Revision Scheidungsurteil

tarzan
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Beitrag von tarzan »

ich mache mich mal schlau zu diesem Thema und melde mich wieder
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Interessant Tabida!

Mein Ex hat am Anfang gar keine Teuerung ausgeglichen... Da er die Lohnausweise nicht zeigen wollte, weiss ich bis heute nicht, ob er einen Ausgleich erhalten hat oder nicht. Zudem handelt es sich um den Kanton Zürich!!! Bin gespannt, was Tarzan rausfindet.
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

Zwei mögliche Vorgehensweisen

1.Anpassung unabhängig von einer Einkommensveränderung beim Schuldner
Begründung: Dass bei Vorliegen einer entsprechenden Indexklausel grundsätzlich nicht nur ein Anstieg, sondern auch ein Rückgang der Teuerung zu berücksichtigen ist, stellt eine Selbstverständlichkeit dar und entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung (BGE 98 II 260 f.).


2.Anpassung nur wenn Einkommensveränderung beim Schuldner
Begründung: Dem Grundsatz folgend, dass bei der Unterhaltsbemessung auch die Leistungsfähigkeit der verpflichteten Person zu berücksichtigen ist, sehen in der Praxis Indexklauseln oftmals vor, dass eine teuerungsbedingte Anpassung der Unterhaltsbeiträge nur insoweit zu erfolgen hat, als sich auch die Einkommensverhältnisse der verpflichteten Person entsprechend nach oben oder evtl. nach unten geändert haben (vgl. BGE 116 III62 ff.). Massgeblich ist also allein die tatsächliche Veränderung der Leistungsfähigkeit. Bei Vorliegen einer entsprechenden Klausel ist ein Rückgang der Teuerung nur rentensenkend zu berücksichtigen, wenn auch das Gesamteinkommen der pflichtigen Person sich entsprechend reduziert hat (vgl. Urteil Obergericht Kt. Thurgau vom 18.10.2004, BR.2004.84, S. 3).


so wie es aussieht, ist beides möglich. Wir haben den Index auch nicht angepasst. Zuerst hat sich weder mein Mann noch die Ex darum gekümmert, es war nie ein Thema. Dies wohl auch, weil die Ex jahrelang Frauenalimenten bekommen hat, obwohl sie schon jahrelange mit ihrem Freund zusammen wohnte. Da wollte sie natürlich nicht schlafende Hunde wecken. Und als wir uns mal genauer erkundigten wegen dem Index, war es so, dass mein Mann weniger wie zum Zeitpunkt der Scheidung verdiente, trotzdem aber noch die vollen Alimenten zahlte. Man hat es dann so belassen, die Tochter hat keine Nachzahlung des Index verlangt, im Gegenzug hat mein Mann ja eh schon zuviele Alimenten bezahlt, zuerst Frauenalimenten und dann die vollen Kinderalimenten trotz kleinem Einkommen. Beide Seiten haben die Vergangenheit so stehen lassen.
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tabida
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Beitrag von tabida »

Delphia hat geschrieben:Interessant Tabida!
Mein Ex hat am Anfang gar keine Teuerung ausgeglichen... Da er die Lohnausweise nicht zeigen wollte, weiss ich bis heute nicht, ob er einen Ausgleich erhalten hat oder nicht. Zudem handelt es sich um den Kanton Zürich!!! Bin gespannt, was Tarzan rausfindet.
Also bei meinem Freund ist es schon so, dass der Unterhaltsvertrag Indexiert ist.
Bei ihm war es so, dass - als die Ex das zweite Kind bekam - die auf der Familieberatung ihr gesagt haben, sie würden (also die Familienberatung) würde den Einzug der Alimente für beide Kinder übernehmen. Darauf wurde rückwirkend die Teuerung mit Zins eingefordert (die Ex hatte das nicht gemacht). Bei uns ging das dann aber so, dass mein Freund sich da auch noch beraten lies und dabei ist herausgekommen, dass er für sein Einkommen viel zu hohe Alimente bezahlt. Daraufhin wurden sie dann angepasst. Allerdings muss er sie nun immer sehr pünktlich zahlen (obwohl der unregelmässig Lohn bekommt). Sonst wird ihm gleich die Betreibung angedroht.
Ebenso ist es beim zweiten Kinder der Ex, obwohl sie da mit dem Vater des Kindes zusammen wohnt (find ich ehrlich gesagt etwas seltsam, ist aber juristisch natürlich korrekt).
Delphia, Du könntest Dich also auche einmal erkundigen, ob Du das Einziehen der Alimente der Familienberatung (so heisst das in der Stadt Zürich) oder dem Jugendsekretariat überlassen möchtest. Die würden sich dann um alles kümmern und für Dich würden keine Kosten entstehen. Ausserdem wärst Du auch etwas aus dem Schussfeld.
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hi zusammen

