Alimente an die Expartnerin und Mutter

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Hubert
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Alimente an die Expartnerin und Mutter

Beitrag von Hubert »

Hallo Zusammen

Meine Partnerin und ich haben beide Kinder aus erster Ehe. Nun leben wir im Konkubinat und machen uns Überlegungen zu einem gemeinsamen Kind. Finanziell wird es für mich sehr eng, da ich meiner Ex Frauen und Kinderalimente regelmässig zahle. Nun habe ich folgende Fragen:
1) Sollte meine Partnerin und ich ein Kind haben und wir trennen uns in ein paar Jahren, müsste ich ihr dann auch Kinderalimente zahlen? (Kinderalimente ist klar)
2) Müsste ich ihr Kinderalimente bezahlen, wenn wir mit Gütertrennung verheiratet wären?

Herzlichen Dank für Eure Antworten im Voraus
Gruss
Hubert
Babell
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Beiträge: 906
Registriert: 21.05.2010 15:04

Beitrag von Babell »

Hallo Hubert

Ich habe diese Seite gefunden, die finde ich noch gut für solche Fragen:

http://www.inp-sh.ch/konkubinat.html#c412

(ich hoffe, du kannst den Link öffnen, sonst probiere ich es dann nochmals.)

Soviel ich weiss: Kinderalimente müsstest du so oder so bezahlen.
Ich würde bei der Geburt des Kindes eine Vaterschaftsanerkennung machen. Das rate ich allen meinen Freunden, wenn ihre Freundin ein Kind kriegt und sie nicht verheiratet sind, obwohl sie in solchen Momenten nie an Trennung denken wollen, ist ja klar ;-) Aber so bist du sicher, dass sie dir im Falle einer Trennung nicht plötzlich das Besuchsrecht verwehrt.

Natürlich möchte man nicht mit sowas spekulieren, aber besser man ist abgesichert. Ich lebe mit meinem Freund auch im Konkubinat und wir haben eine Schweigepflichtentbindungserklärung gemacht (das ist Patientenauskunft, wenn eines auf der Intensivstation liegt)- ausserdem ein Testament, in dem steht, dass wir gegenseitig die privaten und uns nahestehenden Dinge des jeweils anderen an uns nehmen dürfen. Sonst ginge einfach alles an seine Kinder und im unmündigen Fall an die Ex über....
aisha

Beitrag von aisha »

hallo Hubert,

der Güterstand spielt keine Rolle bei den Kinderalimenten.
Wenn du hingegen mit deiner Partnerin nicht verheiratet wärst bei einer allfälligen Trennung, dann bekäme sie nur Kinderunterhalt, jedoch keinen Partnerunterhalt.
Wenn ihr hingegen verheiratet seid, dann würden soviel ich weiss, die Alimente von deiner 1. Ex Frau und der 2. Ex Frau hälftig geteilt.

Und wenn du mit deiner neuen Partnerin ein gemeinsames Kind hast, wird der gesamte Kinderunterhalt ebenso neu berechnet.

Also so oder so eine teurer Spass!!
Hubert
Beiträge: 2
Registriert: 15.03.2011 11:12

Beitrag von Hubert »

Hallo Zusammen

Ich ein (kleiner) Idiot! Meine Frage zielte natürlich nicht auf die Kinderalimente sondern auf die Frauenalimente..! Also nochmals:

1) Sollte meine Partnerin und ich ein Kind haben und wir trennen uns in ein paar Jahren, müsste ich ihr dann auch Frauen(Mutter)alimente zahlen? (Kinderalimente ist klar)
2) Müsste ich ihr Frauen(Mutter)alimente bezahlen, wenn wir mit Gütertrennung verheiratet wären?

Danke für Eure Zeit und lieber Gruss
Hubert
tarzan
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Registriert: 06.03.2008 17:11

Beitrag von tarzan »

Hallo Hubert

Für die Kinder musst du aufkommen, egal von welchen Frauen und ob du mit diesen verheiratet warst. Jedoch ist es nicht so, dass der Unterhalt automatisch angepasst wird. Habt ihr ein gemeinsames Kind und willst du die Kinderalimenten reduzieren so musst du das entweder auf dem Gericht oder Vormundschaftsbehörde tun. Von alleine passiert gar nichts.
Bis zu einer neuen Anpassung gilt das bisher abgemachte.

Glaub Gütertrennung hat nichts mit allfälligen Frauenalimenten zu tun, bin aber nicht sicher.

Da du in Mehrzahl schreibst (Ex-Frauen) würde ich mir das an deiner Stelle gut überlegen, ein drittes mal zu heiraten. In der heutigen Zeit ist das wirklich kein muss, und im Trennungsfall, welcher nicht auszuschliessen ist, ist doch alles viel einfacher.
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