Wie lange Alimente zahlen?

Ist alles richtig geregelt?
Bacci2
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Wie lange Alimente zahlen?

Beitrag von Bacci2 »

Hallo habe mal eine Frage. Im Scheidungsurteil steht dass wir Alimente zahlen müssen bis zur Selbständigen Wirtschaftlichkeit oder bis die Kids 18. sind. Wenn jetztJunior aber mit 18 noch in die Lehre geht und einen Teil verdient dann müssen wir doch niht mehr so viel zahlen oder? Im Gesetz steht nämlich dass wenn Kinder die volljährig sind noch in der Ausbildung sind beide Elternteile dazu beisteuern müssen. Licke da nicht durch
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Babell
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Beitrag von Babell »

Hallo Bacci

So wie ich es verstanden habe: Bis die Kinder 25 sind, müssen die Elternteile für die Ausbildung aufkommen. Ihr könnt auch Stipendien verlangen, wenn ihr zu wenig Einkommen habt.
Bacci2
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Beitrag von Bacci2 »

Eben beide. Das heisst wir müssen dann nicht mehr so viel bezahlen
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Babell
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Beitrag von Babell »

Nein, ich denke, es heisst, dass ihr die Alimente bezahlt und die Mutter für die Ausbildungskosten aufkommt, bis die Ausbildungen abgeschlossen sind und spätestens bis 25 oder es steht anders im Scheidungsurteil.
Bacci2
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Beitrag von Bacci2 »

Er hat ja keine Kosten sondern er verdient. Und das wird ja auch eingetechnet.
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mira
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Beitrag von mira »

Mir scheint der Begriff 'selbständige Wirtschaftlichkeit' ziemlich schwammig. Wenn er noch in der Lehre ist, kann er sein Leben natürlich nicht vollständig selber finanzieren. D.h. ihr müsst sicher weiterhin bezahlen, aber ob das heisst, dass ihr immer noch den gleich hohen Betrag bezahlen müsst, ist eine andere Frage.
Normalerweise wird ab 18 Jahren ein Budget erstellt und geschaut, wie viel Unterhalt der Sohn wirklich braucht.

Evtl. wäre eine Abänderungsklage des Scheidungsurteils aufgrund geänderter Umstände möglich... Die Exfrau meines Partners hat das so gemacht; allerdings in einem anderen Zusammenhang.
An eurer Stelle würde ich einen Anwalt/eine Anwältin fragen.
Ich persönlich glaube nicht, dass ihr gleich viel bezahlen müsst.
zimet
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Beitrag von zimet »

wiso hat er keine Kosten?

Bacci2 aus der Sicht einer Mutter mit einer Tochter in der Lehre:

die KK ging punkt 18. Geburri von 100.-- pro Monat auf 300.-- (plus Franchise plus Selbstbehalt...was ja vor 18 kein Thema ist) meine Tochter
hat immer wieder gesundheitliche Probleme - ergo Franchise 300.--

sie verdient ca. 780.00 ausbezahlt, GA bekommt sie vom Arbeitgeber

davon bezahlt sie selber:

Essen auswärts (5x pro Woche) - sie kann auch von zu Hause mitnehmen
Kleider
Kosmetik
Ferien
Ausgang/Freizeit
Telefon
Haftpflicht
Autofahrstunden etc.
Geschenke für Freunde/Familie
Anteil Sprachaufenthalt bedingt durch Lehre
Anteil Unterkunft am Arbeitsort

ich bezahle von den Alimenten die KK, Zahnarzt (Weisheitszähne mit dem Vater gemeinsam), Schulmaterial, Anteil Sprachaufenthalt (auch dies mit dem Vater), Essen zu Hause, Kometik zu Hause, Unterkunft, Anteil Sparen bis sie 20 ist (so abgemacht mit Vater und Tochter), Haftpflichtversicherung, Franchise und Selbstbehalt KK.

So und nun sag mir wo Du da schon Alimente einsparen willst??? Natürlich hat er nun Einkommen, aber die Kosten steigen eben mit dem
Beginn der Lehre auch - wir bezahlen alleine für Schulmaterial 600.-- pro Jahr!!!

Ich finde es also enstpannend für alle, wenn der Vater oder bzw beide Elternteile die Ausbildung nicht schon als wirtschaftlich Selbstständig anschauen.

Gut finde ich aber, wenn die jungen Leute ihren Teil zu Kosten beitragen und nicht einfach alles "verjubeln" wies ihnen so gefällt! :lol: was wir doch alle gere täten!
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Beitrag von Bacci2 »

Zimet so wie ich das lese zahlt deine Tochter einiges und der Rest wird durch die Alimente abgedeckt? Wo bleibt der Anteil der Mutter? Das ist das was ich meine. Es kann nicht sein dass alles wir berappen müssen. Denn nach der Volljährigkeit sind jeweils beide Elternteile verpflichtet. Und mir ist durchaus klar das er auch Kosten hat und das Miete essen im Elternhaus eingerechnet werden. Aber es sollte so fair aufgeteilt sein dass es beide?elternteile tragen. Nicht das die einen 4 bis 5 mal im Jahr in die Ferien fahren und die anderen kaum wissen wie alles bezahlt werden kann. Das meine ich damit.
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zimet
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Beitrag von zimet »

ui Bacci

denkst Du wirklich, dass die Alimente meine Aufteilung decken?? Da war mein Anteil durchaus auch drin...schön wär's, ich würde grad sofort
viel weniger arbeiten!

Ich arbeit 80%, habe 2 Kinder (beide bekommen Alimente) wir fahren zwar auch in die Ferien, dies aber in Europa (Zelt, Camping) und meine Kids laufen bei weitem nicht in Markenklamotten rum.

