Wenn der Exmann heiratet...

Ist alles richtig geregelt?
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PatchStift
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Beitrag von PatchStift »

azza hat geschrieben:@PatchStift
Was Du da als Link reingestellt hast, hat absolut nichts mit der Fragestellung der Themeneröffnerin zu tun! Hab nicht alles gelesen, aber es geht ja um die Sozialhilfe und wie sie von der heutigen Regelung der Mankoüberbindung (aufgrund Scheidung und Unterhalt) betroffen ist. Asja hat einfache Fragen gestellt; wie ist es wenn mein EX-Mann wieder heiratet, ein weiteres Kind ist unterwegs, er möchte nur noch 80% arbeiten etc. etc. Asja wollte sich informieren, was ist Recht und rechtens! Eigentlich ganz einfach. Asjas "Fall" ist, so wie ich es aus ihren Angaben sehe, kein Mankofall. Wie es aber halt so ist, jeder, der hier schreibt, hat seine individuelle Geschichte und Vorstellung von Recht und gerecht. und es wird halt sehr schnell emotional und am Schluss steht Asja als geldgierige, auf Recht pochende Ex-Frau da. Und wenn man dann noch Beispiele vorbring, wie jetzt das von Vero, wo dann noch das Kinderaliment erhöht wurde, wohlweislich aber verschweigt, dass diese Tatsache aufgrund einer etwas schwammig formulirten Scheidungskonvention passiert ist und nicht im Rahmen einer zweiten Heirat und eines weiteren Kindes, dann ist es für mich an der Zeit, mich aus diesem Thema zu verabschieden.
:lol: Ja dann, Tschüss!

Leider hast Du ja nicht alles gelesen....

Aber ich habe den Link auch nichtfür dich sondern für Asja und Babell reingestellt und es hat sehr viel mit Ajas Frage und dem Thema zu tun.

Weil EINFACH, ist es eben grad ganz und gar nicht. Sondern höchst komplex.
Zuletzt geändert von PatchStift am 18.01.2013 15:57, insgesamt 1-mal geändert.
PatchStift
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Beitrag von PatchStift »

Babell hat geschrieben:
azza hat geschrieben:@Babell
Gegenfrage zu Deiner hypothetischen Frage an die Vormundschaftsbehörde: Warum sollte der rechtmässige Vater von der Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kinde befreit werden, wenn Du einen Millionär heiraten würdest? Steh grad auf der Leitung :oops:
Muss ich das tatsächlich erklären?

Zum Glück nicht jedem! :wink:
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Beitrag von azza »

Nachtrag @PatchStift
Habe jetzt gerade ein paar Tage gebraucht, um auf dem Dachboden die Brille Typ Tunnelblick für (gefühlte) ungerecht behandelte Zweitfrauen zu finden. Mit diesem vermeintlich korrigierendem Brillentyp sehe sogar ich den "Sinn" Babells Frage an die Vormundschaftsbehörde! Nur werden auch hier zwei Ebenen vermischt, die der Partner und die des Kindes. Es geht ja um den Anspruch des unmündigen Kindes auf Unterhalt, die Frage stellte Babell aber auf der Ebene des armen EX- Freundes und ihrer Sichtweise, emotional fehlgeleitet durch Wut( = jetzt soll ich meiner EX-Unterhalt bezahlen) und Neid (= soll der Millionär doch bezahlen)!
Ich bleibe dabei, im Rahmen des Gesetzes ist asjas Frage einfach zu beantworten, das Gefühl von absoluter Gerechtigkeit, die es halt im Patchwork schlicht nicht für alle geben kann, macht es dann zu komplexen Themen. Ja, PatchStift, Du hast das in anderen Themen auch schon moniert, nicht Aepfel mit Birnen zu vergleichen und auf genau das läuft es hinaus. Der Patchworkdecke ist es nicht immer zuträglich, wenn man mit der Schere alle Stücke gleich gross "zurückstutzen" will. Und wahrlich, in dieser Beziehung bin ich wohl eher schon PatchRentner...unsere Decke hat Löcher vom täglichen Gebrauch.

