Mündigkeit vs Eintritt in die volle Erwerbsfähigkeit

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val
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Beitrag von val »

Hallo zusammen

Hab ich jetzt einen Knopf in der Leitung? Ich dachte Mündigkeit ist mit 18, und Volljährigkeit mit 20? Ist nun beides mit 18?

Ich bin wirklich überrascht, was das im Klartext bedeutet. Mit 18 ist Schluss und die Kinder müssen sich selber darum bemühen. Was mach ich wenn sie das nicht wollen? Sich nicht getrauen ihren Vater zu fragen, ob er sie weiter unterstützt? Aus ihrer Sicht ist das wohl kaum nötig, denn sie haben ja bei mir alles was sie brauchen :? Das Loch in der Kasse haben nicht sie, sondern ich.

So wie ich das überschlage werden sie dann noch zu Hause wohnen und im 2. oder 3. Lehrjahr sein. Meine Kostenbelastung wird dann immer noch die gleiche sein wie jetzt, mehr arbeiten kann ich dann aber noch nicht, da ich ja noch die jüngste zu Hause habe und mich durch ihre Behinderung nicht 100% arbeiten lässt. Ist der Lehrlings-Lohn dann so hoch, dass sie zu Hause überhaupt etwas abgeben könnten, wenn sie eine durchschnittliche Handwerker-Lehre machen?

Liebe Grüsse
Val
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Ria
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Beitrag von Ria »

Bei uns ist so, dass der Vater den Kindern, die noch länger in der Erstausbildung sind, die Kinderalimente seit dem 18. Geburtstag direkt auszahlt. Daraus liefern sie mir Kosten für Krankenkasse... ab, so dass ihnen schlussendlich etwa so viel Taschengeld bleibt wie vorher. Wäre da noch mehr übrig, müssten sie mir das abliefern, weil sie ja bei uns wohnen, aber nur so lange.
Diese Kinderalimente zahlt er bis zum Abschluss der Erstausbildung.

Das müssen die Kinder normalerweise nicht extra einfordern, sondern der Vater zahlt einfach weiter. Entweder an die Mutter oder wie bei uns an die Kinder.
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Nin
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Beitrag von Nin »

Val, Volljährigkeit ist mit 18.

Also, ich hätte die gleichen Gedanken wie du: mit 18 ist bestimmt keines der Kinder fertig mit der Ausbildung sondern sie gehn wahrscheinlich noch zur Schule (ich nehme an und hoffe, dass alle unsere Kinder eine Matura machen werden) und vielleicht studieren sie noch. Deswegen bin ich sehr froh, dass in unserem Urteil "das Ende der Erstausbildung" steht.

Und ich nehme an, wenn meine Kinder grösser sind, läuft es wie bei Val.

Bei meinem Partner trägt jedes Elternteil ein Kind. Erst, wenn er für seinen Sohn keine Zahlungsverpflichtungen mehr hat (also wenn dieser 25 ist), wird er für seine Tochter zahlen, sofern die noch in Ausbildung ist. Die Mutter zahlt nichts für die Ausbildung des Sohnes. Beide Eltern haben ein ähnliches Einkommen.
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

ria: kommt immer drauf an, es ist nicht ganz so selbstverständlich, dass ein Vater nach der Volljährigkeit seine Kinder im gleichen Rahmen unterstützt wie vorher. Da kommt es etwas drauf an. Wenn ein Lehrlingslohn, also Eigeneinkommen vorhanden ist, kann sehr wohl die Alimenten angepasst werden.
Eine Anwältin sagte mir mal, die Faustregel sei so ca. das die Alimenten halbiert werden. Dies ist aber in meinen Augen nicht immer machbar, kommt auf die ganzen Umstände von allen drauf an.
Ich weiss nicht, was deine Kinder für eine Erstausbildung machen, aber wenn deinen Kindern immer noch nur noch ein Taschengeld übrig bleibt und sie den Rest z.b. Lehrlingslohn abliefern müssen, so finde ich das persönlich nicht gut. Sie arbeiten und sollen auch mehr Geld zur Verfügung haben. Sind sie noch in der Ausbildung zur Matur so ist das etwas anders.
Mein Stiefsohn hatte im 1. Lehrjahr 400.-- ausbezahlt, dass reichte nicht weit.
Daher ist es sinnvoll nach dem 18. Geburtstag das Gespräch mit dem Vater (und auch Mutter) zu suchen, ist doch auch eine Anerkennung für ihn, dass er sieht, sein Kind übernimmt Eigenverantwortung usw.
Statt einfach davon auszugehen, der Papa zahlt eh weiter.

