eingereicht).

Als ich das Papier gelesen habe, wusste ich nicht, ob ich über ihre Forderungen weinen oder lachen soll. Weinen, weil ich Angst habe, dass mein Partner dies finanziell nicht verkraften könnte oder lachen, weil es sich um absolut absurde Beträge handelt. Die erste Reaktion war natürlich, damit wird sie nie und nimmer vor Gericht durchkommen, der zweite Gedanke war dann aber doch, dass die Gerichte doch sehr frauenfreundlich gestimmt sind und in vielen Fällen die Frauen bevorteilen.

Ist-Situation: Die Ex bekommt monatlich 5'000 Unterhalt für sich und die Kinder. Meinem Partner bleiben 3'000. (Zudem verfügt mein Partner über eine sehr gute Pensionskasse, in welche jeden Monat über 2'000 fliessen, womit sie also nochmals 1'000 pro Monat erhält).
Mit der Scheidung fordert sie nun für jedes der 3 Kinder 1'200 sowie für sich selber 3'000. Ergibt 6'600, womit meinem Partner im Prinzip nur noch 1'400 bleiben würden. Zudem will sie diesen vollen Unterhalt bis zum 13. Lebensjahr des jüngsten Kindes erhalten (die Kinder sind heute 7, 10 und 14). Eigentlich müsste sie ja 50% arbeiten gehen, sobald der Jüngste 10 Jahre alt ist. Wieso sie dazu nicht in der Lage sein wird, wird folgendermassen begründet: Die 3 Kinder haben aufgrund der Trennung der Eltern einen Schock erlitten und mussten sich in psychologische Behandlung begeben, weshalb sie es als Mutter absolut nicht verantworten kann, selber arbeiten zu gehen. Interessanterweise weiss mein Partner von keinem einzigen Besuch bei einem Psychologen/Psychiater geschweige denn von einer längerfristigen Therapie. Alle 3 Kinder sind sehr gut in der Schule und beteiligen sich an vielen Hobbies. Ach ja, a propos Hobbies, das wird auch gefordert: Zusätzlich zum oben genannten Unterhalt verlangt die Ex, dass mein Partner für den gesamten (!) Musikunterricht und die Sportvereine der Kinder aufkommt. Zudem soll er ebenso die gesamten Kosten von Zahnkorrekturen übernehmen, wovon wir bis heute noch keinen einzigen Beleg gesehen haben.
Sobald sie 50% arbeiten geht (wenn der Kleine 13 wird), verlangt sie für sich 3'800 Unterhalt (also 800 mehr) und zwar mit der Begründung, weil sie dann ja selber für ihre Pensionskasse aufkommen muss.

Mir ist schon bewusst, dass mein Partner niemals für all diese Forderungen aufkommen kann. Wäre ja gar nicht möglich. Aber das mit dem Existenzminimum ist ja immer so ein Sache. Neulich habe ich gelesen, das Existenzminimum für eine erwachsene alleinstehende Person liegt bei knapp 2'000, was ich mir aber wirklich nicht vorstellen kann. Wenn ich mir aber vorstelle, dass mein Partner evtl. noch mehr Unterhalt bezahlen muss und ihm dann eben nur noch die 2'000 bleiben, dann wird mir ganz übel.

Übrigens, die Ex fordert für sich selber ja eben die erwähnten 3'000. Explizit wird in der Klageantwort aber darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem niedrigen Betrag um ein sehr grosse Entgegenkommen ihrerseits handelt, denn effektiv hätte sie ja Anrecht auf viel mehr!! Ihr Existenzminimum (ohne die Kinder!) wurde von ihr (resp. der Anwältin) auf 5'500 berechnet. Darin befinden sich doch tatsächlich 500 Franken für Ferien! Und 350 fürs Auto, 216 für den Arbeitsweg und 220 für auswertige Verpflegung! Dabei hat diese Person ja nicht einmal einen Job! Zudem sind dort 800 für Steuern und 2'600 fürs Haus enthalten. Mein Partner hatte in seiner Existenzminimumsberechnung 400 für Steuern eingetragen, was in der Klageantwort als nicht akzeptabel beschrieben wird.
Zudem zahlt die Ex für die Hypothek monatlich nur 1'000 Franken, da sie die Hälfte des Hauses über ihr Vermögen bezahlen konnte und die Hypothek folglich nicht so hoch ist. Mein Partner und ich bezahlen 2'600 Miete (inkl. NK); die Hälfte davon wurde in sein Existenzminimum eingetragen. In der Klageanwort hiess es nun, dass die Ex ebenfalls 2'600 verlangt, weil sie das Haus sanieren will und sie nicht akzeptiert, dass er eine solche hohe Miete für sich beansprucht. Aber eben, die Hälfte auf unserer Seite bezahle ja ich und wurde nicht in seine Berechnung einbezogen. Unbegreiflich, wieso sie der Meinung ist, hätte Anrecht auf diesen Betrag.