P.S.
Cave: aisha ist nicht asja ( Rubrik Juristisches - Allgemein)
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Beitrag von Babell »

gelöscht
Zuletzt geändert von Babell am 22.01.2013 11:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Babell »

Nun ja, den oberen Text (heute 10:36) lass ich mal so stehen und nehme an, dass es noch andere gibt, die hier mitschreiben oder mitlesen, die so denken wie Azza und die sich nun freuen, dass endlich mal jemand mir und Patchstift die Meinung gesagt hat. Lassen wir denen ihre Freude und regen uns nicht auf, gell, Patchstift! ;-)

Hallo Azza und andere Paragrafenreiter (so nennen wir diese kalten Bürolisten spasseshalber bei uns zu Hause! :wink: )

Zu meiner noch geschuldeten Erklärung:

Du hast Recht! Von Gesetzes wegen hast du absolut RECHT!!! Bravo.

Nun, es gibt aber auch eine liebevolle Seite und die vergesst ihr auf den Ämtern und Gerichten halt immer mal wieder, weil ihr doch RECHT HABEN wollt! Und diese Seite ist eben die:

Wenn ich im phantasierten Fall ein Jahr nach der Geburt unseres gemeinsamen Kindes einen Millionär heirate, ist es gesetzlich gesehen des Vaters Pflicht, bis das Kind 18 ist und/oder eine Ausbildung gemacht hat, Unterhalt zu bezahlen! Und zwar in der Höhe, wie dem Vater noch den Minstestbeitrag zum Leben bleibt. Das ist RICHTIG! Vom Gesetz.
ABER: ich DARF als Expartnerin den Vater meines Kindes von den Unterhaltszahlungen entlassen! Auch dies ist gesetzlich. Wir sind also immer noch auf der Seite des Gesetzes.
Nun: Die Vormundschaftsfrau meinte, dass das dann Goodwill von mir sei. Ach so.... Und dass sie das nicht tun würde, da ich ja auch nicht wüsste, ob die Ehe mit dem Millionär nicht in die Brüche gehen würde. Ach so... Also bin ich ja eigentlich blöd, dies nicht zu tun, denn so hätte ich in diesem phantasierten Fall ja den Fünfer und das Weggli: die Unterhaltszahlungen meines 1. Exmannes, sowie die Frauenalimente (die ich natürlich auf x Jahre schrauben könnte) meines 2. Mannes! Wenn das mal keine schönen Zukunftsaussichten sind???? :arschzwigen:
NUN: wo bleibt die LIEBE? Wäre ich tatsächlich glücklich in dieser Situation? Oder wäre ich vielleicht glücklicher, wenn der Vater meines Kindes, das ich als gute Mutter ja lieben würde, sich wieder ein Leben aufbauen kann? Wenn mein Kind weitere Halbgeschwister haben darf?
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Beitrag von Nin »

Ich muss sagen, dass ich in diesem Fall nicht mit Babeli einverstanden bin: Kinderunterhalt steht den Kindern grundsätzlich zu. Und für mich ist der Fall gar nicht so hypothetisch, wie es scheint.
Die Ex meines Bruders hat in zweiter Ehe einen Millionär geheiratet, mein Bruder zahlt trotzdem weiterhin Unterhalt für seinen Sohn. Er zahlt allerdings - und das hat er auch vor ihrer Wiederverheiratung nicht getan - keinen Frauenunterhalt. (Kinderunterhalt zahlt er übrigens für ein Kind fast soviel wie mein Ex für zwei bei fast gleichem Gehalt!).

Kinderunterhalt wird ja nach dem Gehalt festgelegt und bei einem Kind sind es rund um 15% des Gehaltes, bei zweien rund um 25% - da sind wir nur in den seltentesten Einkommenskategorien beim Existenzminimum für den Vater angelangt.

Ausserdem finde ich es normal, dass man als Elternteil weiterhin seinem Kind gegenüber in der Pflicht bleibt. Die Ehe ist aufgelöst - aber man bleibt der Vater des Kindes. Meinem Bruder ist es sogar wichtig, für seinen Sohn zu zahlen: er sieht als einen Beitrag zum Wohlergehen und zur Ausbildung seines Kindes, für das er verantwortlich ist - und auch ein Mittel, weiterhin als Vater für seinen Sohn da zu sein: es gibt auch Väter, die gerne für ihre Kinder zahlen und diese nicht bei jemand anders unterschieben wollen...
Er hat sich nicht einmal darüber beschwert und ist irgendwie ganz froh darüber, dass nicht alles der Stiefvater übernimmt, sondern er auch weiterhin zum Leben seines Sohnes beiträgt.

