Ehegattenalimente nach Wiederverheiratung

Ist alles richtig geregelt?
Plüsch
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Ehegattenalimente nach Wiederverheiratung

Beitrag von Plüsch »

Weiss jemand von euch, wie es mit den Ehegattenalimenten aussieht nach einer allfälligen Wiederverheiratung der Frau, wenn der neue Ehemann auf dem Existenzminimum lebt und die neue Ehefrau nicht finanziell unterstützen kann?
Im Scheidungsurteil steht nichts davon, dass ich keine Ehegattenalimente mehr bekomme, aber das ist ja glaube ich gesetzlich geregelt und braucht keine Erwähnung im Scheidungsurteil.

Ich bekomme ja von meinem Ex Unterstützung, damit ich die Kinder aufziehen kann und nicht 100 % arbeiten muss. Falls ich je mal wieder heiraten möchte werde ich immer noch zu den Kindern schauen, es würde sich diesbezüglich ja nichts ändern. Und mein Freund wäre finanziell absolut nicht in der Lage, mich finanziell zu unterstützen da er nach deutschem Scheidungsrecht geschieden wurde und aufs deutsche Existenzminimum gesetzt wurde, das ja um einiges tiefer ist als das schweizerische.

Ich würde nie wegen einem so minimalen Betrag vor Gericht gehen oder sonst ein Theater machen, es nimmt mich einfach mal Wunder, auch wenn es im Moment nicht wirklich ein aktuelles Thema ist.
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Anita

Beitrag von Anita »

was steht in deinem urteil allgemein wegen den alimenten?
irgendwo müsste stehen, wie lange dein ex sie zu zahlen hat. ich glaube wenn nichts steht, dann muss er auch zahlen, wenn du wieder heiratest.
Plüsch
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Beitrag von Plüsch »

Es steht eben nichts, aber ich habe gemeint, das sei quasi gesetzlich geregelt, also Frau bekommt mit oder ohne Erwähnung im Urteil nichts mehr.
Erwähnt ist nur die "Konkubinatsklausel", da wurde der Unterhalt nach 1/2 Jahr halbiert, also recht grosszügig für meinen Ex.
Und irgendwann fällt der Unterhalt sowieso weg, wenn die Kinder gross genug sind. So gesehen müssten wir einfach noch 2 Jahre warten mit heiraten - wenn überhaupt jemals, und dann brauche ich mir keine Gedanken zu machen über Alimente.
Ich überlebe es auch ohne sein Geld, aber es würde enger und ich müsste mir überlegen, ob ich ihn dann um die Mitfinanzierung von gewissen teuren Hobbies der Kinder (Reiten) bitten müsste.
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Bernina

Beitrag von Bernina »

Hallo Plüsch

In unsrem Urteil steht, dass 3 Monate nach Konkubinatsbeginn die Frauenalimente zu 100 % erlischt. Mein Partner müsste nun also 2 Frauen ernähren. Zum Glück habe ich noch mein kleines Einkommen.
Würde ich mich aber wieder von meinem Freund trennen, dann müsste mein Ex-Mann wieder Frauenalimente bezahlen und nicht mein Freund.

Ich dachte, im OR oder so steht, dass spätestens entweder nach 3 oder 5 Jahren Konkubinat die Frauenalimente erlischt und es ist egal, ob du verheiratet bis oder nicht. Es geht ja um die Einsparung gewisser Kosten wie Miete, Versicherung und so.
Plüsch
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Beitrag von Plüsch »

Bernina, mit dem was ich von meinem Ex für mich bekomme kann ich mich nicht ernähren, er bezahlt damit höchstens die Putz-, Koch- und Kinderfrau sowie die Hausaufgabenhilfe und Krankenschwester der Mädchen ;-) Und auch dafür reicht es nicht.
Aber ich mache mir keine Sorgen deswegen; wenn er nicht mehr bezahlen müsste, dann wäre es auch egal, ich würde auch das überleben, habe schon mit weniger Geld da arbeitslos überlebt.
Mich nähme einfach mal wunder ob es einen Paragraphen gibt dafür, dass wiederverheiratete Exfrauen keine Ehegattenalimente mehr bekommen. Und den Paragraphen finde ich nicht, google wohl falsch.
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo Plüsch

Wie es im Gesetz steht, kann ich Dir momentan nicht sagen, weil ich nicht nachgeschaut habe.