Wie sieht euer Kinderunterhalt aus? Meines Wissens nach sind 900 üblich, kann es trotzdem sein, dass der Richter einen willkürlichen Betrag bestimmt? Oder gibt es da eine bestimmte Formel für die Berechnung?

Kann mir jemand bezüglich Existenzminimum weiterhelfen? Kann es sein, dass der Richter es unter die heutigen 3'000 setzt, damit die Ex mehr Unterhalt erhält?

Und habt ihr Erfahrungen damit, ob ein Gericht der Ex allenfalls wirklich zustimmen könnte, dass sie auch nach dem Erreichen des 10. Geburtstages des jüngsten Kindes nicht arbeiten gehen muss? Ist so was möglich?
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Nin
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Beitrag von Nin »

Der Kinderunterhalt hängt von vielen Faktoren ab und so ein Betrag wie 900 Franken ist sehr willkürlich!

Meines Wissens rechnet man pro Kind ca. 10%-15% des Gehaltes des Elternteils, bei dem die Kinder nicht leben. (für zwei Kinder 20-25%, für drei Kinder 30-35%)

Das Existenzminimum für eine alleinstehende erwachsene Person ist im Kanton Waadt sogar nur 1210 Franken, dazu kommen aber noch Miete, Krankenkasse, Berufskosten, Steuern usw. Eine genaue Berechnung habe ich in einer Broschüre gefunden: "Le nouveau droit du divorce", davon gibt es auch eine deutsche Version... muss mal suchen.

Seine Ex hat auch gerade, als ich eingezogen war, einen Einspruch gegen das Scheidungsurteil eingelegt, in dem sie das Sorgerecht für beide Kinder und 1500 Franken pro Monat pro Kind forderte. Der Anwalt hat nur gelacht. Zum Glück war damals schon sicher, dass die Kinder sowieso nicht zu ihr wollten - sie hatten ihr das auch klar und deutlich gesagt, aber Madame musste ja vor Gericht. Aber der Anwalt hat uns sofort gesagt, dass sie mit diesen Forderungen nicht durchkommt.

Bei meinem Ex ist die Regelung etwas kompliziert, weil jeder das Sorgerecht für ein Kind hat und dieses auch finanziell versorgt. Die Tochter lebte aber die meiste Zeit halb halb (eine Woche hier, eine dort). Und er zahlt noch Tanz- und Musikkurse der Tochter und Zahnbehandlungen. Die Mutter zahlt nichts zusätzlich für den Sohn, mit dem Argument, dass sie weniger verdient. Sie könnte aber sofort genausoviel verdienen, wenn sie 100% arbeiten würde, was in ihrem Bereich überhaupt kein Problem wäre. Als sie den Einspruch eingelegt hatte und beide Kinder vor Gericht ausgesagt hatten, sie wollen die jetzige Situation nicht ändern, bat das Gericht sie, den Einspruch zurückzuziehen. Sie verweigerte das, bis das Gericht sie darauf hinwies, dann würde auch die jetzige Situation untersucht, und in Anbetracht des Alters der Kinder (damals 18 und 15 1/2) könen man erwarten, dass sie 100% arbeite... Am nächsten Tag war der Einspruch zurückgezogen.

Ich fand die Reaktion gut, weil das Gericht offensichtlich gesunden Menschenverstand walten liess.

