Mündigkeit vs Eintritt in die volle Erwerbsfähigkeit

Antworten
val
Gehört zum Inventar
Gehört zum Inventar
Beiträge: 322
Registriert: 01.10.2007 19:12
Wohnort: Toggenburg

Mündigkeit vs Eintritt in die volle Erwerbsfähigkeit

Beitrag von val »

Hallo zusammen

Ich habe die Alimentenklausel in meinem Scheidungsurteil studiert. Dort steht: die Alimente sind zahlbar bis zum Eintritt der Kinder in die volle Erwerbsfähigkeit, längstens bis zur Mündigkeit. Vorbehalten bleibt die Unterhaltspflicht der Eltern gemäss Art. 277 Abs. 2 ZGB.

Was heisst das nun genau? Hat jemand die gleiche Formulierung in seinem Scheidungsurteil und bereits mündige Kinder und weiss wie das dann läuft?

Wenn alles läuft wie es sollte, werden meine Kinder wohl müdig (sprich 18) sein bevor ihre Ausbildung fertig ist.

Muss ich dann wieder beim Gericht vorstellig werden um den Unterhalt bis Abschluss Ausbildung neu zu verhandeln?
Oder müssen das dann die Kinder selber machen, da sie ja mündig sind?

Ich bin ein bisschen ratlos und kann mich mit dem besten Willen nicht mehr daran erinnern, wie mir mein Anwalt damals die Formulierung erklärt hat bzw. ob ich überhaupt danach gefragt habe, was das nun genau heisst.

Liebe Grüsse
Val
Alleinerziehend mit Partner. Kinder 19/19 und 16
Never ever give up
val
Gehört zum Inventar
Gehört zum Inventar
Beiträge: 322
Registriert: 01.10.2007 19:12
Wohnort: Toggenburg

Beitrag von val »

Hallo nochmals

Ich wollte keinen Smilie einfügen, sondern schreiben, dass meine Kinder mündig, bzw. 18 Jahre alt sein werden, bevor sie die Ausbildung fertig haben.

:wink:
Val
Alleinerziehend mit Partner. Kinder 19/19 und 16
Never ever give up
Benutzeravatar
Delphia
Forenlegende
Forenlegende
Beiträge: 2125
Registriert: 17.07.2006 11:43

Beitrag von Delphia »

Liebe Val

Das hat mich kürzlich auch beschäftigt.

Bei uns steht auch CHF x bis zur vollen Erwerbsfähigkeit, längstens bis zur Mündigkeit. Art. 276 Abs. 3 ZGB und Art. 277 Abs. 2 ZGB seien vorzubehalten.

Art. 276 ZGB, Abs. 3: Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht in dem Mass befreit, als dem Kinde zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder andern Mitteln zu bestreiten.

Art. 277 ZGB, Abs. 2: Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann.

Da die Jugendlichen dann mündig sind, müssen sie die Alimentenforderungen "einklagen". Dies bei beiden Elternteilen.

So wurde es mir damals erklärt.

Hilft Dir weiter?

Liebe Grüsse
Delphia
___________________________________
Probleme? nein! Herausforderungen: ja :-), manchmal aber völlig hoffnungslos...
Anita

Beitrag von Anita »

hallo

bei uns ist das auch gerade thema. in unserem urteil steht, dass mein mann bis zur volljährigkeit zahlungspflichtig ist und dann folgt noch der besagte artikel.

ich interpretiere so, dass er keine alimentenzahlungen mehr machen muss an die exfrau, die ja die kinder als vormund vertritt. sollte sein sohn für seine ausbildung noch geld wollen/brauchen, dann muss er sie selbst beantragen (wobei er sicher elterliche hilfe bekommt).
sie werden dann wohl aber neu berechnet und da er auch selbst etwas verdient, kleiner ausfallen.
Benutzeravatar
Nin
Forenlegende
Forenlegende
Beiträge: 1009
Registriert: 12.11.2006 23:03

Beitrag von Nin »

Bei uns steht es umgekehrt: bis zum Ende der Erstausbildung, das heisst bis mindestens 25, wenn eine Ausbildung gemacht wird, aber auf jeden Fall mindestens bis zur Volljährigkeit. Im Urteil meines Partners auch. Sind die Gewohnheiten auf französisch anders?
Nicht Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein.
tarzan
Forenlegende
Forenlegende
Beiträge: 819
Registriert: 06.03.2008 17:11

Beitrag von tarzan »

Hallo

Grundsätzlich ist es so, dass das Scheidungsurteil nur bis zur Volljährigkeit gilt. Ein volljähriges Kind kann mit dem Titel nichts mehr einfordern, weil es so oder so neu berechnet wird, aufgrund der Volljährigkeit.

