Anpassung Alimente wenn neues Kind?

Ist alles richtig geregelt?
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Reina
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Anpassung Alimente wenn neues Kind?

Beitrag von Reina »

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage. Mein Freund hat eine 6-jährige Tochter. Wir selbst sind schon seit fast 4 Jahren zusammen. Wir überlegen uns ein gemeinsames Kind zu haben. Er bezahlt für seine Tochter 1500 CHF im Monat + Teuerungsanpassung. Dabei wird es auf CHF 2000 erhöht, sobald sie 12 oder 14 Jahre alt ist. Die Mutter der Tochter verdient inzwischen mehr als mein Freund, aber die Alimente wurde nie angepasst (Sie arbeitet 100%). Mein Freund hat ein Netteinkommen von CHF 7100 /Monat. Die Tochter ist 3 mal pro Woche bei uns und benötigt ein eigenes Zimmer und sonst auch noch natürlich Spielsachen, Kleider,... Wenn wir nun ein gemeinsames Kind haben, kann man dann die Alimente anpassen? Oder hat das Kind aus der ersten Ehe dann einen Vorzug?
Ich denke für uns wäre es sonst eine sehr unfaire Situation, da die Mutter auf sehr grossem Fuss lebt (zusätzlich dank grossem Erbe). Vielen Dank für die Info.

Reina
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Man muss unterscheiden zwischen Frauen und Kinderunterhalt.
Soweit ich weiss hat es keinen Einfluss ob die Ex nun 50 oder 100% arbeitet oder das grosse Erbe macht.
Massgebend ist eh das Scheidungsurteil oder ähnliches.
Solange das nicht abgeändert wird, gilt es.

Die Kinder werden gleiche gestellt, keines darf bevorzugt werden.

Wenn es dann soweit wäre, könnt ihr eine Abänderung des Urteils/Vertrag verlangen, dann wird alles neu berechnet. Ein Erfolg ist nicht garantiert, und als Zweitfrau mit neuer Familie muss man meist weiter arbeiten.

Der Unterhalt welcher dein Freund bezahlt ist für die Pflege, Erziehung, Wohnen, Essen usw. fürs Kind, das hat nichts mit der Mutter zu tun.
Vom Betrag her ist das im gewohnten Rahmen. Bei einem Kind gibt es als Faustregel 17% vom Einkommen. Desto höher der Verdienst vom Vater desto mehr Alimenten fürs Kind, das Kind darf auch vom guten Lohn vom Vater profitieren, so wird das auf dem Gericht gesehen.
Reina
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Beitrag von Reina »

Hallo Tarzan

Danke für Deine Auskunft. Ja wahrscheinlich müssen wir das dann wirklich einfach wieder neu berechnen lassen, wenn es soweit ist. Es geht in unserem Fall nur um den Kinderunterhalt, einen Unterhalt an die Mutter muss er nicht bezahlen. Es wird ja kantonal verschieden berechnet. Bei einer neuen Berechnung, weiss jemand was da alles berücksichtigt wird: Also der Verdienst von meinem Freund, von der Mutter und von mir und dem neuen Partner der Mutter auch? Kommt das auch auf den Zivilstand an, also ob ich dann verheiratet wäre? Und wie sieht es mit dem Vermögen aus? Geht hald wirklich nur um das Geld, aber ich würde das doch ganz gern wissen wie das läuft.

Vielen Dank, Reina
Reina
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Beitrag von Reina »

Ok, danke für die Auskunft:-). Das ist schon mal gut zu wissen wie das läuft. Und es hat mir geholfen zu verstehen, dass dieser Betrag (in %en ausgedrückt) üblich ist. In meinem Freundeskreis haben viele bemerkt, dass dieser Betrag sehr überrissen ist, was mich verunsichert hat, das dies eher eine willkürliche Festlegung war - da die Mutter sehr dominant ist.

Lg
Zuletzt geändert von Reina am 29.11.2011 12:51, insgesamt 1-mal geändert.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Reina
Der Betrag ist nicht überrissen. Im Verhältnis zum seinem Nettolohn ist das ganz OK. Bei einem Kind ist das nicht so verrückt, hat einer 2 oder mehr Kinder sieht es schon ganz anders aus.
Ich habe eine Kollegin mit 4 Kindern, der Vater verdient 7500 und muss 4000 Alimenten zahlen.
Babell
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Beitrag von Babell »

Hallo Reina

Ich schreibe das nur der Form halber auf, da ich ein Paar kenne, das es so handhabt- aus schuldentechnischen Gründen- deren Kinder aber bereits aus dem Haus sind:

Ich bin jetzt nicht sicher, aber ich glaube, für das Anrechnen deines Einkommens spielt es auch eine Rolle, ob ihr zusammen wohnt oder getrennt wohnt. So viel ich weiss, würde Dein Einkommen nicht mitangerechnet, wenn ihr getrennt wohnt, da dies nicht eine eheähnliche Gemeinschaft wäre.

Dies ist aber sehr absurd, denn wer will schon getrennt wohnen, wenn sie gerade zu einer jungen Familie geworden sind. Da hat man doch bekanntlich so viel zu tun.
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