Normalerweise sind dies wichtige Bestandteile einer Scheidung und sollten im Scheidungsurteil geschrieben sein. Man kann sich streiten, wer finanziell besser oder schlechter davon kommt.

Bei uns ist es so, dass die Frauenalimente bis zum 11. Lebensjahr des Jüngsten bezahlt worden wären, dann würden sie massiv gekürzt. Die Frauenalimente würden mit Beginn des 17. Lebensjahr meines Jüngsten ganz wegfallen. Im Falle eines Konkubinats erlieschen sie nach 6 Monaten. Falls diese Beziehung in den fünf Jahren nach der Scheidung auseinander gegangen wäre, hätte mein Ex-Mann die Frauenalimente wieder bezahlen müssen.

Da ich jetzt mit meinem zweiten Mann verheiratet bin, würde ich von meinem ersten Mann im Falle einer Scheidung nichts mehr erhalten abgesehen von den Kinderalimenten. Das müsste mein zweiter Mann übernehmen.

Dies finde ich auch richtig so. Weisst Du, ich höre auch dann und wann von Frauen, die ihre Ex-Männer finanziell ruinieren. Das finde ich absolut nicht in Ordnung. Irgendwo müssen sich beide Parteien finden.

Wie steht es in Deinem Urteil?

Beste Grüsse
Delphia
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Plüsch
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Beitrag von Plüsch »

Bei mir steht, dass ich ab 6 Monate Konkubinat nur noch 50% der Frauenalimente bekomme und wenn die Jüngste 14 ist (und die Grosse 16) gar keine Frauenalimente mehr. Schon mal halbiert, so oder so, wurden sie, als die Kleine 10 war. Mehr steht nicht drin.
Weisst du, streiten will ich überhaupt nicht, mich ärgert einfach immer wieder, wie wenig er sich um die Kinder kümmert, dass er ihnen überhaupt nichts zusätzliches finanziert, auch die teuren Hobbies wie Musik oder Reiten bezahle ich selber, Ski- und Klassenlager auch, und wenn ich dann noch Geld von ihm bekäme nach einer allfälligen Hochzeit, dann würde ich es nicht ablehnen, eben da mein Freund überhaupt nicht in der Lage ist, auch nur ein bisschen etwas für mich zu bezahlen. Ich würde aber nie einen Hochzeitstermin nach Alimentenfristen richten oder ein Theater machen. Ich würde einfach gerne mal den Paragraphen finden, den ich bis jetzt nicht gefunden habe.
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Bernina

Beitrag von Bernina »

Hallo Plüsch

Bei mir gab es auch noch eine Staffelung, die das Alter des Kindes betrifft. Wenn Tochter 14 ist, bekäme ich gar keine Frauenalimente mehr, da ich ja dann voll arbeiten kann. Ab letzten Sommer müsste ich 80% arbeiten. Da wir hier nun aber ein Haus haben und je nachdem bis 3 Kinder, bin ich zurzeit genug beschäftigt.

Mein Ex-Mann zahlt mir durchschnittliche Kinderalimente von 800 Fr. Damit muss ich KK, Kleider, Nahrung, Arztkosten bezahlen. Teure Zahnarztkosten (Spange) Musikstunden und Sport müsste er hälftig übernehmen. Das Skilager hat er dieses Jahr voll übernommen und bei Musikunterricht habe ich nichts verlangt.

Da Tochter nur noch 15 Nächte pro Monat hier schläft, könnte er die Kinderalimente kürzen. Macht er nicht. Aus diesem Grund verlange ich dafür auch kein Geld für ihre Reitstunden.

Ich finde, in der Schweiz ist das mit der Frauenalimente absolut ungerecht gelöst. Damit der eine Elternteil für die Kinder zu Hause bleiben kann, muss der andere Ehepartner dafür bezahlen. Es wäre schön, wenn sich der Staat da mitbeteiligen würde.

Die Männer kommen bei der Scheidung teilweise sehr schlecht weg. Unser Anwalt hat uns das sehr imposant erklärt. Wenn 4 kleine Kinder da sind, dann kann eine Frau gar nicht auswärts arbeiten, da die Kinderbetreuung teurer ist, als der Lohn, der Frau in dieser Zeit verdient. Also zahtl der Mann Frauenalimente und 4 x Kinderalimente. Für den Mann bleibt da nicht viel übrig. Der Ausweg Sozialamt müsste nicht sein. Der Staat sollte für alle Familien egal ob geschieden oder nicht, grosszügig Kindergeld bezahlen.
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Nin
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Beitrag von Nin »

Wow! Ich kriege nur 300 Franken pro Kind und pro Monat (okay, ich war auch einverstanden damit, aber bin es irgendwo auch immer weniger!) und für mich sowieso keinen Pfennig - hätte ich auch nie gewollt, ich hab immer gearbeitet.