Der Mündigenunterhalt ist im Gesetz geregelt. Die Eltern müssen ihre Kinder, sofern es zumutbar ist, für die Erstausbildung aufkommen. Das kann ein abgeschlossenes Studium (Bachelor) oder die Ende der Lehre sein.
In erster Linie ist das volljährige Kind selbst für seine Existenz verantwortlich, die Unterhaltspflicht der Eltern ist Zweitrangig. Die Eltern können nicht mehr auf das Existenzminimum gesetzt werden. Die Eltern haben Anspruch auf ein erweitertes (+20%) Existenzminimum. Das heisst auch, dass Steuern usw. eingerechnet werden, sogar Leasing wird berücksichtigt. Reicht der Unterhalt der Eltern dem Kind mit dem Eigeneinkommen nicht aus, muss es Stipendien und/oder Sozialhilfe beantragen. Dies ist meist der Fall, sofern das Kind in einer WG lebt oder eine eigene Wohnung hat.

Am besten ist wenn das volljährige Kind mit den Eltern den Unterhalt neu aushandelt.

Auch muss das volljährige Kind seine Erstausbildung rasch vorantreiben und die Eltern über den Ausbildungsweg und Stand zu informieren. Eine reine Zahlvaterschaft wird nicht mehr akzeptiert.

Viele sind sich nicht bewusst, dass ab 18 etwas ändern könnte und meinen es geht alles weiter wie bisher. Es ist ratsam wenn ein Kind 18 wird, die finanzielle Situation zu überprüfen.
15 Jahre Patchworkerfahrung
tarzan
Forenlegende
Forenlegende
Beiträge: 819
Registriert: 06.03.2008 17:11

Beitrag von tarzan »

nin: es kann durchaus sein, dass man mit 25 noch nicht mit der Erstausbildung fertig ist. Es ist nur so, dass es ab 25 keine Ausbildungszulagen usw. mehr gibt, aber die Eltern müssen, sofern es ihnen zugemutet werden kann, auch nach 25 für ihre Kinder in Erstausbildung aufkommen.
Das liest man immer wieder, aber mit 25 hört die Unterstützung nicht auf, es ist nur der Staat wo nichts mehr zahlt.
15 Jahre Patchworkerfahrung
tarzan
Forenlegende
Forenlegende
Beiträge: 819
Registriert: 06.03.2008 17:11

Beitrag von tarzan »

anita: ja die Alimenten sind ab 18 dem "Kind" direkt zu überweisen. Die Mutter hat nichts mehr damit zu tun.
15 Jahre Patchworkerfahrung
Anita

Beitrag von Anita »

danke tarzan.

der grosse meines mannes wird in zwei monaten 18 und hat schon zum papi gemeint "du bist sicher froh, wenn meine alimente bald wegfallen". vermutlich wird er keine mehr beanspruchen. wenn doch wird seine mutter ihm bei den formalitäten sicher helfen.
wir lassen es auf uns zu kommen. ist in unserem fall sicher speziell, weil die mutter der kinder sehr vermögend ist.
tarzan
Forenlegende
Forenlegende
Beiträge: 819
Registriert: 06.03.2008 17:11

Beitrag von tarzan »

Hallo Anita
Die Mutter hat nichts zu Sache, ob diese Vermögend ist oder nicht spielt keine Rolle meines Wissens. Der Anspruch besteht vom Kind zu beiden Eltern. Ich denke ein Gespräch klärt diese Sache. Die Mutter leistet ihren
Teil in der Regel mit Kost und Logis, zieht das Kind aus, muss auch sie Unterhalt zahlen.
Falls die Mutter alleine für den Sohn aufkommen will nach der Volljährigkeit, würd ich das schriftlich festhalten und bestätigen lassen. Aber das kann ich mir kaum vorstellen, Vermögen hin oder her.

Ich würd mal mit dem Sohnemann reden und sein Einkommen prüfen, dann könnt ihr euch einigen was für einen Betrag dein Mann weiterhin zahlen soll. Ich würd das ev. auch weiter reduzieren, wenn er in das nächste Lehrjahr kommt, da er immer wie mehr Lehrlingslohn hat. Wir haben das zwar nicht gemacht, wir haben die ganzen 3 Jahre gleich viel bezahlt. Mein Stiefsohn hatte aber auch keinen grossen Lehrlingslohn.

Erzähl doch wie die Sache ausgeht, würd mich interessieren.

LG
15 Jahre Patchworkerfahrung
Anita

Beitrag von Anita »

tarzan hat geschrieben: Falls die Mutter alleine für den Sohn aufkommen will nach der Volljährigkeit, würd ich das schriftlich festhalten und bestätigen lassen. Aber das kann ich mir kaum vorstellen, Vermögen hin oder her.
...
Ich würd mal mit dem Sohnemann reden und sein Einkommen prüfen, dann könnt ihr euch einigen was für einen Betrag dein Mann weiterhin zahlen soll.
...
Erzähl doch wie die Sache ausgeht, würd mich interessieren.
hallo tarzan

waurm denkst du ist das nötig?

ich habe meinem mann auch vorgeschlagen, dass er mit seinem sohn spricht....mehr geht mich das ja nix an ;)

ich werde gerne berichten, wie es gekommen ist - ist ja bald soweit.

danke und gruss
anita
tarzan
Forenlegende
Forenlegende
Beiträge: 819
Registriert: 06.03.2008 17:11

Beitrag von tarzan »

Anita: ich würd mit ihm reden, da er ziemlich sicher von seinem Vater finanzielle Unterstützung wünscht. Wenn er nicht selbst, so wird ihm sicher die Mutter dazu ermuntern bei Papa anzuklopfen.

