Kinderzulagen

Ist alles richtig geregelt?
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carlotta37
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Kinderzulagen

Beitrag von carlotta37 »

Vielleicht kennt sich ja zufällig jemand aus....

Im nächsten Jahre werde ich keine Anstellung mehr haben, die mich berechtigt, Kinderzulagen zu beziehen, da ich eine neue Ausbildung mache. Auf die Kinderzulagen zu verzichten, wäre aber hart, da ich sowieso noch keine Ahnung habe, wie ich mit einem Einkommen etwas unter dem Sozialhife-Minimum zurecht kommen soll. Der Vater der Kids kann die Zulagen nicht beziehen, da er ja im Ausland lebt.
Nun die Frage: mein Partner hat hier den Mietvertrag mal mit unterschrieben, lebt aber eigentlich in einer eigenen Wohnung. Man könnte sagen, er hat zwei Wohnsitze, einen bei uns und seine eigene Wohnung. Gäbe es eine Möglichkeit, dass er die Zulagen für mich bezieht oder geht das nur bei einem gemeinsamen Wohnsitz bzw. wenn man verheiratet ist?
Hätte gern eine Idee vorab, bevor ich mich bei der SVA erkundige....
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo carlotta

ich denke dein Freund kann die Zulangen nicht beziehen.
Ich denke dazu muss man verheiratet sein, er hat ja sonst
nichts mit deinen Kindern zu tun, nur so als Freund. Und ohne
gemeinsamen Wohnsitz ist das ein Ding der Unmöglichkeit.

Soweit ich weiss ist es heute so, dass auch selbstständige und
erwerbslose die Zulagen bekommen.

Aber schau mal im Internet.
15 Jahre Patchworkerfahrung
aisha

Beitrag von aisha »

hallo Carlotta,
dein Freund kann die Zulagen nicht beantragen.
Aber wenn du angestellt bist, hast du doch Anrecht auf Kinderzulagen?!
Aber erkundige dich doch mal bei der Ausgleichskasse, wo du die Zulagen bis jetzt bezogen hast. Sonst bei der VB oder Sozialbehörde.
Bacci2
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Beitrag von Bacci2 »

Hallo, musste mich auch erkundigen. Also ab einem Einkommen von monatlichen 580.-- kann man die Zulagen einfordern. Dein Freund hat keine Möglichkeit die Zulagen zu beziehen. Anders würde es aussehen, wenn ihr verheiratet seid. Aber als alleinerziehende würde ich mal bei der SAV anfragen.
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