Man sollte auch bedenken, was es für das Kind bedeutet, wenn der Vater nicht dazu bereit ist:es fühlt sich so an, als hätte er es an den Stiefvater "verkauft".

Schliesslich und endlich sind bei weiten nicht alle Stiefväter, so reich sie sein mögen, bereit, die Kosten zu tragen, die spezifisch durch dieses Kind, das ja nicht ihres ist, zu tragen (zum Beispiel Krankenkasse, Nachhilfestunden, Klamotten für das Kind....). Im Fall meines Neffen ist das eher so. Leider haben seine Mutter und sein Stiefvater das heissersehnte gemeinsame Kind nicht auf den Weg gekriegt und so, wie er es schildert, sieht ihn der Stiefvater als einen lebenden Beweis dafür, dass jemand anders das hat, was er sich sehr gewünscht hätte: ein Kind von dieser Frau. So ist er nicht zu sehr viel Aufwendungen für das Kind bereit, auch wenn das Geld da ist und mein Neffe in einer Riesenvilla mit Swimming Pool gross wird - ihm das zu bieten, reicht nach Auffassung des Stiefvaters als Beitrag.

Kinderalimente sind wirklich ein anderes Blatt als Frauenalimente, ohne deswegen auf Paragraphen herumzureiten. Man kann Summen anpassen, man kann sie ab 18 direkt an das Kind überweisen, aber sie wegen der Situation der Mutter dem Kind zu streichen finde ich eine Schweinerei.
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Beitrag von PatchStift »

sorry... doppelt gemobbelt...
Zuletzt geändert von PatchStift am 24.01.2013 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von PatchStift »

PatchStift hat geschrieben:
Babell hat geschrieben:Nun ja, den oberen Text (heute 10:36) lass ich mal so stehen und nehme an, dass es noch andere gibt, die hier mitschreiben oder mitlesen, die so denken wie Azza und die sich nun freuen, dass endlich mal jemand mir und Patchstift die Meinung gesagt hat. Lassen wir denen ihre Freude und regen uns nicht auf, gell, Patchstift! ;-)

Hallo Azza und andere Paragrafenreiter (so nennen wir diese kalten Bürolisten spasseshalber bei uns zu Hause! :wink: )

Zu meiner noch geschuldeten Erklärung:

Du hast Recht! Von Gesetzes wegen hast du absolut RECHT!!! Bravo.

Nun, es gibt aber auch eine liebevolle Seite und die vergesst ihr auf den Ämtern und Gerichten halt immer mal wieder, weil ihr doch RECHT HABEN wollt! Und diese Seite ist eben die:

Wenn ich im phantasierten Fall ein Jahr nach der Geburt unseres gemeinsamen Kindes einen Millionär heirate, ist es gesetzlich gesehen des Vaters Pflicht, bis das Kind 18 ist und/oder eine Ausbildung gemacht hat, Unterhalt zu bezahlen! Und zwar in der Höhe, wie dem Vater noch den Minstestbeitrag zum Leben bleibt. Das ist RICHTIG! Vom Gesetz.
ABER: ich DARF als Expartnerin den Vater meines Kindes von den Unterhaltszahlungen entlassen! Auch dies ist gesetzlich. Wir sind also immer noch auf der Seite des Gesetzes.
Nun: Die Vormundschaftsfrau meinte, dass das dann Goodwill von mir sei. Ach so.... Und dass sie das nicht tun würde, da ich ja auch nicht wüsste, ob die Ehe mit dem Millionär nicht in die Brüche gehen würde. Ach so... Also bin ich ja eigentlich blöd, dies nicht zu tun, denn so hätte ich in diesem phantasierten Fall ja den Fünfer und das Weggli: die Unterhaltszahlungen meines 1. Exmannes, sowie die Frauenalimente (die ich natürlich auf x Jahre schrauben könnte) meines 2. Mannes! Wenn das mal keine schönen Zukunftsaussichten sind???? :arschzwigen:
NUN: wo bleibt die LIEBE? Wäre ich tatsächlich glücklich in dieser Situation? Oder wäre ich vielleicht glücklicher, wenn der Vater meines Kindes, das ich als gute Mutter ja lieben würde, sich wieder ein Leben aufbauen kann? Wenn mein Kind weitere Halbgeschwister haben darf?
@ Babell


Das nennt man: Unterhaltsmaximierungsprinzip und das ist legal!!! Und was legal ist, kann ja nicht unrecht sein!