Oder eben die Mutter ist so grosszügig und zahlt dem Jungen alles, weil mit dem Lehrlingslohn alleine wird sein Bedarf nicht gedeckt werden können.

In dem Jahr wo er 19 wird, wird die KK massiv steigen. Das frisst sicher die Hälfte vom Lehrlingslohn weg, je nach Kanton und Versicherung natürlich.

Daher denke ich wäre ein Gespräch zwischen deinem Mann und seinem Sohn angebracht. Sofern er Unterhalt möchte. Wenn nicht, das wäre natürlich ein Glücksfall für euch, dann würde ich etwas schriftliches machen, dass der Sohn auf Unterhalt verzichtet und keine Forderungen stellt.
Laut Gesetz müssen die Eltern für die Erstausbildung aufkommen, soweit es ihnen zugemutet werden kann.
Da ihr verheiratet seid, wir ein Einkommen deinerseits auch angeschaut, denn es hiess bei meinem Mann, ich hätte gewusst, dass er fin. Verpflichtungen hat, die müsse ich auch mittragen wenn auch indirekt.

Da mein Mann seit 2007 massiv weniger verdient wurde der Unterhalt angepasst und massiv reduziert. Die Tochter bekommt dafür das Maximum an Stipendien.

LG
15 Jahre Patchworkerfahrung
Anita

Beitrag von Anita »

hallo tarzan
tarzan hat geschrieben:Anita: ich würd mit ihm reden, da er ziemlich sicher von seinem Vater finanzielle Unterstützung wünscht. Wenn er nicht selbst, so wird ihm sicher die Mutter dazu ermuntern bei Papa anzuklopfen.
das würde ich wie gesagt auch, wäre es mein kind :wink: ...
Oder eben die Mutter ist so grosszügig und zahlt dem Jungen alles, weil mit dem Lehrlingslohn alleine wird sein Bedarf nicht gedeckt werden können.

sie bestimmt eben auch seinen lehrlingslohn ;)
Da ihr verheiratet seid, wir ein Einkommen deinerseits auch angeschaut, denn es hiess bei meinem Mann, ich hätte gewusst, dass er fin. Verpflichtungen hat, die müsse ich auch mittragen wenn auch indirekt.
ja ja, das kenne ich schon. als ich mit meinem mann zusammen gekommen bin vor 13 jahren, wurde mein einkommen auch gleich "geschluckt" bei der alimentenberechnung. ich habe viele jahre viel mit getragen...aber das war es mir wert und wir du sagst, ich habe ja gewusst, dass es nicht einfach werden wird :D
....aber ich muss auch zugeben, dass es oft schwieriger war, als ich mir ausgedacht hatte :roll: ....

mal schauen, wie es mein mann angehen wird...es ist ja sein ding...
ich werde ihm aber auf jeden fall den link hier zukommen lassen :D

lg
anita
Benutzeravatar
Delphia
Forenlegende
Forenlegende
Beiträge: 2125
Registriert: 17.07.2006 11:43

Beitrag von Delphia »

Hallo zusammen

Auch bei uns ist dies Thema (21 und 19). Die beiden studieren aber und wohnen noch hier. Die Situation ist aber so, dass die 19-jährige nun mitgeteilt hat, sie werde im September ausziehen.

Die Finanzierung wurde noch nicht besprochen. Das ist auch Thema meines Mannes. Mich geht es erst etwas an, wenn unser Budget nicht mehr eingehalten werden kann.

Bin auf die Diskussionen hier gespannt. Erfahrungsaustausch ist gut. Freue mich.

Beste Grüsse
Delphia
___________________________________
Probleme? nein! Herausforderungen: ja :-), manchmal aber völlig hoffnungslos...
tarzan
Forenlegende
Forenlegende
Beiträge: 819
Registriert: 06.03.2008 17:11

Beitrag von tarzan »

Guten Morgen zusammen
Es ist schon Sache der Männer, aber ehrlich gesagt, leidet doch das Familienbudget dann auch oder wird entlastet. Schlussendlich kommt es doch auch uns zugute oder eben nicht.
Also mich hat das immer interessiert, weil ich es auch immer mitgetragen habe.

Ich würd einfach mit den Kindern reden, resp. die Väter, und alles schriftlich festhalten, weil sie dies auch benötigen für die Berechnung von Stipendien usw. Oder die Krankenkassenprämienverbilligung, die Aemter müssen immer wissen, was verdient die Mutter und Vater und was fliesst an Alimenten.

Meine Stieftochter muss jährlich einen neuen Antrag stellen für die Stipendien usw.

ja, Anita, ich denke die meisten hier haben sich das einfacher vorgestellt mit dem Patchworken.... :wink:
15 Jahre Patchworkerfahrung
Antworten