Aber das ist meine Erfahrung, andere habe das sicherlich anders erlebt.

Ich bekomme pro Monat 300 Franken pro Kind und mein Ex verdient mehr als dein Freund. Trotzdem hat er mich neulich am Telefon heftig beschimpft, ich würde nur von seinem Geld leben.

Wieviel man auch will, es ist sowieso immer zuviel.
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Morpheus

Beitrag von Morpheus »

Hallo Enii,

unsere ganz persönliche Erfahrung: trotz vielen Gesetzen, vieles ist Interpretionssache, kommt auf das Gericht und vorallem auf den Richter an.


Völlig daneben, aber leider selbst so erlebt und auch im Umfeld miterlebt.

Auch hier im Forum steht so einiges darüber geschrieben.-

Wendet Euch an Euren Anwalt. Legt verschiedene Strategien parat und scheut Euch nicht Bundesgerichts-Urteile recherchieren zu lassen. Das ist eine teure Angelegenheit, kann jedoch Argumente liefern, die ein Richter nicht einfach links liegen lassen kann.

lg Morpheus
Enii
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Beitrag von Enii »

Danke für die Antworten. Ja, ich weiss, natürlich wird nur der Anwalt meinem Partner die ganz genauen juristischen Fakten darlegen können. Aber wie das bei Anwälten halt so ist, man bekommt nie gleich sofort einen Termin und muss warten. Und nach Erhalt dieser Klageantwort sind sowohl mein Partner als auch ich natürlich völlig verunsichert....
Enii
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Beitrag von Enii »

Übrigens, Nin, so wie ich die 1210 aus deinem Kanton verstehe, handelt es sich dabei nur im die Lebenshaltungskosten und nicht das Existenzminimum, weil in letzterem ja eben noch Miete, Kosten für den Arbeitsweg und auswärtige Verpflegung sowie die Krankenkasse hinzugerechnet werden sollten.

In unserem Kanton (Aargau) betragen die Lebenshaltungskosten 1'100. Wer im Konkubinat wohnt, erhält sogar nur 775 zugesprochen, so wie im Falle meines Partners. Etwas, was ich nicht verstehen kann. Mit den Lebenshaltungskosten sollen ja Dinge wie Essen, Kleider usw. abgedeckt werden; diejenigen Dinge halt, die zum nackten Überleben notwendig sind. Ob mein Partner nun mit mir zusammen wohnt oder nicht, wegen dem benötigt er nicht weniger Essen und schon gar nicht weniger Kleider. Und ob wir nun z.B. die Hygieneartikel zusammen anschaffen, dann benötigen wir einfach doppelt soviel wie eine alleinstehende Person und müssen so schneller wieder Nachschub anschaffen. Mir ist schon bewusst, dass ein Konkubinat die Höhe der Miete und vor allem der Nebenkosten verringern kann, aber was da an Lebenshaltungskosten eingespart werden soll, ist mir schleierhaft.
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Nin
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Beitrag von Nin »

Mir nicht... Als ich als Studentin mit meinem Freund zusammen gezogen bin, hatte ich einige Monate vorher genau aufgeschrieben, weiviel Geld ich fürs Esse ausgebe, er hat dann den gleichen Betrag dazugegeben... und innerhalb weniger Wochen haben wir gesehen, dass es viel zu viel war. Wir haben zu zweit also nicht doppelt soviel ausgegeben wie ich alleine.
Es gibt fast keine Einzelportionen (auch, wenn es jetzt mehr und mehr gibt) von Essen. Kaufst du eine Tomatensosse, ist es für eine Person zu viel und den Rest musst du in den Kühlschrank stellen und wenn du es nicht sofort isst, wird es schlecht usw. Gerade beim Essen macht allein oder zu zweit sein einen grossen Unterschied, weil die meisten Packungsgrössen auf zwei oder mehr angelegt sind und es Angebote oft sogar nur in grösseren Einheiten gibt. Bis man ein ganzen Brot allein aufgegessen hat, wird es hart und der Salat welkig...
Auch bei Dingen wie Waschen - bis man alleine eine grosse Maschine voll hat, dauert es so lang, dass man vorher wäscht, auch wenn sie nicht pickepacke voll ist, sont hat man nichts mehr zum Anziehen. Oder man muss eben mehr Klamotten haben, weil man nicht so oft wäscht - entweder höhere Stromkosten oder höhere Kleidungskosten.

