Unterhalt an volljähriges "Kind" im Praktikum

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aisha

Unterhalt an volljähriges "Kind" im Praktikum

Beitrag von aisha »

Hallo zusammen,

Stiefsohn beendet bald die Schule und hat noch keine Lust zu studieren.
Er hat einen 50% Job für ein Jahr in Aussicht, dener gerne annehmen würde.
Mein Partner ist der Ansicht, dass er während der Zeit, wo der volljährige Sohn arbeitet und keine Ausbildung macht, er auch keinen Unterhalt bezahlen muss. Zu sagen wäre, dass die Stieftochter ja bei uns lebt und die Mutter keinen Rappen Unterhalt für sie bezahlt!
Ausserdem ist es so, dass mein Partner den sehr sehr grosszügigen Unterhalt nach wie vor an die Mutter bezahlt, die der Meinung ist, das Geld gehöre sowieso ihr und den Sohn absolut knapp hält. Wir schätzen, dass sie mindestens die Hälfte des Unterhaltes für sich selbst einbehält.
(Beispiel gäbe es genug. Sohn hat bei -10 C. nur Sommerjacke, da die Mutter sich das "nicht leisten kann").

Natürlich könnte mein Partner den Unterhalt direkt an seinen volljährigen Sohn bezahlen, aber die Mutter bekommt gleich wieder einen ihrer hysterischen Anfälle.

Hat jemand Erfahrung damit? Kann die Mutter verpflichtet werden, sich ebenfalls am Unterhalt zu beteiligen? Sie verdient im Uebrigen nicht so schlecht und lebt mit Freund zusammen.
tarzan
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Registriert: 06.03.2008 17:11

Beitrag von tarzan »

Hallo aisha

Also es kommt etwas drauf an. Macht er ein Praktikum welches für das studieren zwingend ist, z.b. als Aufnahme für die Fachhochschule, falls er keine Matur hat ? Oder wie ist das genau ?

Legt das volljährige Kind ein Zwischenjahr ein und ist es nicht in Ausbildung, müssen die Eltern nicht für ihn aufkommen, da er in dieser Zeit arbeiten gehen kann.

Bei einem Praktikum muss auch ein entsprechender Vertrag vorliegen und das Einkommen ist in der Regel eher tief, daher sind die Eltern unterhaltspflichtig, es muss sich aber ganz klar um eine Ausbildung handeln.

Die Stieftochter kann von der Mutter Unterhalt verlangen, resp. falls sie noch nicht volljährig ist dein Mann. Wurde das nie geregelt ?

Der Unterhalt gehört ab 18 dem volljährigen Kind. Ich würde vom Sohn die Bankverbindung verlangen und direkt überweisen, ob dies nun der Mutter passt oder nicht. Auch gehört die Ausbildungszulage dem volljährigen Kind.

Ich denke bei euch besteht Handlungsbedarf. Regelt alles neu, lasst euch mal beraten bei einem Anwalt.

Es sind beide Elternteile unterhaltspflichtig, jedoch wird es meist so geregelt, dass die Mutter Kost und Logis übernimmt.

grüsse
15 Jahre Patchworkerfahrung
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