Wenn der Exmann heiratet...

Ist alles richtig geregelt?
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Bacci2
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Beitrag von Bacci2 »

Er muss das vor Gericht neu berechnen lassen. Nur so geht es. Ausser du stimmst freiwillig dazu ein. Er hat das Recht weniger zu zahlen, muss das aber vor Gericht machen
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Bacci2
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Beitrag von Bacci2 »

Sorry hab nicht alles gelesen, es kommt auch darauf an ob seine Frau auch arbeitet. Es wird eigentlich wieder alles neu berrechnet. Ist aber sehr aufwendig so viel ich weiss
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azza
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Beitrag von azza »

Hallo asja
An Deiner Stelle würde ich vorerst gar nichts unterschreiben, es kann ja nicht sein, dass dein Ex-Mann sein Arbeitspensum reduziert und du dies dann finanziell tragen musst! Er kann bei Gericht eine Abänderungsklage einreichen, da er ja für ein weiteres Kind pflichtig ist oder wird. Im Weiteren ist ja seine " neue" Frau verpflichtet, ihm in seiner Zahlungspflicht beizustehen. Genaue Berechnungsgrundlagen gibt es nicht, liegt im Ermessen des Gerichts. Ich denke aber schon,dass sein Ansinnen, nur 80% zu arbeiten, so nicht als Grund zu einer Klage (dauerhafte und unvorhergesehen Einkommensminderung) durchgehen würde.
Einigt ihr euch in Bezug des Kinderaliment, müsste dies ja dann der KESB zur Genehmigung vorgelegt werden.
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Nin
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Beitrag von Nin »

Asja, mein Ex-Mann aht wieder geheiratet mit Kind in der zweiten Ehe, aber da ich keine Frauenalimente bekomme, wurde nichts neu berechnet.
Nicht Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein.
Plüsch
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Beitrag von Plüsch »

Kinderalimente dürfen sowieso nicht einfach so abgeändert werden, da muss Gericht oder Vormundschaft einwilligen.
Ehegattenalimente könntet ihr zwar bei gegenseitigem Einverständnis ändern, würde ich aber nicht machen. Lass das Gericht entscheiden. Vielleicht bekommst du dann weniger, vielleicht aber auch nicht, und wenn das Gericht entscheidet, dann "verhebt" es sicher auch mit der Aufteilung.
Einfach so weniger arbeiten kann er übrigens nicht, da er noch ein Kind aus früherer Ehe zu unterhalten hat. Wie es ist, wenn er einen Grund nennen kann weiss ich nicht, aber auch das würde ich abklären lassen.

Mein Exmann wollte nach der Geburt seines 3. Kindes (nicht von mir) per Gericht die Alimente kürzen lassen, kam aber nicht durch. Also ganz so einfach geht das nicht.
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PatchStift
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Beitrag von PatchStift »

Wenn er bisher nur 80% gearbeitet hat und die Allimente auf dieser Grundlage berchnet wurden, muss er auch jetzt nicht mehr arbeiten.

Den Kindern steht ein angemessener Unterhalt zu und zwar allen Kindern das Gleiche unter Berücksichtigung der pers. Bedürfnisse.

Seine neue Frau ist zwar gem ZGB Art. XY verpflichtet ihn bei der Erfüllung seiner Pflichten zu unterstützen, aber ihrem Kind, ist es NICHT zuzumuten, dass die Mutter bis zur vollendung des dritten Lebensjahrs arbeiten geht.
Für sie ist mind. der Notbedarf einzurechnen. Anschliessend,
muss sie sich nicht mehr als die erste Frau einschränken (Arbeitspesum) Ob das reicht um sie auch noch zu finazieren, wage ich zu bezweifeln...

Wenn die erste Frau den vollumfänglichen Unterhalt erhält und ev. sogar noch einen Freibetrag, hat eine Abänderungsklage gute Chancen. Die Gerichtskosten werden dann meist 50:50 geteilt, oder der unterliegenden Partei auferlegt. Und Kinder gehen immer vor!

Grundsätzlich wäre es als unbillig zu betrachten: Wenn der 1. Ex. und dem Kind aus erster Ehe, schlussendlich mehr Geld zur Verfügung steht als der 2. Famile ( Mann, Frau, Kind).