Tut mir leid, dir zu widersprechen!
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo

Also zu 2 spart man vielleicht schon etwas, besonders z.B. etwas an Strom, Telefonanschluss und Billag-Gebühren, solche Dinge halt.

In Sachen Lebensmittel denke ich das man da nicht gross spart. Wenn man alleine lebt, muss man dementsprechend einkaufen oder am nächsten Tag das gleiche nochmals essen.

Miete ist klar, kann man sich teilen. Aber die ganzen Hygieneartikel etc. kann man nicht sparen, braucht jede Klo-Papier.

grüssli
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Enii
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Beitrag von Enii »

Nin, du darfst mir natürlich gerne widersprechen, dafür ist ein Forum ja da :) . Aber meine Meinung ist halt eine andere. Das mit den Einsparungen beim Essen kann ich für meinen Partner und mich effektiv nicht nachvollziehen.

Wie erwähnt, es geht hier um die Lebenshaltungskosten, darin sind weder Miete noch Nebenkosten eingeschlossen. Beim Beispiel bezüglich der Waschmaschine würde es ja um Stromkosten, also um Nebenkosten handeln.
Ich sehe das also genauso wie Tarzan. Beim Strom, Telefon usw. spart man bestimmt. Andere Einsparungen kann ich persönlich nicht erkennen, aber da scheinen wir andere Erfahrungen gemacht zu haben.

Es ist effektiv nicht so, dass mein Partner 325 Franken pro Monat an Essen/Kleider/Hygieneartikel pro Monat einspart, seit er mit mir zusammenwohnt.
Anita

Beitrag von Anita »

ich habe die erfahrung gemacht, dass die anwälte erst mal HOCH fordern - damit sie viel viel spielraum für verhandlungen haben, die natürlich geld kosten :roll:

es ist ein bisschen einfach gesagt "nimms erst mal nicht zu ernst"....aber es ist tatsächlich so, dass da noch viel besprochen wird, bis das urteil gesprochen wird. mich hat jeweils jedes gelbe couvert vom gericht schon bibbern lassen und die schreiben haben immer viele emotionen ausgelöst....heute würde ich es wohl lockerer nehmen mit der gemachten erfahrung - so unter dem motto: es ist erst mein problem, wenn es wirklich so kommt :roll:
Bacci2
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Beitrag von Bacci2 »

Hallo,
also bei diesen Beträgen, hätte ich glaube ich auch gelacht. Das ist doch einfach lächerlich. Vorallem werden die Alimenten so berechnet, dass alles mit drin ist. Also nicht noch separate Hobbys etc. bezahlt werden müssen. Pensionskasse wird übrigens am Tag der Scheidung abgerechnet. Beide müssen per diesem Datum das Vermögen in der Pensionskasse teilen, dann ist das aber auch erledigt. Und was das arbeiten angeht, also da bin ich einfach sprachlos. Mein Jüngster ist 4 Jahre und ich arbeite 50% in der Nacht. Da die Kinder ja bei Euch auch unter der Woche sein können, hat sie die Möglichkeit zu arbeiten. FAlls die Kinder mehr als nur an den 2 obligaten Wochenenden bei Euch sind, könnt Ihr sogar mit der Alimente runter. Wir bezahlen 1600 für 2 Kinder im Monat (ohne Kinderzulagen). Dein Freund soll sich nicht alles gefallen lassen, er muss sich unbedingt wehren.

lg
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo enii

Der Kinderunterhalt ist nicht fix, das ist je nach Einkommen und kann ganz unterschiedlich sein. Ich kenne Unterhaltszahlen von 100.-- bis 2500.-- für 1 Kind.

Denke nicht, dass dein Freund auf das Existenzminimum gesetzt wird und der Rest an seine Frau geht, wenn schon ein guter Verdienst vorliegt, so sollen alle etwas davon haben, nicht nur die Ex mit den Kindern.