Und an sonstigen Kosten (Musikkurse, Arztkosten oder so) nimmt mein Ex auch nicht teil. Er zahlt den Kindern das Tennis, ich Fussball, das gleicht sich ungefähr aus, aber Musik für zwei ist ganz schön teuer.

Mein Schatz zahlt keinen Unterhalt für seine Tochter (die ja halb/halb lebt) und kriegt auch kein Kindergeld für sie. Aber er zahlt ihre Tanz- und Musikkurse voll und 55% Prozent besonderer Ausgaben. Seinen Sohn trägt er finanziell voll - der ist ja auch jetzt volljährig. Seine Ex hat versucht, mehr Geld zu bekommen, aber das Gericht hat dies abgelehnt, weil sie nur 60% arbeitet und ihr gesagt wrude mit Kindern von (damals) 15 und 18 und als Lehrerin könnte sie auch 80% arbeiten... In keinem der zahlreichen Scheidungsfälle in meinem Umfeld (Schwester, Bruder usw) zahlt jemand Ehegattenunterhalt...

Ich möchte, sobald es geht, wieder heiraten.
Nicht Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein.
Bernina

Beitrag von Bernina »

@ Nin

Ich dachte immer, 800 Fr. sei so Mittel. Unsere Kollegen, die in etwa soviel verdienen wie mein Ex-Mann müssen ihren Kindern je 1'700 Fr. bezahlen.

Aber 300 Fr. finde ich also auch wenig. Da kannst du kaum Kleider bezahlen.
Plüsch
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Beitrag von Plüsch »

Ich möchte eigentlich gar nicht um irgendwelche Beträge diskutieren (habe aber keine 800.- pro Kind und Monat). Ich akzeptiere auch, wenn das Gesetzt sagt, dass eine verheiratete Frau keine Alimente mehr bekommt. Ich weiss einfach, dass ich dann den Kindern weniger "Luxus" bezahlen kann, denn bis jetzt habe ich die Ehegattenalimente für die Hobbies der Kinder eingesetzt.
Ich könnte zwar mehr arbeiten, damit auch Reitstunden und Musik noch drin lägen, aber das geht gesundheitlich nicht. Vermutlich werden wir uns einfach mehr einschränken, damit sie ihr Hobbies noch pflegen können, habe das lange genug schon gemacht.

Ich weiss, dass die Männer oft sehr schlecht da stehen nach einer Scheidung. Mein Exmann ist aber ziemlich gut betucht, was bei der Scheidung nicht berückichtigt wurde, da wir die Familienwohnung erst nach der Scheidung verkauften und daraus viel GEld gelöst wurde. Zudem beteiligt er sich überhaupt nicht an der Erziehung der Kinder, nimmt die Kinder nur gerade, wann es ihm passt, kommt zu keinen Schulanlässen etc, hat keine Ahnung, was überhaupt los ist bei uns. Und das war schon so, als wir nur 15 Autominuten von ihm entfernt lebten "Ich steige doch nicht ins Auto, nur um an einem Infoabend dabei zu sein / nur um die Kinder zu besuchen / nur um die Kinder für einen Nachmittag abzuholen". Die Kinder sahen / sehen ihren Vater seit der Trennung im 2000 von März bis Oktober (Saisonarbeit) oft einen Monat lang nicht, weil er nicht bereit ist, sie an seinem freien Nachmittag unter der Woche zu sich zu nehmen. "Ich muss auch mal Haushalt machen / einkaufen / mich erholen".
Ich fühl(t)e mich von ihm im Stich gelassen mit der ganzen Verantwortung, die nun mein Partner übernimmt. Er macht das gerne und mit viel Liebe für die Kinder. Aber bezahlen für mich, das liegt einfach nicht auch noch drin.

