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Ist alles richtig geregelt?
Bacci2
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Beitrag von Bacci2 »

Einige haben ja die letzten Jahre von mir schon miterlebt. Die finanzielle Situation hat sich insofern verändert dass ich mehr arbeite. Mein Mann hat trotz versprechen die Alimenten nicht neu berechnen lassen. Im Februar wird Junior 18 und laut Gericht darf mein Mann mit ihm zusammen sitzen und die Alimente mit ihm neu Regeln. Auch auf unsere Situation kann dabei Rücksicht genommen werden. Er verspricht mir schon lange, dass er das machen wird. Nur ich Glaube ihm nicht mehr. Ich befürchte dass er weiter zahlt ohne was zu ändern. Doch ich will das so nicht hinnehmen. Ich bin nicht bereit mehr zu arbeiten damit er ihm weiter das Geld in den A... Schiebt. Sorry den Ausdruck. Wir müssen seit 12 Jahren zurückstecken, und seine Ex und die Kinder leben in Saus und Braus. Und jetzt wo ich endlich wieder etwas Land sehe......
Was würdet ihr da machen?
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Babell
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Re: Wie reagieren?

Beitrag von Babell »

Hallo Bacci

Kannst du nicht irgendwie gerichtlich oder so gegen deinen Mann vorgehen, damit er dir den Betrag überschreibt, denn du zum Leben brauchst?

Dir ginge es ja finanziell besser, wenn du geschieden wärst.
Was hält dich davon ab? Meinst du, er liebt dich dann nicht mehr, wenn du die Trennung von ihm verlangst? Dann liebt er dich sowieso nicht richtig, wenn das so wäre.
Manche Männer müssen erst alles verlieren, dass sie einen Schritt machen. Ich meine, er weigert sich ja bei allem, um was du ihn bittest!
Sogar seine Eltern sind ja für dich!
Du kannst ihm ja sagen, dass du dich wegen dem Geld von ihm trennst, und dass du ihn ja schon noch liebst, aber dass du sonst dir und deinen Kindern kein würdiges Leben geben kannst. Wenn er nicht bereit ist, dir und den Kinder mehr Geld zu geben, dann halt via Scheidung. Dann muss er dann!

Viel Glück.
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Re: Wie reagieren?

Beitrag von Bacci2 »

Babell. Ich bleibe den Kindern zuliebe. Sie hängen sehr an ihm und er ist ein wirklich toller Vater. Aber einfach dieses leidige Thema wegen dem Stiefsohn. Ich habe ihm auch ganz klar gesagt dass für alle anderen Kinder nachher dasselbe gilt. Da seine Tochter studieren will geht das dann noch ins Geld bis 25. und dann kommen ja nochmals drei. Für die gilt dasselbe auch. Er ist sich dessen bewusst aber ich denke es dringt nicht bis in seinen Verstand ein. Er ist ein Mensch der nicht gerne Probleme löst so dern nach dem Motto lebt es kommt schon gut wieso sich schon vorher Gedanken machen. Arbeiten könnte ich bei einer Scheidung kaum. Meine kleinste hat cerebrale Hemiparese und braucht Therapien und nehr Zeig als für die andeten Kinder. Tagesmutter könnte ich weiter machen. Es ist einfach immer wieder dasselbe Thema. Auch fass er das Zimmer von Junior obwohl er immer weniger kommt ausmistet. Ich könnte den Platz so gut gebrauchen. Einzige Option wäre zu zügeln. Aber eine bezahlbare Wohnung zu finden ist nicht einfach.
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Re: Wie reagieren?

Beitrag von PatchStift »

Babell hat geschrieben:Hallo Bacci

Kannst du nicht irgendwie gerichtlich oder so gegen deinen Mann vorgehen, damit er dir den Betrag überschreibt, denn du zum Leben brauchst?

Dir ginge es ja finanziell besser, wenn du geschieden wärst.
Was hält dich davon ab? Meinst du, er liebt dich dann nicht mehr, wenn du die Trennung von ihm verlangst? Dann liebt er dich sowieso nicht richtig, wenn das so wäre.
Manche Männer müssen erst alles verlieren, dass sie einen Schritt machen. Ich meine, er weigert sich ja bei allem, um was du ihn bittest!
Sogar seine Eltern sind ja für dich!
Du kannst ihm ja sagen, dass du dich wegen dem Geld von ihm trennst, und dass du ihn ja schon noch liebst, aber dass du sonst dir und deinen Kindern kein würdiges Leben geben kannst. Wenn er nicht bereit ist, dir und den Kinder mehr Geld zu geben, dann halt via Scheidung. Dann muss er dann!

