Fragen zu finanziellen Angelegenheiten

Ist alles richtig geregelt?
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Rex
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Registriert: 26.12.2010 16:50

Fragen zu finanziellen Angelegenheiten

Beitrag von Rex »

Guten Tag

Ich habe mich hier angemeldet, in der Hoffung, evtl. ein paar Antworten zu finanziellen Angelegenheiten zu erhalten, die mir schon lange auf der Zunge liegen.
Zur Einführung etwas zu meiner Geschichte.
Meine Freundin wohnt jetzt schon seit mittlerweile über 6 Jahre bei mir. Sie hat zwei Kinder (heute 13 und 15 Jahre alt). Die Kinder kamen aber erst später zu uns. Bis zum Zeitpunkt, als sie zu uns gekommen sind, waren sie bei einer Pflegefamilie, da es ihr gesundheitlich nicht gut ging und dazumal noch mit ihrem Ex verheiratet war. Als die Scheidung dann vorbei war, kamen die Kinder zu uns. Das war vor 4 Jahren.
Da meine Freundlin leider keine Berufsbildung hat, bin ich sozusagen der Alleinverdiener und komme für den grössten Teil der Kosten auf. Gerichtlich bekommt meine Freundin vom Ex eine relativ kleine Alimente und die Kinderzulagen vom Staat.

Jetzt zu meinen Fragen:

Zu Beginn, als die Kinder zu uns kamen, bekam sie von der Gemeinde Alimentenbevorschussung. Zu dem Zeitpunkt war ich arbeitslos. Nachdem ich wieder einen Job hatte, wurde ihr diese Alimentenbevorschussung gestrichen, da das Einkommen mit meinem Lohn zusammengerechnet über dem Wert war, der einem für diese Bevorschussung berechtigt. Seit dem fungiert die Gemeine als Inkasso für die Alimente, da der Ex nicht so zahlungszuverlässig war.
Von der Dame, die diesen Fall bearbeitet, kam die Aussage, meine Freundin müsse es melden, wenn sie z.B. einen Job hätte, dann würde die Kinderalimente neu geregelt. Soviel ich weiss, gilt das doch nur bei der Frauenrente (sie bekommt keine), wo das angepasst wird und nicht bei der Kinderalimente. Oder liege ich hier falsch.

Da es meiner Freundin gesundheitlich nicht so gut geht, hat sie ihr Hausarzt bei der IV angemeldet. Sie hat sehr starke Rückenschmerzen, war auch schon mehrmals deswegen im Spital (auch schon notfallsmässig mit dem Rettungswagen) und muss täglich Medis schlucken um gegen die Schmerzen anzukämpfen. Trotzdem würde sie gerne einen Teil (50%) arbeiten gehen (wenn sie etwas finden würde).
Das ganze mit der IV läuft jetzt schon über ein Jahr und vor Kurzem meinten sie, sie könne doch auch 75% arbeiten. Ich glaube, wenn die Sachbearbeiterin der IV solche Schmerzen aushalten müsste, würde sie ihre Meinung sofort ändern. Sie kommen im Januar mal bei uns vorbei und klären die finanzielle Situation. Ich habe jetzt die Befürchtung, es kommt der Spruch, dass ich ja ein Verdienst habe und ich den Kopf hinhalten muss, dass die IV nicht bezahlt oder eben nicht viel.
Sie war auch schon beim Sozialamt und da kam auch schon der Spruch, sie lebe mit jemanden zusammen, der verdient.

So, lange Geschichte kurze Zusammenfassung der Fragen:

a:) Ab wann kann die Kinderalimente gekürzt werden (sofort, d.h., wenn sie nur einen kleinen Betrag bekommt (z.B. Rente), oder ab dem Existenzminimum. Zählt da mein Einkommen auch noch dazu. Wir sind ja nicht verheiratet und die Kinder sind nicht von mir.

b:) Wieviel können die Behörden finanziell auf mich abwälzen (bis auf die Krankenkassen von meiner Freundin und den Kindern und einen Teil an die Lebensmittel zahle ich ja schon komplett alles.

Vielen Dank für Eure Antworten und evtl. Tipps.

Gruss Rex
Anita

Beitrag von Anita »

hallo Rex - willkommen in forum!

eure situation ist sehr komplex. ich denke es wird schwierig, hier einen rat zu bekommen.

wenn ich es richtig verstanden habe, hattet ihr bisher nur rat via der wohngemeinde?

ich würde darum mal kontakt mit der örtlichen familien- und jungenberatung aufnehmen. das sollte kostenlos sein und euch weiterhelfen.

passt auf mit der IV. wenn deine partnerin mehr arbeitet, wird dies nicht als goodwill von der IV anerkannt. die IV wertet dies als klar "arbeitsfähig" und sie bekommt keine IV mehr oder kaum noch!
sie sollte sich also entscheiden. entweder ist es ihr möglich, mit schmerzen zu arbeiten oder dann lieber auf etwas mehr wohlstand verzichten und IV beziehen. beides geht nicht.

ich hoffe ihr kommt damit einen schritt weiter und würde mich freuen, wieder von dir zu lesen.

alles gute!
anita
tarzan
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Beitrag von tarzan »

ich sehe es auch so, dass es recht komplex ist und da Fachmänner/frau braucht die euch helfen.

Ich denke die Aemter können nicht alles dir zuschieben, es kann nicht sein, dass du vollumfänglich für die Freundin und Kindern welche nicht von dir sind, aufkommen musst.

