Ausbildungszulage

Ist alles richtig geregelt?
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tarzan
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Ausbildungszulage

Beitrag von tarzan »

Hallo

Was passiert mit den Ausbildungszulagen, wenn das Kind nicht mehr zu Hause wohnt, also offiziell eine eigene Wohnung oder Zimmer hat ?

Danke und Gruss
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo Tarzan

Wie alt ist das Kind?
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Delphia

Schon über 18, aber noch in Ausbildung.

grüsse tarzan
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo Tarzan

Damals, als ich so 21 war, steckte ich noch in der Ausbildung und habe auswärts gewohnt. Meine Eltern haben weiterhin die Zulagen direkt erhalten, obwohl sie mich mit keinem Rappen finanziert haben.

Bei unserer Ältesten haben wir jetzt die Ausbildungsbescheinigung (sie fängt ihr 4-jähriges Studium am 15.9. an) eingereicht und wir gehen davon aus, dass wir die Zulagen erhalten werden. Wir finanzieren sie ja noch voll und ganz! Melde mich nochmals, sobald die erste Abrechnung gekommen ist.

Grüsse
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tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Delphia

Ihr bekommt die Ausbildungszulage weiterhin ausbezahlt, dass ist klar, das habe ich auch abgeklärt.

Frag mich nur, ob man von den Eltern verlangen kann, dass sie diese dem Kind weiterreichen, wenn das Kind ausgezogen ist.

Schade haben deine Eltern dich nicht unterstützt. Von was hast du gelebt ?

grüsse tarzan
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo Tarzan

Also ich meine, dass wir für alle Ausgaben aufkommen, also haben wir auch Anrecht auf die Ausbildungszulage. Ob es rechtlich so ist, ist die Frage...

Zitat aus "Taschengeld für Schülerinnen und Schüler" Budgetberatung Schweiz:

Was das Kind durch eigene Arbeit erwirbt und was es von den Eltern aus seinem Vermögen zur Ausübung eines Berufes oder eines eigenen Gewerbes herausbekommt, steht unter seiner Verwaltung und Nutzung. Lebt das Kind mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft, so können sie verlagen, dass es einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet. ZGB, Art 323 "Kindsrecht"

Weiteres Zitat aus "Richtlinien für Studierende" Budgetberatung Schweiz

Die Eltern haben für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, inbegriffen die Kosten von Erziehung, Ausbildung und Kinderschutzmassnahmen. ZGB, Art. 276, Abs 1

Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht in dem Mass befreit, als dem Kinde zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder aus anderen Mitteln zu bestreiten. ZGB, Art. 276, Abs 2

Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Mündigkeit des Kindes. Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann. ZGB, Art 277.

So, das wären meine Kenntnisse in dieser "Materie"... Hilft Dir das?

Beste Grüsse

PS: zu Deiner Frage wie ich es machte... Trauriges Kapitel meiner Lebensgeschichte: von früh auf gelernt auf eigenen Beinen zu stehen, weisst Du? Ich habe damals bei der Patentante meiner Tochter gewohnt = grosses Haus => eigenes Zimmer, eigenes Badzimmer, war toll. Musste CHF 200 monatlich für das Zimmer abgeben. Verdienst damals knapp CHF 600... Rest musste für Krankenkasse und Essen sowie Transport reichen... Glücklicherweise konnte ich dann und wann bei der Gotte gratis essen. Bald war das dritte Lehrjahr da und von da an, hatte ich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung... Meine Eltern haben bis zum Schluss meiner Ausbildung die Kinderzulagen kassiert und mir nichts gegeben... Habe mit diesem Lebensabschnitt abgeschlossen, es war nun mal so. 8) cool bleiben
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Beitrag von tarzan »

Hallo Delphia
Danke für Deine Bemühungen. Jedoch wusste ich dies alles schon.
Meine Frage ist eigentlich ob, wenn die Kinder ausgezogen sind, aber
noch in Ausbildung sind, die Ausbildungszulagen dem Kind weitergereicht werden ?

Mein Mann unterstützt seine volljährigen Kinder finanziell. Da die Kinder vorhaben auszuziehen, haben wir den Kinder mitgeteilt, dass wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen, die Mutter auch alimentenpflichtig wird.

Wenn die Kinder zu Hause leben, leistet sie ihren Beitrag indem sie Wohnraum zur Verfügung stellt, sowie die Lebensmittel.

Wir fragen uns jetzt, ob die Kinder von ihr verlangen können, dass sie die erhaltenen Ausbildungszulagen den Kindern weiterüberweist ? Als mein Mann die Zulage noch erhielt, musste er sie auch weiterreichen.
Die Kinder zahlen ihre Rechnungen selber, war jetzt schon der Fall.

Schlussendlich müssen die Kinder selbst mit der Mutter schauen.

Mich hat einfach interessiert ob schon jemand hier etwas ähnliches erlebt hat.

Grüsse tarzan
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Beitrag von Delphia »

Hallo Tarzan

OK, jetzt verstehe ich, um was es geht.

Ich weiss es nicht, aber ich denke schon. Die Mutter hat ja kein Anrecht mehr darauf, wenn die Kinder selbständig sind, oder?

Wie können sie Rechnungen selber bezahlen? Arbeiten sie? Ich bin vielleicht ein bisschen schwer von Begriff... sorry... :oops: habe vielleicht doch nicht alles kapiert.
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Beitrag von tarzan »

hallo delphia

nein, du bist sicher nicht schwer von Begriff !

Die Ausbildungszulage erhält die Mutter solange ihre Kinder in
Ausbildung sind, egal ob diese noch zu Hause wohnen oder nicht.

Mein Stiefsohn ist in der Lehre auch die Stieftochter verdient.

Die Kinder müssen ihre Rechnungen selbst bezahlen. Also KK, Natel,
Schuhe, Kleider, Arztrechnungen. Mit den Alimenten zusammen ist dies
natürlich schon möglich. Sonst würde es auch anders aussehen.

Zudem müssen sie zu Hause auch noch abgeben, obwohl sie selbst für sich aufkommen und die Mutter eben noch 2x 220.-- Ausbildungszulagen erhält.

Aber wie schon erwähnt, sie müssen es selbst mit der Mutter aushandeln, was wir einfach nicht wollen, ist, dass die Mutter 500.00 Ausbildungszulagen erhält, und sich gar nicht am Unterhalt des ausgezogenen Kindes dran beteiligt.

Sehen wir wie es dann kommt...
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Beitrag von Delphia »

Hallo Tarzan

Jetzt ist "alles" klar. Danke.

Ich verstehe Eure Bedenken :? . Tja, da könnt Ihr wohl nicht viel machen. Das müssten die Jungmannschaft mit der Mama selber regeln.

Schon traurig, gell, dass man sich solche Sorgen machen muss...

Beste Grüsse
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