Viel Glück.
Babell, das löst das Problem auch nicht! Weil die Kosten werden dadurch ja nicht weniger! Und ein Richter wird den Unterhalt der Erstgeborenen kaum von sich aus abändern, damit Bacci2 mit den Kindern ein besseres Leben führen kann. Dieser Schuss, könnte für sie auch schwer nach hinten los gehen, fürchte ich! Sie ist die 2. Ehefrau und als sollche kann sich Bacci2 nicht auf ihr in den Fortbestand der Ehe gesetztes Vertauen, berufen! Im Gegenteil, sie hat unterschrieben IHN bei der Erfüllung seiner Pflichten zu unterstützen! Das heisst sie muss mehr auf sich nehmen, als die Erste Frau. Ihm wird für sie, z.B. lediglich ein Notbedarf von Fr. 900.- angerechnet... Alle Kinder haben zwar den selben Anspruch, doch man darf das Kleingedruckte nicht unterschätzen. Unter Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse... !

An Baccis Stelle, würde ich das sicher nicht in die Willkür-Hände eines Scheidungsgerichts legen! Sondern alles daran setzten selbst eine Lösung zu finden. Allenfalls mit Unterstützung der Schiwegereltern! Die könnten Sie und die Kinder ev. kurzfristig bei sich aufnehmen. Denn wo ich Dir rechtgeben, mancher muss erst ensthaft Gefahr laufen alles zu verlieren, um sich endlich aus seiner "Kofortzone" zu bewegen. Der Druck ist einfach noch nicht gross genug! ( Auch wenn man sich fragen muss, wie gross muss er denn noch werden) :roll:
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Re: Wie reagieren?

Beitrag von Bacci2 »

Ich habe gestern Abend nochmals mit ihm geredet. Er informiert sich jetzt bei einem Anwalt ob und was er ändern kann. Denn seine Ex arbeitet bei Gericht und wird 1000% Probleme machen auch wenn Junior volljährig ist. So ist er abgesichert und wir wissen genau was wir tun können. Ist ja mal ein Schritt in die ritige Richtung
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Re: Wie reagieren?

Beitrag von PatchStift »

Bacci2, schreib es ihm auf! Mit Nichts tun, löst Du keine Probleme!
Und zeichne daneben eine Deadline, bis wann das Gespräch mit dem Anwalt stattgefunden haben muss.

Ob die Ex. bei Gericht arbeitet oder nicht, ist doch völlig irrelevant! Lämpä machen, kann hier jede und wird jede, wenn sie Gefahr läuft, dass ihr die Felle davon schwimmen. Ist bei uns nicht anders! Meiner schiebs auch vor sich her... bis ihm die Puste def. ausgeht! Weil sie so ein Ass von einer Anwältin hat... Na und?! Ass hin oder her, so gehts nicht weiter! Nur ist die Situation bei uns, bei weitem nicht so brekär (noch nicht). Und ich bin gott sei dank wirtschaftlich selbsbständig.

Aber nicht bereit querzusubventioneren, nur weil es für ihn so. bequemer ist.... :wink:
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Re: Wie reagieren?

Beitrag von azza »

Liebe Bacci2
Das Thema hast Du ja schon mehrfach angesprochen und Du hast ja selber geschrieben, dass das Scheidungsurteil so formuliert ist, was das Gericht ja so bestätigt hat, der Unterhalt nach der Mündigkeit neu berechnet werden kann! So gesehen kann sich Dein Mann den Gang zum Anwalt sparen. Was er aber machen muss, ist das Gespräch mit seinem Sohn suchen und diesen bitten, seinen Unterhaltsbedarf zu definieren. Eine "Abrechnung" über seine monatlichen Kosten zu erstellen, inkl. des Anteils Kost und Logis, den seine Mutter erbringt. Ich habe in einem früheren Thread von Dir geantwortet, dass das in etwa bei Fr. 1860.-/mtl liegt, dies nach den Empfehlungen des Kt. Zürich( Tabelle abrufbar unter www.ajb.zh.ch/unterhalt), und wenn ihr diese ausgewiesenen Kosten habt, könnt ihr schauen, wer wieviel vom Manko dann trägt. Angenommen, der Sohn verdient Fr. 800.-, seine Mutter erhält Fr.270.- Ausbildungszulage, so wäre, wenn man vom obgenannten Bedarf ausgeht, ein Manko von Fr. 730.-, machen die Eltern nun halbe/halbe, also fur Vater Fr.380.-und für die Mutter Fr.380.-, die sie ja in naturalis erbringt.
Wichtig ist, dass ihr vom ausgewiesenen Bedarf ausgeht, es gibt Anwälte, die "meinen", massgebend sei die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen, musste diesbezüglich unseren Anwalt auch darauf hinweisen :aberhallo:
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Re: Wie reagieren?