Ob ein Lehrling abgeben muss zu Hause oder nicht, ist jedem selbst überlassen, kommt auch sehr auf den Lehrlingslohn drauf an.

Fazit: am besten reden miteinander, statt einfach annehmen, es bleibt alles so wie es ist...
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Ria
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Beitrag von Ria »

Hallo tarzan

Da habe ich mich etwas unklar ausgedrückt.
Meine Kinder bezahlen aus den Alimenten, die sie direkt vom Vater ausbezahlt erhalten alle Rechnungen und Aufwendungen, die für sie anfallen, selber. Dazu gehören auch Kleider, Schuhe, Mittagessen, wenn sie in der Schule oder an der Uni sind, Studiengebühren, Schulbücher.... Schliesslich sind sie jetzt 18 und 20 Jahre alt und keine Kinder mehr.
Dass ihnen daraus noch etwa so viel Taschengeld bleibt wie früher, finde ich in Ordnung. Für Ferienausgaben und Ausgang müssen sie arbeiten gehen.
Mir überweisen sie nur solche, die wir als Familie überweisen (wie Krankenkasse).
Wäre da noch mehr übrig, würde ich noch etwas für Wohnen und Essen bei uns zu Hause abziehen.

Ich verstehe es so, dass die Alimente so lange ausbezahlt werden, bis die Erstausbildung abgeschlossen ist.
Aber ich gebe Dir recht, dass ein eventuelles Einkommen aus der Berufslehre angerechnet würde.

Ich hoffe, ich habe mich damit klarer ausgedrückt und wünsche Euch allen einen fröhlichen Sonntag
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Ria
So wie es tönt bekommen deine Kinder eher hohe Alimenten vom Vater.
Schön, dass sie alles damit bezahlen können und gut für dich, so hält sich deine Leistung im kleinen Rahmen finanziell gesehen.
Ich denke nicht, dass du fürs Wohnen und Essen was abziehen könntest, denn du bist auch verpflichtet deine volljährigen Kinder zu unterstützen und nicht noch von dessen zu profitieren.

Ja, die Alimenten fliessen bis Ende ERstausbildung sofern diese zügig vorangetrieben wird. Aber die Höhe der Alimenten muss dann geklärt werden. Es ist nicht selbstverständlich, dass alles so weiter bleibt wie bisher,
daher empfehle ich immer ab 18 den Unterhalt neu zu regeln.
Je nach Lehrlingslohn und Alimenten des Vaters gibt dies ein schöner Betrag, wo indirekt dann je nach Abmachung die Mutter profitiert, und das finde ich nicht OK. Es müssen beide Elternteile für die Kinder aufkommen.

Viele wissen gar nicht, dass sie die neue Situation überprüfen sollen, wenn das Kind 18 wird. Zahlen einfach weiter.

grüsse
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Anita

Beitrag von Anita »

@Ria

bekommen deine kinder von ihrem vater denn gleich viel alimente wie vor der volljährigkeit?

@tarzan

aber der lehrlingslohn wird auch mit angerechnet bei einer neuberechnung oder? wenn dieser sehr hoch ist (zb höher als die alimentenzahlungen vor der volljährigkeit), dann schrumpfen die alimente wohl schon recht oder? gibt es da eine regel?
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Ria
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Beitrag von Ria »

Hallo Anita
ja, meine Kinder bekommen genau gleich viel wie vor ihrem 18. Geburtstag. Bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung.
Wieso sollte das mit ihrer Mündigkeit neu angeschaut werden?
Der einzige Unterschied ist, dass der Vater das Geld nicht mehr an mich sondern an sie überweist.