Mehrkosten durch die Ausbildung trägt im Endeffekt die Tochter mit dem Lohn, alles andere sind Kosten die ja eh immer da waren - oder denkst Du ich kann ihr Zimmer vermieten, wann immer sie nicht da ist 8) und vergiss nicht die Mehrkosten bezüglich der Versicherungen, die sich ergeben sobald jemand 18 wurde!

Ihr könnt die Alimente ja direkt mit dem jungen Erwachsenen verhandeln - wir haben das gemeinsam so gemacht und sind zum Schluss gekommen, dass nach wie vor wir als Eltern die Kosten tragen und sie ihren Teil dazu beiträgt.

Der Vater kann dies direkt mit seinem Kind klären, das Kind :roll: muss dann halt mit seiner Mutter schauen, wie sie die Kosten verrechnen.

Ein Budget hilft da ganz gewaltig!

Vorschlag: alle machen ihr Budget und dann diskutiert mit dem Sohn was sinnvoll ist, falls er nicht einverstanden ist, dann müssen das der Vater und der Sohn klären, da dieser ja volljährig ist.
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Beitrag von Buchenholz »

@ Bacci
Der Vater muss Alimente bis Ende Lehrlingsausbildung zahlen. Mit der Volljährigkeit erlischt hingegen die Alimentenpflicht gegenüber der Mutter. Insofern gehen die Zahlungen nach dem 18. Geburtstag direkt ans Kind.
Möchte/Wird der Vater nicht bezahlen, dann muss das Kind diesen Betrag selber einfordern.

Fairerweise sollte dann die Mutter den gleichen Betrag entrichten. Bleibt der junge Erwachsene nach wie vor bei der Mutter wohnhaft, dann müssen die beiden eine finanzielle Regelung finden.

Wer eine Matura abschliesst und weiterstudiert, der hat Anrecht auf Unterstützung bis 25.
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Beitrag von azza »

Art.277 des ZGB(Unterstützungspflicht der Eltern) kennt keine Alterslimite! Diese Limite,Alter 25, gibt es nur bei Kinderrenten aus AHV und IV.
@ bacci2 Maßgebend bei eurem Urteil ist der Wortlaut- also wenn es heißt, bis zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit,längstens bis zur Mündigkeit..., so kann bei der Mündigkeit des Kindes mit dem Kind selbst ein neuer Vertrag gemacht werden.Am besten erstellt ihr dann zusammen mit dem jungen Erwachsenen ein Budget, inkl.Kost u. Logis, und schaut dann, wer welchen Anteil trägt. Wichtig ist,dass die Wohn-und Essenskosten auch beziffert sind,dies ist dann der Anteil der Mutter. Bei einem Lehrling ergeben sich so in etwa Kosten von +\- Fr.1800.- , bei Studenten Fr.2400.-/mtl. Könnt ihr euch nicht einigen, so müsste das mündige Kind auf Unterhalt klagen.
Ist euer Urteil aber neueren Datums, so könnte der Art.133 gelten,d.h. das Aliment ist gemäß Konvention bis Ende Ausbildung so geschuldet und kann nur durch eine Abänderungsklage des Unterhaltschuldners geändert werden.
Bacci2
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Beitrag von Bacci2 »

azza das Urteil ist von 2004. Ist interessant was du da shreibst
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Beitrag von tarzan »

azza hat Recht, der Mündigenunterhalte ist nicht an ein Alter gebunden.
Ab 25 gibt es einfach keine Renten, Ausbildungszulagen etc. mehr.

Der Unterhalt ist ab 18 direkt mit dem Kind zu regeln. Die Mutter leistet im Normalfall ihren Beitrag in Naturalien, wie Essen, Zimmer, Versicherung, usw.
Es ist Sachen zwischen Mutter und Kind das zu regeln.

Die Alimentenpflicht für den Vater ist bis Ende Erstausbildung. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bleibt es bestehen wie abgemacht.
Es ist aber durchaus denkbar, dass das Kind dem Vater entgegen kommt,
ich habe mal gehört vom halbieren.
Bei einem Studenten kann man erwarten, dass dieser in den Semsterferien arbeiten geht.

Ab 18 muss das Kind selbst den Unterhalt mit jedem Elternteil für sich ausjassen.

Mein Ex-Mann hat die Alimenten an seine Tochter im Alter von ca. 20 reduziert um über die Hälfte, dies Aufgrund dessen, dass sein Einkommen geschrumpft ist und man als Pflichter ein erweitertes Existenzminimum hat und auch Steuer, Auto usw. berücksichtigt wird.

Der Mündigenunterhalt ist sehr schwammig, das ist je nach Fall zu Fall recht unterschiedlich
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tabida
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Beitrag von tabida »

tarzan hat geschrieben:Der Unterhalt ist ab 18 direkt mit dem Kind zu regeln.
Gibt es dazu eigentlich irgend eine Paragraphen/Gesetzesartike?
Im Unterhaltsvertrag meines Freundes (und der wurde letztes Jahr neu aufgesetzt) steht nämlich klar "ist bis zum Abschluss einer angemessen Ausbildung an die MUTTER zu zahlen". Auf Nachfrage wurde ihm auch erklärt, das sei tatsächlich so, weil ja die Mutter in der Regel die Kosten (Miete, Essen, KK etc.) trägt.
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Beitrag von Bacci2 »

Das ist nicht so. In den Vertrag schreiben kann man alles. Aber mit 18 ist man Volljährig und da kann das Kind verlangen dass das Geld direkt an ihn geht. Mit der Mutter muss dann der Sohn aushandeln wieviel er für Essen, Zimmer etc. zahlen muss.
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