Beitrag von Bacci2 »

Azza ja genau so habe ich das auch gemeint. :D er will beim Anwalt einafch noch mit eigenen Ohren hören dass es so ist. Das mit den 380.-- wäre ja schon super. Da er auch noch einen Nebenjob hat wären es wahrscheinlich sogar weniger.
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Re: Wie reagieren?

Beitrag von azza »

Sorry,schnell und ohne Brille geht nicht :oops: , Manko natürlich Fr. 790.- etc.

Liebe Bacci2
Ich hoffe sehr, dass ihr eine Lösung findet, die für alle akzeptabel ist! Alles Gute auf diesem Weg und viele konstruktive Gespräche...
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Re: Wie reagieren?

Beitrag von val »

Mit der Volljährigkeit endet grundsätzlich die Macht der Mutter über die Alimente. Es besteht zwar weiterhin eine Unterhaltspflicht bis zum Abschluss der Erstausbildung, aber "Vertragspartner" sind nun Unterhaltspflichtiger Elternteil und volljähriges Kind und nicht mehr Unterhaltspflichtiger Elternteil und sorgeberechtigter Elternteil. Die Ex kann zwar noch mit dem Säbel rasseln und auf zwischenmenschlicher Ebene Terror veranstalten, aber gerichtlich vorgehen kann sie für den Kindesunterhalt nicht mehr, diese Verantwortung liegt nun beim volljährigen Kind.

Auch gehen die Unterhaltszahlungen ab Volljährigkeit ans Kind und nicht mehr länger an die Mutter.

Für diese grunndsätzliche Gesetzeslage braucht es keine Auskunft vom teuren Anwalt, dafür reicht eine Anfrage bei der unentgeltlichen Rechtsauskunft.

Dein Mann muss und soll sich nicht mehr länger einschüchtern lassen. Auch wenn die Ex rumpelt und der Sohn sich um die Aufstellung seiner Kosten kümmern muss, es ist das gute Recht deines Mannes, dass mit der Volljährigkeit neu bemessen wird.
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Re: Wie reagieren?

Beitrag von PatchStift »

azza hat geschrieben:Wichtig ist, dass ihr vom ausgewiesenen Bedarf ausgeht, es gibt Anwälte, die "meinen", massgebend sei die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen, musste diesbezüglich unseren Anwalt auch darauf hinweisen
Es sei denn, die Leistungsfähigkeit reicht nicht aus, um den ausgewiesenen Bedarf zu decken? Da der Vater ja inzwischen ein weiteres Kind und eine Ehefrau hat, die bisher ja nicht berücksichtigt wurden? Hier käme ja der Anspruch des unmüdigen Kindes noch vor dem des mündigen Kindes zum tragen! Und allenfalls kann der Mutter inzwischen auch zugemutet werden, ihr Arbeitspensum auszudehenen, ist das jünsgte Kind 16 Jahre alt, bis 100%, womit sie unter Umständen sogar Leistungsfähier ist, als der Vater?!

Ich denke der Gang zum Fachanwalt, lohnt sich doch! Zumindest kann's nicht schaden... den dieser, wird alle Faktoren zu berücksichtigen wissen und handelt im Interesse seines Mandanten und keinen wird keinen "schwulen" Kompromiss anstreben, es sei denn, dies ist im Sinne des Mandanten.
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Re: Wie reagieren?

Beitrag von Bacci2 »

Patchstift es sind sogar drei Kinder und die Ex arbeitet und ist wieder verheiratet
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Re: Wie reagieren?

Beitrag von azza »