Und Babell, Du wie ich, hätten es genauso machen können, aber vermutlich sind wir halt einfach zu blöd dazu... :wink:

Das sieht Azza wohl richtig....

Ein egoistisches blödes A... zu sein, ist ja nicht verboten!

Im Übrigen ist Liebe, längst nicht der einzige legitime Grund eine Ehe einzugehen, auch wenn man's dem Andern so verkauft.

Selber blöd wer so naiv ist, an Liebe oder sowas wie Fairness zu glauben, wenn es um Geld geht! ( irnonie off...)


Allerdings muss ich NIN recht geben: Die Verantwortung für's eigene Kind dem Stiefvater abzugeben, kann's nicht sein! Denn von dessen Millionen, um bei dem Beispiel zu bleiben, profitiert es ja so der so. Und Vater bleibt Vater und so mancher (hoffe ich) würde sich das wirklich auch nicht nehmen lassen. Hat auch was mit Selbstachtung zu tun. Bzw. wer am meisten zahlen kann, bekommt das Kind? Sooo ticken mir schon zuviele! ( siehe oben)

Ich weiss, so hast Du das nicht gemeint, aber darauf läuft's dann wohl raus.. Daddy ist nur noch eine Randfigur mit der man Fun hat, die aber keine Verantwortung mehr trägt. Mein cooler Onkel Daddy...

Du oder ich, würden ihm ev. anbieten das Geld "nach eigenem ermessen" fürs Kind zu verweden, aber wir sind ja auch blöd. Und das kann man nun wirklich nicht von jedem erwarten. :wink:

Fact ist doch, seit der Abschaffung der Schuldfrage, hat eine Scheidung mit Fairness eh nichts mehr zu tun. Offenbar hat man das aber bewusst in Kauf genommen und will auch daran festhalten.
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Beitrag von Nin »

PatchStift hat geschrieben: Fact ist doch, seit der Abschaffung der Schuldfrage, hat eine Scheidung mit Fairness eh nichts mehr zu tun. Offenbar hat man das aber bewusst in Kauf genommen und will auch daran festhalten.
PatchStift: und vor der Abschaffung der Schuldfrage? Soll man wieder wegen Ehebruch verurteilt werden oder was? Genau das hat sich mein Ex gewünscht, wenn möglich sogar noch mit geschorenem Kopf - er hat sogar gefragt, ob man mir das "certificat de bonne vie et moeurs entziehen kann, damit ich aus der Schule entlassen werde wegen meines Lebenswandels. (ja, ich habe meinen ersten für meinen zweiten Mann verlassen - nach herkömmlichen Gesetzen wäre ich also schuldig geschieden worden und nach den Vorstellungen, aus denen der Gedanke des schuldig geschieden kommen, hätte man einer Frau wie mir, auch gar nicht die Kinder anvertrauen dürfen.... Wir waren über 16 Jahre zusammen und dies war meine erste und einzige "Affaire".) Und wer überhaupt ist schuld, wenn eine Ehe in die Brüche geht? Der Ehemann, der seine Frau kaum noch wahr nimmt und ihren Lebensvorstellungen mit Aussagen begegnet: du hast doch alles, was man wollen kann: Haus, Beruf, Kinder, eine schöne Küche... oder der Ehefrau, die jemand trifft, mit dem sie sich viel mehr verbunden fühlt und der nicht davon träumt, gemeinsam die Abende voe dem Fernseher zu verbringen? Wer ist schuld? Der, der geht oder der, der bleibt?