Und DARUM wäre ich nicht böse, wenn wenigstens noch etwas Geld bliebe und suche daher nach dem entsprechenden Paragraphen.
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Beitrag von carlotta37 »

Ich staune hier als Deutsche gerade über die Beträge...Auch in meinem Umfeld hier in der Ch kenne ich Mütter, die von den Alimenten für Kinder und sich selbst plus einem Nebenjob (Tagesmutter oder etwa 40%-Stelle) leben können und zwar ganz gut. Erstaunlicherweise kannte ich solche Mütter in Deutschland nicht! Alle Alleinerziehenden da aus meinem Bekanntenkreis bekamen weniger Alimente und waren dann grösstenteils vom Sozialamt abhängig oder mussten eben voll arbeiten. Und das obwohl zunächst mal das Kindergeld in DE viel höher ist als hier!

Klar kann das Zufall sein, es sind ja nur persönliche Erfahrungen und keine offizielle Statistik.

Aber ich gebe Bernina schon ein wenig Recht - auch wenn ich mich das als Gast in diesem Land kaum traue..;-). Viele europäische Länder klagen über zu wenig Nachwuchs, aber was tun sie denn für Familien???? Meine Traumländer als Alleinerziehende wären Frankreich und einige sknadinavische Länder gewesen: da ist es üblich, dass Frauen voll arbeiten und Kinderbetreuung exisitert von klein an und wird stark subventioniert. Viele Frauen müssen nunmal verdienen, viele möchten es und diejenigen, die zu Hause bei ihren Kindern bleiben wollen und können, sind schon fast eine Ausnahme, oder?

Allgemein heisst es, in Deutschland wäre die Situation besser als in der Schweiz. Wenn man die Zahlen betrachtet, stimmt das auch. Meine persönliche Erfahrung ist aber gegenteilig, denn in DE sind alle Regelungen sehr starr und wer aus irgendeinem Grund durch das Raster fällt, für den sieht es ganz übel aus. und das sind z.B. alle Mütter, die ni so typischen Frauenberufen im Schichtdienst arbeiten, Krankenschwestern etc., denn die können die Krippen nicht nutzen. Eigeninitiative, Vereine (wie Tagesmüttervereine) etc. sind dünn gesät. Und eine Krankenschwester lebt mit eienr vollen Stelle gerade ein wenig über dem Existenzminimum. Wenn sie dann Ausgaben hat für die Kinder durch die Arbeit bedingt, wie eben Betreuung, dann kann sie es eigentlich vergessen. Meine beste Freundin ist gerade aus dem Grund arbeitslos: sie kann sich das arbeiten nicht leisten!
Sowas finde ich einen Skandal!

MEIN Ex-Mann stand übrigens sehr gut da nach der Scheidung: Alimente muss er nicht bezahlen, weder für die Kinder noch für mich nud seine Schulden habe ich abbezahlt. Hat sich richtig gelohnt für ihn! Und nun darf ich wahrscheinlich auch noch einen Teil der Aliemntenbevorschussung zurückzahlen, die ich in DE bekommen habe. Ich, nicht er! Die denken wahrscheinlich, ich bin in der Schweiz in eine Goldgrube gefallen...!
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Beitrag von Plüsch »

Carlotta: aber auch Deutschland ist nicht konsequent; obwohl die Ex meines Partners 100% arbeitet muss er ihr so viel bezahlen für die Kinder, dass er nun auf dem Existenzminimum lebt und sie sich ein schönes Leben machen kann. Zudem muss er noch einen Kredit abbezahlen, der für das Haus aufgenommne wurde, in dem sie nun lebt.

Ich fände es auch zu begrüssen, wenn der Staat sich mehr einfallen liesse, was AE's (allein Erziehnde) angeht. Ist halt aber leider nicht so. Nur wollte ich nie aufs Sozialamt und habe immer gearbeitet, auch als die Kinder noch nicht in den Kindergarten gingen. Zum Glück hatte ich ein Umfeld, das mich unterstützte, daher ging es finanziell für mich auf.
Zuletzt geändert von Plüsch am 06.03.2008 11:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Delphia »

Hallo Plüsch

Ich verstehe nicht alle Abkürzungen... Was sind denn AE's?

Gruss
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja :-), manchmal aber völlig hoffnungslos...
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Beitrag von Plüsch »

Habe den Paragraphen gefunden, hat sich erledigt. Kein Geld mehr nach Heirat, ganz gesetzlich, auch wenn nichts in der Konvention steht. Es sei denn, Art. 130 Abs. 2 ZGB werde in der Konvention explizit ausser Kraft gesetzt.
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