Die Mühlen der IV malen langsam, das ist bekannt.

Wenn eine Rente gesprochen wird, dann bekommen die Kinder eine Kinderrente soweit ich weiss.

Sonst kenne ich mich auf diesem Gebiet auch zuwenig aus, aber ich denke im Internet findet man ev. den einen ander anderen Hinweis. Oder frag mal im Forum auf den Seiten 1eltern.ch oder beobachter.ch nach.

alles Gute für diese nicht einfach Situation.
Rex
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Beitrag von Rex »

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich weiss, es ist ein komplexes Thema und wir möchten uns von den Ämtern nicht über den Tisch ziehen lassen. Ich denke, dass meine Freundin trotz Schmerzen zu einem Teil trotzdem arbeiten möchte, ist nicht in allen Fällen selbstverständlich. Da gibt es bestimmt Fälle, wo mehr gearbeitet werden könnte, aber kein Interesse daran besteht.
Ihr Arzt hat sie dazumal für ein 50% Arbeitspensum (wenn man das so sagen kann) bei der IV angemeldet und diese behauptet jetzt, sie könne aus ihrer Sicht ein Arbeitspensum von 75% aufnehmen.

Bezüglich der Frage zur Kinderalimente: Wird dieser Betrag definitiv, auch wenn sie theoretisch unter dem Existenzminimum (Alimente + Rente + evtl. Job) ist gekürzt oder wird da einfach mein Lohn noch bei ihr dazugerechnet? Es kam auch schon die Aussage, wenn Sie einen eigenen Verdienst hätte, würde sie die Ansprüche für die Kinderzulagen vom Staat verlieren und der Ex kassiert diese ein (der ja die Kinder nicht hat).
Da soll ja noch einer nachkommen. Da macht es einem der Staat irgendwie nicht einfach, da noch durchzublicken.

Wenn vielleicht noch jemand einen Rat oder eine Idee hat, wir wären für jeden Imput dankbar.

Vielen Dank

Gruss Rex
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Rex
Also seit dem neuen Gesetz hat (soweit ich orientiert bin) jeder Anspruch auf Kinderzulage. Wenn der Vater die Zulagen ausbezahlt bekommt, MUSS er sie weiterleiten zur Mutter und ab 18 den Kindern direkt überweisen. Falls deine Freundin wirklich nicht berechtigt ist Kinderzulagen zu beziehen, so ist sicher ein Vater da, welcher die Zulagen geltend machen kann.

Betreffend Kinderzulagen kannst du das nachlesen im Internet, am besten gibts du deinen Wohnkanton ein oder kannst auch auf der Gemeinde nachfragen. Kinderzulagen sind ganz klar geregelt, da gibt
es nichts zu vertuschen.

Die anderen Fragen kann ich dir nicht beantworten, aber das Konkubinat wird sicher berücksichtigt bei Berechnungen.

Die IV war noch nie grosszügig in Sachen Rentenvergabe. Ich kenne auch einige Leute welche mit Schmerzen arbeiten müssen, oder sich dann mal eine Weile krankschreiben lassen, weil es einfach nicht mehr geht.

Ansonsten rate ich euch zur unentgeltlichen Rechtsauskunft der Gemeinde/Bezirk zu gehen, dort hat man zwar nur ca. 15 Minuten Zeit
für ein Gespräch, aber es bringt euch sicher weiter.
carlotta37
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Beitrag von carlotta37 »

Hallo Rex,
eines weiss ich mit Sicherheit: die Kinderalimente sind unabhängig von der Höhe ihres Einkommens! Sie richten sich allein nach dem Einkommen des Vaters und er kann nur dann eine Abänderungsklage einreichen, wenn sich sein Einkommen nachweislich und langfristig verringert. Mit Deinem und ihrem Einkommen hat das nichts zu tun.
Bevorschussung ist aber abhängig von dem Einkommen, das Inkasso dagegen nicht.
Vielleicht habt Ihr die Dame von der Gemeinde falsch verstanden?

Auch die IV kann nicht damit argumentieren, dass Du verdienst. Das betrifft lediglich das Sozialamt, da ist es klar so, dass Dein Einkommen mit angerechnet wird und Du dann eben evtl. für sie aufkommen musst. Kinderzulagen hat tarzan Dir richtig erklärt. Bekäme sie eine IV-Rente, so wäre auch eine Kinderrente dabei (aber die Beträge sind minimal).
IV ist aber immer schwierig, das dauert ewig und es ist in vielen Fällen kaum abzusehen, wie es ausgeht. Zu einer Beratung in solchen Fragen empfehle ich Euch pro infirmis, die beraten unentgeltlich und sind sehr gut informiert!
Rex
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Beitrag von Rex »

tarzan hat geschrieben:Hallo Rex
Also seit dem neuen Gesetz hat (soweit ich orientiert bin) jeder Anspruch auf Kinderzulage. Wenn der Vater die Zulagen ausbezahlt bekommt, MUSS er sie weiterleiten zur Mutter und ab 18 den Kindern direkt überweisen.
Das mit der Kinderzulage funktioniert eigentlich ganz prima. Der Ex erhält es und überweist es meiner Freundin. Die Alimenten überweist er der Gemeinde und die wiederum auf das Konto meiner Freundin.

Nochmals vielen Dank für Eure Antworten.

Gruss Rex
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