Denk mal nach, bevor du schreibst...
Nicht Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein.
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Beitrag von PatchStift »

Nin hat geschrieben:
PatchStift hat geschrieben: Fact ist doch, seit der Abschaffung der Schuldfrage, hat eine Scheidung mit Fairness eh nichts mehr zu tun. Offenbar hat man das aber bewusst in Kauf genommen und will auch daran festhalten.
PatchStift: und vor der Abschaffung der Schuldfrage? Soll man wieder wegen Ehebruch verurteilt werden oder was? Genau das hat sich mein Ex gewünscht, wenn möglich sogar noch mit geschorenem Kopf - er hat sogar gefragt, ob man mir das "certificat de bonne vie et moeurs entziehen kann, damit ich aus der Schule entlassen werde wegen meines Lebenswandels. (ja, ich habe meinen ersten für meinen zweiten Mann verlassen - nach herkömmlichen Gesetzen wäre ich also schuldig geschieden worden und nach den Vorstellungen, aus denen der Gedanke des schuldig geschieden kommen, hätte man einer Frau wie mir, auch gar nicht die Kinder anvertrauen dürfen.... Wir waren über 16 Jahre zusammen und dies war meine erste und einzige "Affaire".) Und wer überhaupt ist schuld, wenn eine Ehe in die Brüche geht? Der Ehemann, der seine Frau kaum noch wahr nimmt und ihren Lebensvorstellungen mit Aussagen begegnet: du hast doch alles, was man wollen kann: Haus, Beruf, Kinder, eine schöne Küche... oder der Ehefrau, die jemand trifft, mit dem sie sich viel mehr verbunden fühlt und der nicht davon träumt, gemeinsam die Abende voe dem Fernseher zu verbringen? Wer ist schuld? Der, der geht oder der, der bleibt?

Denk mal nach, bevor du schreibst...
naja, wenn's für den der bleiben will, so passt, wird's halt schwierrig...

Interessant finde ich allerdings schon immer wieder, dass Frau (selten Mann) zum Fernsehen def. keinen Mann braucht, den Absprung aber erst schafft, wenn der Neue "einen Fuss" schon "in der Tür" hat.... und sich dann wundert, wenn sich der Alte hintergangen und betrogen fühlt. Und dann, auch noch so reagiert! was für ein A.... !

sorry geht mich absolut nichts an, ... aber ich sollte mir ja mehr Gedanken machen...

Und ich wage zu behaupten NIN, hätte er Dich hintergange, belogen und betrogen und wegen einer anderen Frau verlassen, hättest Du weder auf das Haus, auf eigenen Unterhalt noch auf das max. an Kinderunterhalt freiwillig verzichtet, sondern ihn dafür bluten lassen...

Und keiner müsste Dir an den Kopf werfen wollen, bist doch auch selbst schuld, sieh dich doch mal an, hättest halt mal wieder Sprapsen motieren müssen...

Denn man schlägt keinen, der bereits am Boden liegt!

Ausser, wenn Frau sich von Mann scheiden lassen will, dann ist offenbar alles erlaubt, was das Gesetz nicht explizit verbietet. Dann ist Mann natürlich auch selbst schuld, wenn Frau keinen sauberen Abgang machen kann.

Irgendwie muss man sich selbst ja im Spiegel noch ansehen können und vorallem seinen Anspruch rechtfertigen... :?

Weisst Du, wenn die Schuldfrage gestellt würde, würden ev. ja die einen das ganze auch etwas ernster nehmen! Damit will ich nicht sagen, DU hättest es Dir zu leicht gemacht, das kann und will ich auch gar nicht beruteilen.

Aber wenn Du denkst, Ehebruch wäre heute etwa legitim, dann kennst Du das Scheidungsrecht offenbar doch nicht so gut...

Ehebruch ist z.B. einer der Gründe um auf Unzumubarkeit zu klagen.
Denn nach wie vor gilt für BEIDE, was sie bei der Eheschliessung unterschreiben, bzw. die daraus resultierenden Rechte UND ehelichen Pflichten.
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BabyOne
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Beitrag von BabyOne »

Irgendwie gehört die Diskussion wohl langsam eher ins Unterforum Rechtspolitik, oder?

In Deutschland gibt es schon lange keine Schuldfrage bei der Scheidung mehr, und das ist auch gut so. Wenn die wirtschaftliche Existenz davon abhängt, dass man dem anderen die Schuld anhängen kann, dann werden die Scheidungskandidaten nur (teils gegen ihren Willen) gezwungen, den anderen zu verunglimpfen. Psychologisch gesehen ist es logisch, dass jeder wie ein Löwe darum kämpfen wird, um nicht als der Schuldige dastehen zu müssen. Jegliche konstruktive Lösung wird damit unmöglich.

