Unterhalt an Arbeitslose junge Erwachsene

Antworten
Mardoo
Beiträge: 1
Registriert: 21.05.2008 23:14

Unterhalt an Arbeitslose junge Erwachsene

Beitrag von Mardoo »

Hallo zusammen, ich weiss nicht ob ich hier richtig bin, aber ich habe da eine Frage.

Ich bin 20 Jahre alt, wohne bei meiner Mutter und bin im Moment auf der Suche nach Arbeit.

Eigentlich mache ich jetzt quasi seit 3 Jahren ''nichts'', jedenfalls nichts offizielles... Ich suche nebenbei eine Lehrstelle, aber irgendwie hat es genau wegen dem Problem des Arbeitslos-seins, noch nicht geklappt.

Vor einiger Zeit habe ich mich beim Berufsbildungsamt in Schaffhausen gemeldet, um mir da Hilfe zu suchen, was aber bisher auch noch ohne wirklichen Erfolg war, und ich hab mich wirklich sehr bemüht um eine Lehrstelle in dieser Zeit, ich hab da all meine verbleibende Kraft hineingesteckt.

Das Problem ist aber etwas anderes.

Mein Vater, der aus Deutschland kommt und da auch arbeitet, aber in der Schweiz wohnt und auch quasi ein ''Schweizer'' ist, zahlt mir seit meinem 18. Geburtstag keine Alimente mehr.

Wie ich aber auf der HP vom Sozialamt erfahren habe, muss mein Vater bis zu meinem 25. Lebensjahr noch Alimente bezahlen, so habe ich das jedenfalls verstanden, denn im Gesetz steht:

....Die Eltern haben dem Kind eine angemessene, seinen Fähig-keiten und Neigungen soweit als möglich ent-sprechende allgemeine und berufliche Ausbildung zu verschaffen (Art. 302 Abs. 2 ZGB). Zumutbar ist, für den Unterhalt des Kindes und die Kosten einer angemessenen Erstaus-bildung aufzukommen (Art. 276 Abs. 1 ZGB). Diese Unterhaltspflicht besteht auch dann, wenn sich junge mündige Personen noch in Ausbildung befinden oder wenn sie ohne angemessene Ausbildung sind (Art. 277 Abs. 2 ZGB).

Habe ich das richtig verstanden dass mein Vater, wenn ich noch keine Ausbildung gefunden habe noch zahlen muss? bzw. wie soll ich vorgehen um diese Alimente einzufordern?

Muss ich damit vors Gericht gehen? Und habe ich überhaupt Chancen?

Danke schonmal für eure Antworten.

Quelle: http://www.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/D ... n_2008.pdf
Paragraf E/3.a
tarzan
Forenlegende
Forenlegende
Beiträge: 819
Registriert: 06.03.2008 17:11

Beitrag von tarzan »

Hallo Mardoo
Also es ist in etwas so: Sobald Du 18 geworden ist, besteht die Unterhaltspflicht der Eltern nur weiter, wenn Du Dich auch tatsächlich in Ausbildung befindest. Sprich Lehre oder so.
Bist Du nicht in Ausbildung, so bist Du fähig Deinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, indem Du arbeiten gehst. Hast Du denn 3 Jahre wirklich gar nichts gemacht ?
Deine Eltern werden erst wieder Unterhaltspflichtig, wenn Du eine Ausbildung, z.B. eine Lehre anfängst. Die Eltern müssen dann aber dazu fähig sein, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. D.h. Dein Vater muss auch über ein entsprechendes Einkommen verfügen, dass er Unterhalt zahlen kann.
Wie lautet das Scheidungsurteil deiner Mutter ?

Wenn Du Dich, sofern Du in die Lehre kommst, mit deinem Vater nicht einigen kannst betreffend dem Unterhalt, so hast Du die Möglichkeit beim Gericht eine Klage einzureichen, dies würde ich aber im Vorfeld erst mit einem Anwalt besprechen, ob die Erfolgsaussichten überhaupt gegeben sind.

Der Vater hat, sofern er wieder Unterhaltspflichtig wird, auch ein gewisses Informationsrecht. Hast Du Kontakt zum Vater ? Nur so als Info: Alimenten fordern und jahrelang kein Kontakt zum Vater pflegen, wird nicht unbedingt akzeptiert vor Gericht.

Am besten ist natürlich, wenn ihr Euch aussergerichtlich einigen könntet, sofern Du dann auch tatsächlich eine Ausbildung beginnst. Solange das nicht der Fall ist, bist Du in der Lage, Dir eine Arbeit zu suchen und finden, damit Du Deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst. In der Schweiz gilt das Selbstversorgerprinzip.
Ich denke Du hast ev. die Möglichekeit Dich beim RAV anzumelden und erhälst ev. Arbeitslosengelder.

Mach irgendwas, such Dir einen Hilfsjob, denn mit Nichtsmachen wird es immer wie schwieriger Dich zu vermitteln resp. eine Lehrstelle zu finden.
Du darfst die Zeit nicht einfach verstreichen lassen, da wirkt sich negativ aus. Wenn Du Dich beeilst, findest Du ev. noch eine Lehrstelle auf August, muss ja nicht Dein Traumjob sein...

Alles Gute :)
15 Jahre Patchworkerfahrung
Benutzeravatar
Delphia
Forenlegende
Forenlegende
Beiträge: 2125
Registriert: 17.07.2006 11:43

Beitrag von Delphia »

Hallo Mardoo

Willkommen im Forum!

Schliesse mich tarzans Meinung an.

Es würde mich aber trotzdem schon interessieren, was Du in den drei Jahren gemacht hast? Wirklich "nichts"? Weisst Du, da habe ich schon ein bisschen Mühe damit, wenn Du jetzt meinst, Alimente zu fordern sei ok. Klar, sie werden Dir schon zustehen und ich hoffe für Dich, dass Du eine Lehrstelle findest, die Dir passt. Verstehe aber, dass wir mit fünf Kindern schon "psychologische" Mühe hätten, nochmals finanziell aufzukommen, wenn eines unserer Kinder während dreier Jahren "nichts" gemacht hätte... ;-)

Bin gespannt auf Deine Antwort.
Delphia
___________________________________
Probleme? nein! Herausforderungen: ja :-), manchmal aber völlig hoffnungslos...
tarzan
Forenlegende
Forenlegende
Beiträge: 819
Registriert: 06.03.2008 17:11

Beitrag von tarzan »

Hallo delphia
Du hast es auf den Punkt gebracht. Also nichts machen geht docht nicht, vorallem in der heutigen Zeit erst recht nicht. Eine Möglichkeit wäre sicher gewesen, dass sie weiterhin in eine Schule geht.
Als ich mit 16 vorzeitig aus dem Welschen zurück kam, war es für mich normal, dass ich mir Arbeit suche, welche ich dann auch gefunden habe. Und genau dort durfte ich dann meine Lehre absolvieren. Meine Eltern hätten es nichts akzeptiert wenn ich überhaupt nichts gemacht hätte !
Schlussendlich bringt das einem nicht weiter.
grüsse :D
15 Jahre Patchworkerfahrung
Antworten