@ Tabida: für die restliche Zeit, die noch bleibt, bis die Kinder erwachsen sind... na ja. Zudem arbeite ich gut mit der VB zusammen. Die wären nicht sehr dankbar, wenn ich ihnen diesen Job abgeben würde. Er hat ja auch schon gegen die VB geklagt wegen schlechter Amtsführung. Alimente abtreten macht Sinn, wenn der Zahler nicht zahlt, denke ich.

@ alle: Tja, das hatte ich befürchtet. Es geht eine Runde weiter... Mein Ex akzeptiert den gemachten Vorschlag unter keinen Umständen. Er ist in seinem Brief sogar ausfällig geworden.

Der gemachte Vorschlag war als Kompromiss gedacht. Wir sind über die Bücher und stellen fest, dass es für uns eigentlich auch nicht wirklich stimmt. Diese ausserordentlichen Kosten haben ein Loch in unsere Finanzen gerissen. Zudem laufen Kosten an von gut 2'500 pro Monat (Weiterführende Schule und Psychotherapie, welche von der KK nicht getragen wird) für das Kind an. Die Alimente decken das bei weitem nicht.

Nun bin ich daran interessiert zu erfahren, wie das ist mit ausserordentlichen Kosten. Und zwar nicht das was in den Urteilen steht, sondern in den Fällen, wo es vor Gericht ging, weil die Eltern sich nicht einigen konnten. Kennt jemand solche Fälle? Die BGE Nummer reicht mir, ich werde schon schlau daraus.

Vielen Dank!
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Beitrag von carlotta37 »

Delphia, informier Dich mal auf www.1eltern.ch. Da gibt's ein paar Moderatoren, die rechtlich sehr fit sind und Dir solche Urteile nennen können. Soweit ich mich erinnere, war das auch schonmal Thema dort, kannst ja mal die Beiträge im Rechtsforum durchsuchen!
Viel Erfolg und kämpf nur für eine Lösung, die für Dich auch stimmt. Soweit ich verstanden habe, trägst Du auch emotional die Hauptlast.... Und ein Versuch ist es doch wert!!!!
tarzan
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Beitrag von tarzan »

hallo delphia
1) Psychotherapie ist in der Grundversicherung drin, warum zahlen die nicht ?
2) wenn er keine Alimenten zahlt, wird er sich kaum an ausserordentlichen Kosten dran beteiligen
3) empfehle dir auch deine Fragen auf 1eltern.ch zu publizieren.
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Beitrag von carlotta37 »

Stimmt nur halb, tarzan. Psychotherapie ist dann in der Grundversicherung enthalten, wenn der Psyvchologe als Delegierter eines Arztes (meist Psychiater) arbeitet. Ich kenn das Problem: wenn man zu jemand bestimmten will, der vielleicht in bestimmten Fragen spezialisiert ist o.ä., der arbeitet aber nicht delegiert, dann hat man ein Problem.....
Bei meinem Sohn wurde die Therapie von der Schule bezahlt, Voraussetzung war aber, dass seine Probleme sehr direkt mit der Schule verknüpft sind. Das war der Fall, insofern wurde es übernommen.

Bei Sek-Schülern sieht's da schon düster aus. Meine Tochter bräuchte nach Ansicht der Sozialarbeiterin beim JFB eine Lerntherapie. Die beiden Psychologen, die hier für die Schule arbeiten, machen sowas nicht und alle empfohlenen Therapeuten arbeiten selbständig und unabhängig. Da ich es mir beim besten Willen nicht leisten kann, gibt's eben keine Therapie....
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Beitrag von tarzan »

Ich weiss einfach, dass die Psychiaterin meines Mannes gedeckt ist, egal wie oft er geht. Wie das bei einem Psychologen aussieht weiss ich nicht, unter Psychotherapie verstand ich eben, dass das Kind zum Psychiater geht und nicht zum Psychologen.
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Beitrag von Delphia »

Hallo zusammen

Der Psychologe ist von der Krankenkasse nicht anerkannt. Aber jetzt will ich keinen anderen für sie suchen. Der ist einfach super.