Hallo tarzan
Ich gehe nicht einig mit Dir, dass derjenige, bei dem die erwachsenen Kinder wohnen nicht etwas von den Alimenten erhalten dürfen. Schliesslich wohnen und essen sie ja bei uns. Das ist doch auch eine Leistung, die sie beziehen.
Aber die Alimente sind ja normalerweise gar nicht so hoch, dass da noch etwas übrig bleibt, wenn alles bezahlt ist.
Wenn sie einen genug grossen Lehrlingslohn hätten, müssten sie dafür doch auch etwas abgeben.
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Anita

Beitrag von Anita »

Guten Morgen Ria
Ria hat geschrieben: ja, meine Kinder bekommen genau gleich viel wie vor ihrem 18. Geburtstag. Bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung.
Wieso sollte das mit ihrer Mündigkeit neu angeschaut werden?
Weil sich die Einkommensverhältnisse beider Elternteile bis dahin geändert haben können und weil das erwachsene Kind vielleicht auch ein Einkommen hat.
Bei uns ist das so. Die Exfrau verdient inzwischen mehr als mein Mann und der Stiefsohn hat auch einen hohen Lehrlingslohn. Ich finde eine Anpassung gerechtfertigt.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Ria: klar sollten die Situation neu überprüft werden, denn das Kind wurde volljährig und hat je nach dem Eigenverdienst.
Warum sollte ein Vater gleich viel zahlen, wenn das Kind verdient ?
Bei gutem Lehrlingslohn und hohen Alimenten hätte das volljährige Kind dann plötzlich fast einen erwachsenen Lohn, und das kanns auch nicht sein.

Wir haben die Alimenten anpassen lassen, da waren die Kinder 18 und 20.
Dies aufgrund dessen, da mein Mann seit einigen Jahren ein viel geringeres Gehalt hat, wie zum Zeitpunkt der Scheidung und danach.
Davor hatte er trotz Volljähigkeit gleichviel bezahlt, obwohl Lehrlings- und Praktikumslohn vorhanden war. Und das war nicht OK.

Dein Anteil an die Kinder besteht durch Kost und Logis, statt Geldzahlungen. Dafür noch etwas zu verlangen finde ich nicht fair, es müssen beide Elternteile für die Kinder aufkommen.
Der Vater durch die Alimentenzahlungen die Mutter, für das Essen und Wohnen usw.
Alleine der Gedanke als Mutter noch von dem den volljährigen Kindern zustehenden Alimenten profitieren zu wollen, damit kann ich mich nicht anfreunden.
Aber es soll jedes selbst entscheiden.

Anita: ja klar wird der Lehrlingslohn berücksichtig, überall, auch auf den Aemtern. Schliesslich ist es ein Einkommen, einfach nicht so hoch.

Von alleine, liebe Anita, passiert ja nichts, wie wir wissen. Daher rate ich immer beim 18. Geburi zusammen zu sitzen und die Einkünfte anzuschauen. Eine Regel gibt es nicht dafür, da ist man ziemlich frei.
Die Kinder muss man auch nur unterstützen wenn das überhaupt möglich und zumutbar ist.

Mein Mann als Beispiel, muss nur seine Kinder unterstützten, da ich arbeite und Einkommen habe, hätte nur sein Einkommen gezählt, so wären die Kinder leer ausgegangen, weil das Einkommen meines Mannes im Prinzip nicht mal seinen Bedarf deckt. Es wird den Eltern ein erweitertes Existenzminimum von +20% plus noch Steuern etc. angerechnet.
Man muss sich einfach bewusst sein, dass ab 18 das Kind selbst für sich verantwortlich ist. Zudem steht im Gesetz, dass das Kind alles machen muss, um seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Müssen wir ja auch, oder ?
Die elterliche Pflicht wird zweitrangig.

Leider zahlen viele Väter einfach wie gewohnt weiter. Obwohl z.b. ein Lehrling im 3. oder 4. Lehrjahr doch schon recht anständig verdient.

Die Alimenten vom Vater sollen nur zur Existenzsicherung sein und nicht zur Bereicherung.

Anita ich würde deinem Mann empfehlen, unbedingt die Situation mit seinen Kindern neu zu überprüfen.
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Anita

Beitrag von Anita »

hallo tarzan

mein mann hat mir gerade gestern gesagt, dass er mit seinem sohn sprechen und alles klären wird.

werde dann sicher berichten, wie es bei uns gekommen ist.
auf jeden fall freuen wir uns auf eine kleine oder vielleicht sogar grössere entlastung unsere budgets - es waren ja viele harte jahre mit dabei und die kleineren kinder werden ja auch immer teurer....

danke für deine kompetente hilfe hier!

lieber gruss
anita
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Anita

Ich drück euch die Daumen, dass sich Vater und Kinder einigen können.