Von ihr wird auf jeden Fall erwartet, dass sie eine Teilzeittätigkeit nachgeht, vermutlich werden die Frauenalimenten ab dann sinken.

Heute ist die Regel das ab Alter 16 des Kindes, der Frau eine Vollzeittätigkeit angerechnet wird. Somit kann sie selbst in die PK einzahlen, oder eine 3. Säule machen.

Die Berechnung des Anwaltes der Ex ist komisch, wieso sollen 800 für Steuern anfallen wenn sie doch kein Einkommen hat ? Gross versteuern muss sie nicht, wenn sie von den Alimenten lebt und 3 Kinder hat.

Hobbies der Kinder sollten mit den Alimenten gedeckt werden. Bei soviel Unterhalt sowieso.

Generell eh nichts bezahlen ohne Belege.

Lasst euch nicht einschüchten, es kommt bestimmt ganz anders raus.

grüsse
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Enii
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Beitrag von Enii »

Tarzan, ja das mit Steuern können wir uns schon denken, woran es liegt. Mein Partner ist effektiv der Meinung, dass sie so viel Steuern zahlen muss. Aber nicht Einkommens- sondern Vermögenssteuern. Das ist ja eben auch so ein Ding. Die Ex ist in Anbetracht der Verhältnisse meines Partners doch schon vermögend, da sie von ihren Eltern (Millionäre) einen Erbvorbezug über mehrere 100'000 erhalten hat. Mein Partner kennt den genauen Betrag nicht, geht ihn ja auch nichts an. Das Geld ist schon vor Jahren geflossen, gemäss meinem Partner hat sie aber während der Ehe effektiv nie einen Franken davon benötigt, da man mit einem Nettoeinkommen von 8'000 für einen Haushalt doch leben kann. Seit der Trennung hat sie aber bestimmt einiges davon gebraucht, da ihr Lebensstil mit den heutigen 5'000 niemals zu finanzieren wären. Bezüglich Lebensstil meine ich nicht nur den ihrigen, sondern auch den der Kinder. Man muss ihr zugute halten, dass sie den Kindern sehr vieles finanziert. Sachen, die meinem Partner unmöglich wären. Nur eines von vielen Beispielen: Jeden Winter geht sie mit den Kindern in die Skiferien. Seit letztem Jahr besucht der älteste Sohn nun auch noch das Schulskilager. Stellt sich natürlich schon die Frage, ob es für ein Kind überlebenswichtig ist, dass es zwei Wochen Skiferien machen muss und sich nicht für das eine oder andere entscheiden kann. In der Augen der Mutter wäre der Sohn massiv benachteiligt, wenn er nicht beides machen könnte. In den Augen meines Partners nicht. Nun, sämtliche Schul- und Sportlager will sie ja auch von meinem Partner bezahlt haben, dabei hat sie ihn noch nie auch nur ein einziges Mal gefragt, ob er mit der Anmeldung einverstanden ist.

Insofern könnte die Steuerzahlung schon der Wahrheit entsprechen. Aber da in der ganzen Scheidung ihr Vermögen absolut irrelevant ist und er dadurch kein bisschen weniger Unterhalt zahlen muss (selbst wenn sie mehrere Millionen hätte), so kann in unseren Augen ein Gericht natürlich niemals meinen Partner dazu verpflichten, ihr die Vermögenssteuern zu übernehmen. Und wie Tarzan erwähnt, Einkommenssteuern wird sie ganz bestimmt nicht so hohe haben.
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BabyOne
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Beitrag von BabyOne »

Hallo enii,

ich lebe zwar in Deutschland und kann demzufolge auch nichts über das schweizer Recht sagen. Aber ich habe bei der Scheidung meines Lebensgefährten auch die Erfahrung gemacht, dass nichts so heiss gegessen wird wie es gekocht wird. Ich bin selber Juristin, und das Unterhaltsrecht zu der Zeit war ziemlich einseitig zugunsten der ersten Ehefrau, deswegen hatte ich auch furchtbar Angst dass die Ex womöglich wirklich das bekommen würde was sie fordert, denn das hätte uns die Luft zum Atmen genommen. Letztlich kam es aber nicht dazu. Der Richter war wohl vernünftig und hat die extremsten Forderungen gar nicht besonders ernst genommen. Ich habe auch meinem Lebensgefährten ordentlich in den Hintern getreten, damit er den Scheidungstermin gut vorbereitet, ich habe ihn zum Beispiel Kontoauszüge über alle geleisteten Unterhaltszahlungen heraussuchen und Aufstellungen dazu schreiben lassen. Seine Ex hat tatsächlich im Termin behauptet, er habe in Wirklichkeit viel weniger bezahlt. Er konnte mit den Kontoauszügen winken, und dann war dieses Thema gegessen.

Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass leider die Anwälte manchmal den Streit anheizen, um anschließend kassieren zu können. Die Anwältin der Ex meines LG hat zum Beispiel einmal eine wohl bewusst falsche Unterhaltsberechnung gemacht und demzufolge zuviel Unterhalt verlangt. Ich hatte diese Berechnung damals erstmal selber geprüft, weil mein Gedanke war, dass man ja Anwaltskosten sparen kann und seine eigene Anwältin da erstmal heraushalten könnte. Ich habe dann ein Schreiben an die gegnerische Anwältin verfasst, in dem ich auf ihren Berechnungsfehler hingewiesen habe (sie hat eine Fahrtkostenerstattung seines Arbeitgebers zu seinem Einkommen hinzugerechnet, hat aber die Fahrtkosten nicht abgezogen...). Die Reaktion der gegnerischen Anwältin war, dass sie einen Tag vor dem Scheidungstermin noch eine Unterhaltsklage eingereicht hat. Letztlich hat die Ex nur das bekommen was ich errechnet hatte, bis zu dem nächsten Scheidungstermin hat es dann aber noch ein volles Jahr gedauert. Die Ex hatte im Gegensatz zu meinem Lebensgefährten keinen Juristen an ihrer Seite, der ihr sachlich gesagt hat was Sache ist, sie hat ihrer Anwältin vertraut, und die hat ihr Hoffnung auf völlig blödsinnige Ansprüche gemacht. Dass mein Lebensgefährte diese Forderungen nicht bereit war zu erfüllen, war für sie noch ein Grund mehr ihn schlecht zu machen und ihn als schlechten Vater zu verteufeln. Auf unserer Seite sehe ich es im Nachhinein als Fehler an, dass wir versucht haben Dinge ohne seine Anwältin zu regeln. Die Anwältin hätte zwar inhaltlich nichts aneres geschrieben als ich, aber wenn ein Brief vom gegnerischen Anwalt kommt, wird er ganz anders ernst genommen als ein Brief vom Scheidungsgegner, auch wenn der Brief genauso von einer Anwältin verfasst wurde. Das war eine Erfahrung, die mich ziemlich erstaunt hat... :roll:

Seit die Scheidung endlich durch ist und auch dank der Hilfe der Kinderpsychotherapeutin hat sich die Lage seitdem deutlich entspannt und ich vermute auch die Ex hat inzwischen eine Ahnung davon, dass ihre Anwältin sie nicht immer so ganz in ihrem Sinne und im Sinne des Kindes beraten hat.

Die Empfehlung sie ich geben kann, ist die: sich gegen überzogenen Forderungen klar und deutlich, aber im Ton immer moderat und zurückhaltend wehren. Egal wie sehr es einen innerlich drängt der anderen Seite mal so richtig die Meinung zu sagen, bloß die Klappe halten und Eskalationen vermeiden. Wenn der Streit eskaliert und es nicht mehr nur ums Geld sondern um die persönliche Ebene geht, dann wird es erst richtig schlimm. Und nicht jeden Tag über die Scheidung und die Ex reden - man kann die Sorgen und die Ängste nicht willentlich komplett abschalten, aber man muss versuchen sich Bereiche frei zu halten, die nicht davon dominiert werden und wo man auch mal wieder Kraft tanken kann.
Zuletzt geändert von BabyOne am 15.05.2009 09:11, insgesamt 2-mal geändert.
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Enii
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Beitrag von Enii »

Hallo Bacci2

Nein, die Kinder sind unter der Woche nicht bei uns, sondern effektiv nur jedes 2. Wochenende. Die Ex jammert zwar immer und immer wieder, dass sie im Gegensatz zu meinem Partner 24 Stunden pro Tag arbeitet (das ist effektiv ihr Spruch, den sie wortwörtlich vorträgt), aber zu mehr sind wir erst bereit, wenn sie arbeiten geht und sich dadurch die Alimente reduzieren. Die Ex weiss, dass sie nicht beides haben kann (nicht arbeiten gehen und sich trotzdem nicht Vollzeit um die Kinder kümmern).

