Unterhaltspflicht Schweiz - Deutschland

Ist alles richtig geregelt?
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Bugs
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Unterhaltspflicht Schweiz - Deutschland

Beitrag von Bugs »

Hallo Zusammen, ich hoffe irgendjemand hier kann mir bei dem Problem eines Freundes helfen.

Folgende Sachlage.
Er ist Schweizer, lebt und arbeitet in Deutschland. Er ist nach der Scheidung nach Deutschland gezogen. Er verdient ca. 1500.- Euro netto. Er versucht so oft wie möglich in die Schweiz zu fahren um sein Kind zu sehen.

Die Ex ist auch Schweizerin. Sie erhält einen sehr hohen Kindesunterhalt nach Schweizer Recht. (Klar, da Unterhaltsberechtigte ja in der Schweiz lebt) In der Schweiz ist es teurer ja, aber es kann doch nicht sein, dass er hier für mehr oder weniger nix arbeitet, da er fast alles in die Schweiz schickt oder? Die Unterhaltsforderung ist so hoch, dass er in Deutschland mehr an Unterhalt zahlt, als er selber zum Leben hat. Er hat wohl mal bei den Behörden in der Schweiz nachgefragt, wie es mit einer Neuberechnung aussieht, da er ja viel weniger verdient. Die dortige Antwort war sinngemäß: " Sie hätten ja nicht wegziehen müssen"

Nun weiß ich, dass Art 18 VII EGBGB besagt, das bei der Unterhaltsberechnung auch die wirtschaftlichen VErhältnisse des Unterhaltsverpflichteten mitberechnet werden müssen.... (oder besser sollten)

Kann mir jemand von einem vergleichbaren Fall berichten und wie es letztendlich ausging und wie man vorgehen muss (Antrag auf Neuberechnung o.ä??
Ich würde meinen Kumpel da gerne beraten, kenne mich aber nur mit dem Deutschen Recht aus (also falls jemand Fragen hat ;-))

Vielen Dank für die Antworten im vorraus
Bugs
tarzan
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Registriert: 06.03.2008 17:11

Beitrag von tarzan »

Hallo Bugs

Er muss eine Abänderungsklage machen. Dies beim Zivilgericht wo die Scheidung vollzogen hat. Meist ist ein Vorschuss zu leisten.
Am besten er lässt sich mal beim Anwalt beraten und ich denke er kann UP (unentgeltliche Prozessführung) beantragen.

Ich denke einen anderen Weg gibt es nicht.

Falls nicht verheiratet gewesen, ist wohl die Vormundschaftsbehörde zuständig.
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Lala
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Registriert: 28.08.2009 13:24

Beitrag von Lala »

Hallo Bugs

ich kenn den umgekehrten Fall. Deutsche Familie, er zog nach der Trennung in die Schweiz... und muss jetzt extrem knausern, weil er a) nicht nur Unterhalt bezahlt sondern b) seine Ex angezettelt hat, dass ihm das Vermögen inkl. jetziges Gehalt gepfändet wird, wegen "Kapitalflucht" in die Schweiz (sie sind noch nicht geschieden).

Du kennst Dich ja beim Deutschen Recht aus - ist sowas überhaupt rechtens, wenn er dadurch unter dem Existenzminimum leben muss? Mit der Begründung, er könnte ja zurück nach D, wenn's sonst nicht geht?

Bin gespannt auf Dein Feedback.
Bugs
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Registriert: 18.10.2010 14:43

Beitrag von Bugs »

Also das Wort Kapitalflucht passt da ja nicht unbedingt. Hat das eine Behörde gesagt?

Arbeitet er jetzt auch in der Schweiz? will er dort längerfristig bleiben? Zahlt er im moment Unterhalt und wurde tatsächlich gepfändet???? weil ansonsten tät ich das glatt als leere Drohung bezeichnen.
Gib mir noch paar mehr Infos (auch als pn oder so)., weil da die Scheidung noch nicht durch ist sind das immer bisschen problematische Fälle wo man auf alles möglich eachten muss: :-)
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