Wenn der türikische Bazar, nicht innert nützlicher Frist zu einem Ergebniss führt, kann er auch auf Drinnglichkeit bestehen und unter Umstäden gar von sich aus die Allimente kürzen, das Kind wird nicht darauf warten... bzw. die Differenz, als zinsloses Dahrlehen deklarieren, dass dann bei vorliegen eines Urteils einfach zurück bezahlt werden muss. Und falls nicht, auch betrieben werden kann.

Und man kann sowas sehr wohl bilateral klären! Absegnen muss das Gericht nur das Ergebnis betreffend Kindsunterhalt.

Eine Chace hat er ganz sicher, die Frage ist also nur, will man es auf einen teuren Prozess ankommen lassen. Oder bleibt man fair und versucht eine Lösung zu finden, die für alle tragbar ist.
azza
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Beitrag von azza »

@Patchstift
Gibt es dazu einen Gesetzesartikel oder Bundesgerichtsurteil, dass es einem Kind nicht zugemutet werden darf, dass seine Mutter bis zum dritten Lebensjahr nicht arbeiten muss, darf, kann, will, sollte.. oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Die Geburt eines weiteren Kindes kann nicht rechtsmissbräuchlich sein, es ist also hinzunehmen, dass der Unterhaltsanspruch früherer Kinder geschmälert wird. Für den Unterhaltsanspruch der ersten Frau ist es alles andere als klar.
PatchStift
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Beitrag von PatchStift »

azza hat geschrieben:@Patchstift
Gibt es dazu einen Gesetzesartikel oder Bundesgerichtsurteil, dass es einem Kind nicht zugemutet werden darf, dass seine Mutter bis zum dritten Lebensjahr nicht arbeiten muss, darf, kann, will, sollte.. oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Bundesgerichtsentscheid!

Zur Arbeit gezwungen werden kann die junge Mutter die ersten drei Jahre nicht, denn das spricht gegen das Kindswohl und allein darum geht es ja schlussendlich!

Und danach auch max. im selben Ausmass wie die erste Frau. Die 2. Frau darf gegenüber der Ersten nicht schlechter gestellt werden, oder sich mehr einschränken müssen.

Es gibt aber auch Richter die der Meinung sind, dieser Zeitraum sei zu überbrüchen, sprich die neue Familie muss ihr Vermögen verzehren oder sich verschulden bis dahin.
azza hat geschrieben: Die Geburt eines weiteren Kindes kann nicht rechtsmissbräuchlich sein, es ist also hinzunehmen, dass der Unterhaltsanspruch früherer Kinder geschmälert wird. Für den Unterhaltsanspruch der ersten Frau ist es alles andere als klar.
Klar ist, erst die Kinder und dann die Ex. Sprich bevor der Kindsun terhalt geschmälert wird, muss die Ex. dran glauben. Wenn denn... Und wenn das immer noch nicht reicht, auch die Kinder. Ev. gibts in der 2. Ehe ja noch mehr... oder Kinder mit spez. Bedürfnissen.

Und es ist durchaus möglich, dass ein Richter z:B. zu Gunsten der jüngeren Kinder aus der 2. Ehe entscheidet und die Mutter der Kinder aus 1. Ehe zu mehr Eigenveranmtwortung verknurrt.
Ein Kleinkind braucht in aller Regel ja mehr persönliche Betreuung als ein Teenager und muss die Mutter 50% arbeiten, braucht sie eine Fremdbetreuung, was ihren Lohn u.U. sowieso gleich wieder auffrisst.
Dann spiel die Länge der 1. Ehe sicher auch eine Rolle, sowie der bereits geleistete Ehegattenunterhalt.

Das liegt aber alles auch im richterlichen Ermessen und das ist imens! Deshalb ist eh nichts klar sondern pure Lotterie... :wink:

Wenn der "gebührenden Unterhalt" gedeckt ist und der Unterhaltsschuldner seinen Pflichten immer pünktlich nachgekommen ist, hat er auch eine gute Chance, dass seine Klage auch Erfolg hat. Insb. beim Ehegattenunterhalt, denn auch das, gehört zur nachehelichen Solidarität.....
Babell
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Beitrag von Babell »

Hallo Asja

Wir haben zwar nicht geheiratet, jedoch eine Familie gegründet. Die Frauenalimente waren schon lange nicht mehr fällig, da kann ich dir leider nicht weiter helfen. Aber zu den Kinderalimenten kann ich etwas dazu sagen:

Bei uns war es so, dass die Kinderalimente neu berechnet wurden, als wir auf der Vormundschaftsbehörde das gemeinsame Sorgerecht beantragt hatten. Es machte jedoch nicht viel aus. Es wird einfach ein grösserer Betrag als anhin von Vaters Konto genommen und mittels einem Verteilerschlüssel durch ein Kind mehr geteilt.