Ich erinnere mich dazu auch noch an die Scheidung meines Lebensgefährten: in dem Fall galt ausländisches Recht, in dem es die Schuldfrage noch gibt. Beide haben einen Anwalt in ihrem Heimatland befragt, wie der Fall nach dortigem Recht zu beurteilen sei. Beide haben von ihrem Anwalt die Aussage bekommen, sie hätten Chancen, dass der andere die Schuld zugewiesen bekäme. Manchmal ist es eben auch nicht so einfach, einem die Hauptschuld zu geben - wenn keiner fremdgegangen ist, keine Gewalt vorkam, kein Alkoholismus... beide passten eben doch nicht zusammen oder haben sich beide nicht genügend bemüht um die Beziehung am Leben zu halten. Und dann käme der Staat und würde verlangen, dass einer jetzt aber der Schuldige sein muss... nein danke. Und selbst, wenn einer fremdgegangen ist ... was, wenn der anderem ihm schon jahrelang jegliche Zärtlichkeit verwehrt hat? Wer ist dann auf einmal schuld? So eindimansional ist das Leben halt nicht.

Bei der Scheidung meines Lebensgefährten haben sich übrigens beide dann darauf verständigt, dass sie auf die Klärung der Schuldfrage verzichten und eine Unterhaltsregelung entsprechend dem deutschen Recht treffen.
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tabida
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Beitrag von tabida »

Ehebruch ist z.B. einer der Gründe um auf Unzumubarkeit zu klagen.
- das stimmt zwar, aber auch dann gilt für die Scheidung und die Folgen NICHT das Schuldprinzip. Denn wer ist "Schuld" am Ehebruch?
und was genau ist "Ehebruch"?
Denn nach wie vor gilt für BEIDE, was sie bei der Eheschliessung unterschreiben, bzw. die daraus resultierenden Rechte UND ehelichen Pflichten.
- Dann erklär doch noch mal, was denn nun die "ehelichen Recht und Pflichten" sind.
Und wer soll das dann genau herausfinden, wer jetzt der/die wirklich Schuldige ist? Meist scheitern die Beziehungen ja an beiden und da von "Schuld" zu reden ist schlicht und einfach Unsinn.

Die Menschen und ihre Gefühle sind halt nicht immer peferkt. Und irgend wie denke ich, das ist auch gut so. Gerade das macht uns doch so menschlich. Da läuft dann halt doch mal das eine oder andere schief und da hat es dann doch schon etwas mit: "Wer von Euch ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein".

Seit das Schuldprinzip nicht mehr gilt haben auf jeden Fall Kampfscheidungen massiv abgenommen.
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Nin
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Beitrag von Nin »

PatchStift hat geschrieben: Und ich wage zu behaupten NIN, hätte er Dich hintergange, belogen und betrogen und wegen einer anderen Frau verlassen, hättest Du weder auf das Haus, auf eigenen Unterhalt noch auf das max. an Kinderunterhalt freiwillig verzichtet, sondern ihn dafür bluten lassen...
Behaupte soviel du willst, zumal man sich gegen eine solche Behauptung ja nicht verteidigen kann: ich lebe nicht in Hypothesen "was hätte ich getan, wenn...", sondern mir geht es um Wirklichkeiten. Jedenfalls liegt mir im allgemeinen und besonderen der Gedanke daran, irgendjemand wegen irgendetwas bluten zu lassen sehr fern. Diese Mentalität ist mir einfach fremd. Ich engagiere mich ja überhaupt in diesem Sinne im legalen System, bin ja zum Beispiel ein Aktivist gegen die Todesstrafe. Bevor ich Kinder hatte und also mehr Zeit hatte, habe ich in Gefängnissen Nachhilfestunden gegeben. Das sind andere Zusammenhänge, aber der Gedanke an Strafe ist mir allgemein sehr fremd - ich bin eher für Erziehung.
Und keiner müsste Dir an den Kopf werfen wollen, bist doch auch selbst schuld, sieh dich doch mal an, hättest halt mal wieder Sprapsen motieren müssen...
Entschuldige, ich verstehe diesen Satz nicht. Meinst du damit, man könne mir vorwerfen, mein Ex habe sich nicht mehr für mich interessiert wegen meines mangelnden Tragens von sexy Unterwäsche? Oder was? Ich verstehe es einfach nicht.

Denn man schlägt keinen, der bereits am Boden liegt!.

