schwanger, keine Alimente mehr?

Ist alles richtig geregelt?
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schillers
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schwanger, keine Alimente mehr?

Beitrag von schillers »

guten abend, ich hätte kurz eine Frage. Ich bin nun endlich nach 3 Jahren Kampfscheidung von meinem Ex geschieden. Nun bin ich ganz frisch von meinem Partner schwanger. Ich habe noch eine Tochter. Nun ist meine Frage ab wann mein Ex keine Alimente mehr für mich zahlen muss. Jetzt schon nach bekanntgabe oder erst nach der Geburt des Kindes?
Herzlichen Dank für eure Antworten!
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo schillers
Du bekommst nach wie vor Alimenten, wie im Scheidungsurteil festgehalten. Das zählt, das dort steht.
Ein weiteres Kind, für dessen Unterhalt ist dann dein neuer Partner zuständig.

Wieso meinst du solltest du keinen Unterhalt mehr bekommen ?
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schillers
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Beitrag von schillers »

Ich meinte dass ich keine Frauenalimente mehr bekomme. Doch ich weiss nicht ob dies an Bekanntgabe der Schwangerschaft mit dem neuen Partner ist oder erst nach der Geburt...
tabida
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Beitrag von tabida »

@Tarzan: Ich glaube schillers meint den Unterhalt für sich (nicht die Kinderalimente)
mein Ex keine Alimente mehr für mich zahlen muss
@schillers: Was steht im Scheidungsurteil? Oft wird da geregelt, wie lange Frauenalimente gezahlt werden müssen. Meist gilt, dass der Frauenunterhalt solange bezahlt werden muss, bis eine stabile, eheähnlich Partnerschaft besteht. Was das genau ist, wird von Gerichten unterschiedlich ausgelegt, ist aber nicht wirklich abhängig ob Du ein Kind bekommst oder nicht.

Lass Dich doch einmal beraten. Wenn Du und der Vater des Kindes nicht verheiratet seit, muss er das Kind anerkennen und ihr müsst einen Unterhaltsvertrag für das gemeinsame Kind abschliessen. Auch ob ihr gemeinsames Sorgerecht möchtet müsst ihr festlegen. Das würde ich auf jeden Fall vor der Geburt des Kindes machen und da kannst Du Dich auch gleich erkundigen, wie das ist mit den Alimenten.
Zuletzt geändert von tabida am 07.09.2011 07:28, insgesamt 1-mal geändert.
schillers
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Beitrag von schillers »

Es steht im Urteil: Lebt Frau..... während 12 Monaten mit einem Partner zusammen, so entfällt die Pflicht zur Zahlung des nachehelichen Unterhaltsbeitrages während der Dauer des Zusammenlebens.
schillers
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Beitrag von schillers »

wir wohnen aber nicht zusammen und werden es in nächster Zeit auch nicht, da er sich noch um seine kranke Mutter kümmert, die alleine nicht zurecht komme....sehr kompliziert!!!
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Schwieriger Fall.
Normal ist ein Hauskauf oder gemeinsames Kind ein Grund für ein eheähnliches Verhältniss. Dies aber sicher erst per Datum Geburt.
Wie das aussieht wenn ihr nicht zusammen wohnt, weiss ich auch nicht.

Frag doch sonst mal bei der Stelle nach wo ihr die Scheidung hattet.

Tabida: klar du hast recht, ich hab das zuwenig genau gelesen.
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tabida
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Beitrag von tabida »

@schillers: Ich habe meinen Beiträg oben noch geändert.
Ich denke, wenn es so geregelt ist, wie Du schreibst, ist der Fall klar, aber eben: Frag doch gleich nach, wenn ihr das mit Eurem gemeinsamen Kind regelt.
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