Was ich nicht aus eigener Erfahrung behaupte: Bei den Frauenalimenten habe ich gemeint, dass die nicht wegfallen, wenn der Expartner neu heiratet, sondern nur, wenn du neu heiraten würdest oder wenn du mit deinem Freund in einer eheähnlichen Gemeinschaft (Konkubinat) wohnst. Aber ich gebe da keine Garantie drauf. Ich hab das nur gehört.
PatchStift
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Beitrag von PatchStift »

Babell hat geschrieben: Was ich nicht aus eigener Erfahrung behaupte: Bei den Frauenalimenten habe ich gemeint, dass die nicht wegfallen, wenn der Expartner neu heiratet, sondern nur, wenn du neu heiraten würdest oder wenn du mit deinem Freund in einer eheähnlichen Gemeinschaft (Konkubinat) wohnst. Aber ich gebe da keine Garantie drauf. Ich hab das nur gehört.
Nein die fallen sicher nicht weg, nur weil der Unterhaltsschuldner wieder heiratet. Wieso auch?
Aber, wenn ihr Einkommen nicht reicht um die Kosten der neuen Familie (Kind) auch noch zu decken, fällt erst der Frauenunterhalt weg, bevor der Kindsunterhalt angepasst wird.

Kindsunterhalt geht immer vor Ehegattenunterhalt!
PatchStift
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Beitrag von PatchStift »

Babell hat geschrieben:Hallo Asja

Bei uns war es so, dass die Kinderalimente neu berechnet wurden, als wir auf der Vormundschaftsbehörde das gemeinsame Sorgerecht beantragt hatten. Es machte jedoch nicht viel aus. Es wird einfach ein grösserer Betrag als anhin von Vaters Konto genommen und mittels einem Verteilerschlüssel durch ein Kind mehr geteilt.
Weil Du als selbstversorgende Mitbewohnerin die die allg. Kosten hälftig übernimmt angesehen wurdest. Das schmälert den Bedarf auf Seiten des Vaters, ergo hat er mehr Geld für die Kinder. Auch wenn das in der Praxis ja absolut nicht verhebt. Ausser Du arbeitest 100% weiter.

Das sollte sich mit dem neuen Unterhalsrecht aber auch ändern. Weil dann jedem Kind, sein effektiver Bedarf inkl. Kosten durch die pers. Betreuung der Mutter angerechnet wird. Egal ob die Eltern verheiratet sind oder nicht und vorallem unabhänig von den fianziellen Mitteln.
azza
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Beitrag von azza »

Hallo PatchStift
Sprichst Du da den Bundesgerichtsentscheid vom 9. November 2010 (5A_241/2010)an ( Arbeit nicht vereinbar mit dem Kindeswohl vor dem vollendeten dritten Lebensjahr)?

Meines Wissens nach gibt es im Gesetz keine Rangfolge der Unterhaltsberechtigten. Mit ausnahme der nachgehenden mündigen Kinder sind deshalb alle Unterhaltsberechtigten grundsätzlich gleich zu behandeln.
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Re: Ach...

Beitrag von PatchStift »

asja hat geschrieben: Im scheidungsrecht gilt, eine mutter muss nicht arbeiten bis das jüngste kind 10 jahre alt ist, ab 10 jahre kann der mutter eine 50% stelle zugemutet und angerechnet werden.
Ich nehme an, du meinst das deutsche Schdiungsrecht. Aber auch da gilt:

Dieser Art., gilt NUR FÜR ERSTFRAUEN! Die zweite kann sich nicht darauf berufen. Bzw. ihre Kinder! Nicht umsonst beklagen sich viele dieser Zweit-Frauen, wie Menschen zweiter Klasse behandelt zu werden.
Denn faktisch bringt die Ehe der 2. Frau, ja nur noch das Recht die Folgen der ersten Ehe mit zu tragen. Und dafür wird ihr grad mal der Notbedarf angerechnet....

In disem Sinne, herzlichen Glückwunsch zur Vermählung! (sakkasmus off...)
vero
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Re: nein...