Wie ich schon mal geschrieben habe, hat mir eine Anwältin empfohlen, die Alimenten zu halbieren, wenn das Kind 18 gewesen ist und in Erstausbildung ist. Dies ist vielleicht nicht unbedingt anwendbar wenn das Kind noch in der weiterführenden Schule ist.

Da die Mutter mehr wie der Vater verdient, kann dein Stiefkind ev. von der Mutter etwas mehr Unterhalt fordern, resp. das sie in Zukunft vielleicht die Krankenkasse vom Kind selbst bezahlt, wo sie vorher mit den erhaltenen Alimenten abgedeckt hatte.

Es würde mich interessieren wie das Gespräch verlaufen ist.

Ich kann gut mit dir mitfühlen, ich weiss wie das ist...
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Beitrag von Ria »

Hallo an alle
Ja, unsere Situation ist halt nur ein Beispiel von vielen, wie es sein kann:
Beide Töchter (18 und 20) verdienen noch kein Geld, eine macht gerade Matura und die Ältere hat ihr erstes Jahr Studium hinter sich.
In den Ferien gehen sie zeitweise arbeiten, damit sie sich Ferien oder etwas Zusätzliches leisten können. Der Rest der Alimente, die der Vater an sie überweist, reicht ziemlich genau für das, was das Leben kostet (z.Bsp. Krankenkasse, Franchise und Selbstbehalt, Zahnarztkosten, Studiengebühren und -lehrmittel, Mittagessen auswärts, Zugbillette, ...) plus etwas Taschengeld.
Ausserdem haben sich unsere Einkommensverhältnisse kaum verändert seit der Scheidung: Wir beide verdienen noch je etwa das selbe wie damals.

Natürlich würden wir uns gemeinsam an einen Tisch setzen (was wir auch sonst glücklicherweise tun) und die Alimente anpassen, wenn sich da grundsätzlich etwas ändern oder sie etwas verdienen würden! Das wäre ja schon anders, wenn eine von beiden eine Berufslehre machen würde.
Ich bin einfach der Meinung, dass dies auch dann passieren sollte, wenn nicht der 18. Geburtstag ist, sondern immer dann, wenn sich grundsätzlich etwas ändert.

Aber es ist schon auch wichtig einzurechnen, dass die Tatsache, dass sie bei uns wohnen, wir sie in schwierigen Momenten unterstützen und für sie da sind, auch eine Leistung von uns ist. Wenn es finanziell machbar ist, sind es ja oft auch die Mütter, die wegen der Kinder nicht voll auswärts arbeiten. Das ist dann auch ein Teil unserer Leistung, nicht nur Kost und Logis.
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Beitrag von tarzan »

Hallo ria
Schön, dass du mit dem Vater der Kinder reden kannst, ist ja nicht selbstverständlich.

Aber eines nehm ich dir nicht ab, in diesem Alter hat man keine Betreuungsaufgaben mehr als Mutter. Die Kinder, vorallem die wo studiert, wird kaum zu Hause sein, und wenn dann nur abends.
Ich nehme da einfach mal meine Stieftochter welche studiert als Beispiel.
Die geht morgens früh aus dem Haus und kommt abends oft spät nach Hause, oder schläft grad an der FH irgendwo.
Dies als Grund anzugeben, dass eine Mutter wegen ihrer erwachsenen Kindern nicht voll arbeiten kann/will/darf, geht nicht.
Vor Gericht wird ab Alter 16 von der Mutter eine Vollzeittätigkeit erwartet, das kommt auch nicht von irgendwo her.

Klar ist es schön, wenn man als Mutter nicht Vollzeit arbeiten muss, aber der Grund liegt da wohl eher woanders und nicht das man erwachsene Kinder betreuen muss. Mit diesen kann man auch abends reden oder am Wochenende. In dringenden Fällen gibt es noch das Telefon.

Schöner Abend
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Beitrag von Ria »

Hallo tarzan

Da hast du natürlich recht: Wegen erwachsener Kinder muss keine Mutter weniger arbeiten.
Diese Bemerkung von mir passt nicht zu erwachsenen Kindern.

Und ich nehme mal an, dass, wenn diese Situation wirklich eingetroffen wäre, (dass meinen Töchtern von den Alimenten etwas übrigbliebe) wir im Gespräch auf die Lösung gekommen wären, dass der Vater dann weniger zahlt. Ist ja wirklich fair. Danke für die Horizonterweiterung. :wink:
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