PatchStift hat geschrieben:Es sei denn, die Leistungsfähigkeit reicht nicht aus, um den ausgewiesenen Bedarf zu decken? Da der Vater ja inzwischen ein weiteres Kind und eine Ehefrau hat, die bisher ja nicht berücksichtigt wurden? Hier käme ja der Anspruch des unmüdigen Kindes noch vor dem des mündigen Kindes zum tragen! Und allenfalls kann der Mutter inzwischen auch zugemutet werden, ihr Arbeitspensum auszudehenen, ist das jünsgte Kind 16 Jahre alt, bis 100%, womit sie unter Umständen sogar Leistungsfähier ist, als der Vater?!
Liebe PatchStift
Wenn die Leistungsfähigkeit der Eltern nicht ausreicht, um einem Kind die Ausbildung zu finanzieren, gibt es ja u.U. Stipendien, egal ob jetzt die Eltern verheiratet, getrennt oder geschieden sind.
PatchStift hat geschrieben:ch denke der Gang zum Fachanwalt, lohnt sich doch! Zumindest kann's nicht schaden... den dieser, wird alle Faktoren zu berücksichtigen wissen und handelt im Interesse seines Mandanten und keinen wird keinen "schwulen" Kompromiss anstreben, es sei denn, dies ist im Sinne des Mandanten.
Und was bitte bringt jetzt der Gang zum Fachanwalt, wenn noch gar nicht bekannt ist, um was für eine Forderung es eventuell geht. Vielleicht finden ja die Eltern selber zu einer praktikablen Lösung!? PatchStift, auch beim Mündigenunterhalt gibt es keine fixen Vorgaben, ist Verhandlungssache und schlussendlich, wenn es keine Einigung gibt, Ermessenssache des Richters. Zum Bespiel sagt man, dass dem Pflichtigen ein um 20Prozent erweiterter Notbedarf zugestanden wird, wenn aber nur noch für kurze Zeit Unterstützung nötig ist, darf auch in diesen Notbedarf eingegriffen werden. Alles sehr schwammig und wenig hilfreich, finde ich. Und die Vorstellung, dass ich meine Eltern vor Gericht ziehen müsste, finde ich persönlich schrecklich.
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Nin
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Re: Wie reagieren?

Beitrag von Nin »

Ich möchte vielleicht doch daraufhin weisen, dass es keine Frage des Geschlechtes ist, wer den anderen abhockt oder nicht.

Ich befinde mich gerade in der Situation, wo mein Ex, Vater meiner zweier Kinder, nur noch Unterhalt für ein Kind zahlt - und zwar weitaus weniger als das, was ich bei seinem Gehalt verlangen könnte - und sich dazu schlicht und ergreifend weigert, die Sonderkosten, die laut Scheidungsvertrag geteilt werden soll, zur Hälfte mitzuzahlen - so dass ich das Geld für die Zahnbehandlung (und da geht es rasch um Tausender) alleine hinlege. Um das alles hinzukriegen arbeite ich 100% - und seine neue Frau arbeitet schon seit Anfang des Jahres nicht mehr, weil sie den Führerschein machen wollte und weil und weil - und ist jetzt sechs Wochen mit der kleinen Tochter in Brasilien. In unserem Fall profitiert die Next von meiner Berufstätigkeit und zwar nicht zu knapp.

Und ich kriege von meinem Ex das Argument: er kann die Kosten der Jungs nicht weiter übernehmen, weil er für seine neue Familie finanziell allein zuständig ist. Wenn ich das ändern will, müssten wir vor Gericht - was ewig dauert, wiederum Geld kostet und für alle nur Konflikte bedeutet.
Nicht Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein.
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Re: Wie reagieren?

Beitrag von carlotta37 »

Danke, Nin!
Mein Ex hat sich gerade in Afrika ein riesiges Haus mit Pool gebaut, während wir nach wie vor auf 90qm in 4 Zimmern wohnen - was bedeutet, dass ich im Wohnzimmer arbeite und schlafe....Vor Gericht zu gehen, wäre gleich komplett hoffnungslos. Würde er Alimente zahlen, könnte er sich einen solchen Lebensstil nicht leisten....

Ein Partner, der mit mir zusammenleben will, muss sich entweder meinem Niveau anpassen oder finanziell zuschiessen (ich arbeite jetzt 90%, mehr schaffe ich nicht). Das ist die Realität. Für mich fühlt sich das nicht unbedingt gut an. Aber ändern kann ich es auch nicht und mir darüber immer weiter das Gehirn zu zermartern, kostet nur Kraft.
In meinem Fall ist die Lage glücklicherweise so klar, dass ein Partner gleich weiss, worauf er sich einlässt. Andererseits dauert das Leben hoffentlich noch lange....und wer weiss schon, wann sich so eine Situation mal umkehrt und er umgekehrt auf meine Unterstützung angewiesen wäre, kann ja auch nicht materiell sein....

Pure Theorie: da wir nicht zusammenleben, klappt das gar nicht. Aber wenn sich ein Paar für ein Zusammenleben entscheidet, dann gehört gegenseitige Unterstützung meiner Meinung nach dazu.
Was nicht heissen soll, dass sie unzumutbar sein darf und man sich nicht auch wehren darf!
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