Beitrag von vero »

asja hat geschrieben: dass den müttern der kinder erst ab einem alter der kinder von 10 jahren, eine 50% ige arbeitsstelle zugemutet und angerechnet wird.
Hallo asja

Da muss ich dir leider widersprechen. Als wir das Thema bei unserem Anwalt angesprochen haben, nämlich das ich (wenn wir ein Kind haben) zu Hause bleiben könnte, mein Mann dann veilleicht aber Mühe hätte die Alimente zu bezahlen, dann werde ich vom Gesetz wegen verpflichtet arbeiten zu gehen, um gemäss ZGB meinem Ehegatten beizustehen, egal wie alt unser gemeinsames Kind ist. Das hat das Bundesgericht so entschieden. Das nur so zum Nachdenken betreffend Zweiklassenfrauen.. das hier schon mal angesprochen wurde.

Auch betreffend weiterem Kind ist es immer eine Ermessensache der Vormundschaftsbehörde, wie wir zu unserem Leidwesen erfahren mussten. In unserer Gemeinde (Kt. Zürich) ist es egal ob er noch ein Kind dazu bekommt oder nicht und es ist auch egal ob seine Ex-Frau von heute auf Morgen aufgehört hat zu arbeiten. Ihr wird ein Einkommen von 1'000.00 Fr. berechnet egal ob sie vorher das 6 fache verdient hat. Er muss also mehr bezahlen, obwohl sie ihrem gemeinsamen Kind auch Unterhaltsverpflichtet war, es ist also bei Frau egal das sie von 80% auf 50% (weil sie mit ihrem jetztigen Ehemann ein Kind hat) und anschliessend nicht mehr arbeitet gegangen ist, aber beim Mann nicht? Wo ist da bitte die Gleichberechtigung von der immer gesprochen wird??

Gleichberechtigung wäre für mich das man dem Ex-Partner so viel lässt, das er sich wieder ein Leben (Familie) mit jemandem anderen aufbauen kann ohne das die Zweitfamilie auch noch darunter leiden muss. Den diese Kinder können nichts dafür, dass noch eine Ex-Frau da ist für die Frauenalimente zahlt und auch die würden vielleicht gerne ihr Mami mehr zu Hause haben.. Denkt doch bitte auch mal darüber nach..
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Nin
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Beitrag von Nin »

Vero, genau diese Überlegung war es, die mich auch dazu gebracht hat, die Kinderalimente nicht zu hoch anzusetzen. (Frauenalimente sowieso nicht). Die kleine Schwester soll es ja auch schöne haben - und die Jungs sollen sich beim Vater wohl fühlen, also so, dass seine Lebensumstände es auch zulassen, dass sie ein Zimmer haben und so.

Als es aber dann nach der Geburt der Kleinen einen Moment gab, wo ich jeden Tag gearbeitet habe und dann gehört habe, dass seine zweite Frau ganz zu Hause war (fast ein Jahr) - da ist mir das schon manchmal schwergefallen, vor allem, wenn ich müde und überarbeitet war. Aber rein rational und wirtschaftlich gesehen, war es natürlich richtig: meine Kinder waren nicht mehr so klein und ich habe vom Ausbildungsniveau her die Möglichkeit einen Beruf auszuüben, wo das Einkommen dann tatsächlich auch reicht - während sie bei einem Teilzeitjob tatsächlich nur für die Kinderbetreuung arbeiten würde. So etwas spielt nämlich auch eine Rolle. Ausserdem hatte sie ihr erstes Baby mit über 40 und dann braucht man schon mehr Ruhe. Jetzt ist die Kleine ein wenig älter und sie arbeitet auch.

Schwierig ist es aber auch, und ich denke, das ist es von allen Seiten, wenn solche Leistungen überhaupt nicht anerkannt werden - dass man sich Mühe gibt, wirtschaftlich gerecht zu sein - sondern wenn einen dann noch der Ex-Partner fertig macht. Ich kenne sehr viele geschiedene Frauen unter meinen Freundinnen und gerade mal eine, die Frauenunterhalt bekommt - und in dem Fall ist der Ex wirklich ein mehrfacher Millionär, dem tut es nicht weh.

Aber ich glaube, so wie es mir manchmal schwer gefallen ist, anzunehmen, dass die zweite Frau gar nicht arbeitet, während ich am Rand der Erschöpfung dahinkroch, fällt es der zweiten Frau auch schwer, wenn die Verteilung der Belastung zu ungleich ist.
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