Wer liegt am Boden?
Ausser, wenn Frau sich von Mann scheiden lassen will, dann ist offenbar alles erlaubt, was das Gesetz nicht explizit verbietet. Dann ist Mann natürlich auch selbst schuld, wenn Frau keinen sauberen Abgang machen kann.

Irgendwie muss man sich selbst ja im Spiegel noch ansehen können und vorallem seinen Anspruch rechtfertigen... :?
Was ist ein sauberer Abgang für dich? Und nur das, was für dich ein sauberer Abgang kann es auch für andere sein? Auch da gehen die Vorstellungen gewaltig auseinander. Und ein Staat ist kein Moralapostel.

Die Ex meines Mannes hatte sich ja auch in jemand anderes verliebt, wollte aber "für die Kinder" zusammenleben, im Haus bleiben, mein Mann hat einige Monate gewartet, ihr Zeit gegeben, denn in langjährigen Beziehungen kommt es zu Krisen und die können auch die Form einer neuen Begegnung annehmen; nach fünf Monaten hat er sie dann gebeten. Resultat: sie betrachtet sich als das Unschuldslamm, dass er aus dem Haus geworfen hat (und das kommt bei jedem Treffen hoch). Er selbst betrachtet sie auch nicht als schuldig. Jahrelanges Zusammensein mit kleinen Kindern und beidseitiger Berufstätigkeit ist schwierig, alle entwickeln sich weiter - und ja, man trifft andere Menschen. Das Risiko existiert in einer Beziehung immer.

Ehebruch ist z.B. einer der Gründe um auf Unzumubarkeit zu klagen.
Denn nach wie vor gilt für BEIDE, was sie bei der Eheschliessung unterschreiben, bzw. die daraus resultierenden Rechte UND ehelichen Pflichten.
Unzumutbarkeit stellt sich ja als Frage nur dann, wenn einer der Partner die Scheidung nicht will. Ich wollte sie aber - soviel Konsequenz solltest du mir zugestehen.

Und auch hier wird mit dem Verschulden sehr vorsichtig umgegangen:
Die Verschuldensfrage spielt bei der Scheidung wegen Unzumutbarkeit eine entscheidende Rolle. Die klagende Partei darf die schwerwiegenden Gründe für die geltend gemachte Unzumutbarkeit nicht selber verursacht haben.
Vernachlässigung kann dabie sicher als etwas interpretiert werden, was einen Ehebruch verursacht hat... und wir drehen uns im Kreise.

Ich entschuldige mich für die Entfernung vom Ausgangsthema. Wir können ja eine andere Diskussion aufmachen: Über Sinn und Unsinn der Schuldfrage
Nicht Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein.
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Beitrag von PatchStift »

@Tabida

Lies bitte selber nach Tabida! Steht auch im ZGB!
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Beitrag von PatchStift »

Nin hat geschrieben:
PatchStift hat geschrieben: Und ich wage zu behaupten NIN, hätte er Dich hintergange, belogen und betrogen und wegen einer anderen Frau verlassen, hättest Du weder auf das Haus, auf eigenen Unterhalt noch auf das max. an Kinderunterhalt freiwillig verzichtet, sondern ihn dafür bluten lassen...
Behaupte soviel du willst, zumal man sich gegen eine solche Behauptung ja nicht verteidigen kann: ich lebe nicht in Hypothesen "was hätte ich getan, wenn...", sondern mir geht es um Wirklichkeiten. Jedenfalls liegt mir im allgemeinen und besonderen der Gedanke daran, irgendjemand wegen irgendetwas bluten zu lassen sehr fern. Diese Mentalität ist mir einfach fremd. Ich engagiere mich ja überhaupt in diesem Sinne im legalen System, bin ja zum Beispiel ein Aktivist gegen die Todesstrafe. Bevor ich Kinder hatte und also mehr Zeit hatte, habe ich in Gefängnissen Nachhilfestunden gegeben. Das sind andere Zusammenhänge, aber der Gedanke an Strafe ist mir allgemein sehr fremd - ich bin eher für Erziehung.
Und keiner müsste Dir an den Kopf werfen wollen, bist doch auch selbst schuld, sieh dich doch mal an, hättest halt mal wieder Sprapsen motieren müssen...
Entschuldige, ich verstehe diesen Satz nicht. Meinst du damit, man könne mir vorwerfen, mein Ex habe sich nicht mehr für mich interessiert wegen meines mangelnden Tragens von sexy Unterwäsche? Oder was? Ich verstehe es einfach nicht.