Nun, anhand der oben genannten Beträge könnt ihr sehen, dass mein Partner ein wirklich gutes Einkommen hat (Netto 8'000). So viel verdient natürlich noch lange nicht jeder. Trotzdem arbeitet er natürlich auch dementsprechend. Er steht um 4.00 Uhr auf und ist um 19.00 Uhr zu Hause. Seine Arbeitszeit pro Tag beträgt 12 Stunden, hinzu kommen 2 Stunden Arbeitsweg. Dinge, die der Ex im Prinzip bewusst sind, da er schon während der Ehe so viel und so lange gearbeitet hat.
Ich habe schon in anderen Beiträgen erwähnt, dass die Ex sich standhaft weigert, die Kinder zu bringen oder abzuholen, obwohl sie im Gegensatz zu meinem Partner über ein Auto verfügt. Deshalb ist es schlichtweg unmöglich, dass die Kinder unter der Woche zu uns kommen. Würde er gleich direkt nach der Arbeit die Kinder abholen, wären sie um 19.45 bei uns, um 20.15 müssten sie wieder auf den Zug gehen, damit sie um 21.00 zu Hause sind. Übernachten können sie unter Woche ja nicht bei uns, da es meinem Partner am nächsten Tag unmöglich ist, die Kinder in die Schule zu begleiten. Und die Ex ist selbst dann nicht bereit, die Kinder am Morgen abzuholen, obschon ihr von unserer Seite angeboten wurde, dass mein Partner in einer solchen Situation später arbeiten gehen würde.

Bei meiner Arbeitszeit sieht es übrigens ähnlich aus (nur stehe ich morgens nicht ganz so früh auf :)) . Abgesehen davon wäre es auch nicht meine Aufgabe, mich um die Kinder zu kümmern, denn wenn sie bei uns sind, wollen sie vor allem ja auch ihren Vater sehen.

Dass wir die Kinder unter diesen Umständen nur jedes 2. Wochenende nehmen, erachte ich als absolut legitim. Immerhin benötigt auch mein Partner mal Zeit für sich.
Enii
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Beitrag von Enii »

Hallo zusammen

Nach den Antworten habe ich mich effektiv ein wenig beruhigt und bin doch auch schon soweit gekommen, dass ich glaube, von der Anwältin wurde es absichtlich viel gefordert um das Ganze erstmal aufzubauschen.

Trotzdem bin ich der Überzeugung, dass die Ex das alles gutheisst und vielleicht sogar der Meinung ist, sie würde wirklich so viel Unterhalt verdienen. Der Streit zwischen ihr und meinem Partner wird schon lange über die persönliche Ebene ausgetragen und die einzige Chance meinen Partner das Leben zur Hölle zu machen, ist es, wenn sie ihn finanziell ruiniert. Ansonsten ist er mit seinem Leben wirklich glücklich, er liebt seine Kinder, er liebt mich und er hat einen tollen Job und ein schönes Zuhause. Er grollt der Zeit mit seiner Ex nicht nach, obwohl sie mehrheitlich nicht schön war, sie hatten beide effektiv erhebliche Probleme. Er hat die Vergangenheit zumindest innerlich schon abgeschlossen, äusserlich wird er natürlich noch vor Gericht die Scheidung durchbringen müssen. Ansonsten freut sich darauf, mit mir zusammen in naher Zukunft eine Familie zu gründen.
All diese Aussagen kann die Ex von sich halt nicht behaupten, sie selber hat kürzlich der Schwester meines Partners gegenüber erwähnt, dass sie die Ehe immer noch nicht verarbeitet hat.

Vielen Dank für eure Antworten.
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