Weiter in unsere Geschichte bezüglich der Revision des Scheidungurteils:

Mitte Mai haben wir Bericht vom Gericht erhalten, dass der Einigungsversuch gescheitert ist. Ich habe gestern beim Gericht angerufen und gefragt, wann es weiter geht. Die Antwort: "Es ist ein sehr mühsamer Fall, der sich hinauszögern wird." Ich kenne das, das ist die Verzögerungstaktik. Irgendwann ist meine Tochter volljährig und da wird sich der Kindsvater bis dahin drucken. Dann wird er Töchterchen so beeinflussen, dass sie für mehr Alimente gegen mich klagt. Zudem habe ich bereits die erste Anwaltsrechnung über CHF 3'000 erhalten. Die Rechnung ist völlig ok, der Aufwand war da.

In der ganzen Sache geht es nicht und die Kinderalimente sondern um die ausserordentlichen Kosten. Dass dabei vom Gericht die Alimente höher eingestuft werden, ist für mich eine willkommene Nebenerscheinung. Das wissen wir schon lange, dass er zu wenig bezahlt.

Jedenfalls sollte diese Woche noch ein Brief vom Gericht kommen, wie es weiter geht.

Es nervt mich einfach abgöttlich, dass meine Schulden wachsen, während der Monsieur mit seinem fünfstelligen Lohn sich darüber bei den Kindern beklagt, er werde sein Oldtimer verkaufen müssen, er werde umziehen müssen, er werde keine Ferien mehr bezahlen können, er werde sich einschränken müssen, usw. usw. und dies alles nur weil seine Ex-Frau (ICH) ihn zur Kasse befehle.

*groll* :a045: :wall: :down: :rotekarte:

Ja, ja ich weiss loslassen! Und der liebe Gott wird es schon richten. Wollte nur meinen Frust loswerden...
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Beitrag von tarzan »

nur nicht aufgeben Delphia, manchmal lösen sich die Probleme ganz von alleine und am Schluss sieht es besser aus, wie man dachte.
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Beitrag von Delphia »

Danke Tarzan... ;-)

Nächste Folge:

Verzögerungstaktik sieht so aus: Es gibt ein Ausstandsverfahren! Das heisst, dass das Verfahren zur Revision des Scheidungsurteils vorerst sistiert wird.

Grund für den Ausstand: Der Vergleichvorschlag vom Gericht sei absolut daneben! Deshalb sei die Richterin auszuwechseln.

Zudem wünscht er, dass meine Tochter beim Gericht zugelassen wird. Sie wird mal das Gericht genau informieren, wie es bei uns zu Hause aussieht. Was das mit den finanziellen Angelegenheiten zu tun hat... ?

Wie lange das dauern wird, frage ich mich. Ich will nicht jedes Mal meine Anwältin anrufen. Die erste Rechnung ist bereits ins Haus geflattert. Wenn ich die berappen will, muss ich mit meiner Entschädigung 3.5 Monate arbeiten! Mein Mann muss für die Anwaltskosten solidarisch mit mir als seine Frau sein. Das heisst, es geht zu seinen Lasten.

Nun heisst es wieder: Abwarten!
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Beitrag von Delphia »

Ergebnis:

Begehren wird abgelehnt!

UFF! Endlich Richter, die vernünftig handeln.

Nun geht der ursprüngliche Prozess weiter. Vor Ende Juli wird kaum was laufen.
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Beitrag von Bacci2 »

Super, dann hoffen wir dass es den Richtern bald zu blöd wird. Mit der Zeit merken die ja auch, wer hier was macht :wink:
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Beitrag von Delphia »

Hallo zusammen

Nun sind die Gerichtsferien vorbei und die Rekursfrist auch. In den nächsten Tagen sollte es weiter gehen.

Und siehe da: Jetzt auf einmal ist er gesprächsbereit. Er möchte eine aussergerichtliche Einigung. Die jahrelange Erfahrung zeigt uns aber auf, dass dies nicht gelingen wird. Ich hätte innerhalb von 12 Stunden entscheiden sollen, ob ich gewillt bin oder nicht...

Ach so, da ist noch was Wichtiges zu sagen dabei: Meine Tochter soll zu ihm ziehen...

Wenn direkte Verhandlungen (über die Jahre), Verhandlungen über die VB (vor zwei Jahren), Vorschläge vom Gericht (letzthin) immer abgelehnt wurden, sollen es jetzt auf einmal gehen?

:roll:
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