Denn man schlägt keinen, der bereits am Boden liegt!.

Wer liegt am Boden?
Ausser, wenn Frau sich von Mann scheiden lassen will, dann ist offenbar alles erlaubt, was das Gesetz nicht explizit verbietet. Dann ist Mann natürlich auch selbst schuld, wenn Frau keinen sauberen Abgang machen kann.

Irgendwie muss man sich selbst ja im Spiegel noch ansehen können und vorallem seinen Anspruch rechtfertigen... :?
Was ist ein sauberer Abgang für dich? Und nur das, was für dich ein sauberer Abgang kann es auch für andere sein? Auch da gehen die Vorstellungen gewaltig auseinander. Und ein Staat ist kein Moralapostel.

Die Ex meines Mannes hatte sich ja auch in jemand anderes verliebt, wollte aber "für die Kinder" zusammenleben, im Haus bleiben, mein Mann hat einige Monate gewartet, ihr Zeit gegeben, denn in langjährigen Beziehungen kommt es zu Krisen und die können auch die Form einer neuen Begegnung annehmen; nach fünf Monaten hat er sie dann gebeten. Resultat: sie betrachtet sich als das Unschuldslamm, dass er aus dem Haus geworfen hat (und das kommt bei jedem Treffen hoch). Er selbst betrachtet sie auch nicht als schuldig. Jahrelanges Zusammensein mit kleinen Kindern und beidseitiger Berufstätigkeit ist schwierig, alle entwickeln sich weiter - und ja, man trifft andere Menschen. Das Risiko existiert in einer Beziehung immer.

Ehebruch ist z.B. einer der Gründe um auf Unzumubarkeit zu klagen.
Denn nach wie vor gilt für BEIDE, was sie bei der Eheschliessung unterschreiben, bzw. die daraus resultierenden Rechte UND ehelichen Pflichten.
Unzumutbarkeit stellt sich ja als Frage nur dann, wenn einer der Partner die Scheidung nicht will. Ich wollte sie aber - soviel Konsequenz solltest du mir zugestehen.

Und auch hier wird mit dem Verschulden sehr vorsichtig umgegangen:
Die Verschuldensfrage spielt bei der Scheidung wegen Unzumutbarkeit eine entscheidende Rolle. Die klagende Partei darf die schwerwiegenden Gründe für die geltend gemachte Unzumutbarkeit nicht selber verursacht haben.
Vernachlässigung kann dabie sicher als etwas interpretiert werden, was einen Ehebruch verursacht hat... und wir drehen uns im Kreise.

Ich entschuldige mich für die Entfernung vom Ausgangsthema. Wir können ja eine andere Diskussion aufmachen: Über Sinn und Unsinn der Schuldfrage

NIN bitte, mir gehts nicht um den Staat.... oder den Moralapostel.... oder deine Unterwäsche... wirklich nicht.... :D

Aber wenn Du im ernst nicht weisst, was ich mit "sauberen Abgang" meine, fürchte ich kann ich auch ein Buch darüber schreiben, Du wirst es nicht verstehen...

Und auch nicht wieso dein Ex. dich als " Schlampe" betitelt. sorry.

Zugegeben, er hat offenbar noch keine richtige getroffen, denn die hätte, nebst ihm Hörner aufzusetzen, auch das Haus und die Existenz genommen! Oder anderst, alles was sie kriegen kann.

Denn das Gesetz hättest Du ja auf Deiner Seite gehabt und wärst, für dein Verhalten, noch belohnt und er doppelt gestraft worden.


Und genau das NIN, passiert ständig...!

Und mit diesem "gefühlten" Unrecht, können sehr viele Menschen nicht umgehen. Vorallem die, mit den Hörnern und dem leeeren Portemonai und einem lausigen Besuchsrecht nicht, die dennen keine Perspektive bleibt, wie Du sie deinem Ex. grossmütigerweise gelassen hast.

Es interessiert längst nicht jede gellangweillte Hausdrau ob der Alte vor der Glotze, je wieder Licht am Tunnelende sieht. Er ist ja eh selbst schuld, bringt er es nicht mehr...

Und? dämmert's langsam...
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