Hin- und Her: Sohn zieht mit Mutter weg!

Ist alles richtig geregelt?
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Tabea
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Hin- und Her: Sohn zieht mit Mutter weg!

Beitrag von Tabea »

Hallo zusammen!

Ich brauche mal wieder euren Rat!

Vor einigen Wochen hat die Ex-Freundin von meinem Mann, mit der er einen Sohn hat, angefragt, ob der Sohn nicht zu 50% bei uns leben kann. Zur Erinnerung: die Ex-Freundin meines Mannes arbeitet 60% (so dass sie das Kind nur an 2 Tagen über Mittag fremd betreuen muss) und mein Mann arbeitet 80% (damit er seinen Sohn an einem Tag in der Woche betreuen kann).

Wir haben dem vor 1 Woche zu gestimmt und auch angeboten, dass der Sohn sogar 100% bei uns leben kann, vorausgesetzt er wird nach der Schule fremd betreut und mein Mann kann sich mit seiner Ex-Freundin hinsichtlich der Kinderalimente einigen.
Lange Rede, kurzer Sinn. Die Ex-Freundin meines Mannes hat sich nun entschieden zu ihrem neuen Partner zu ziehen und da sie das alleinige Sorgerecht hat, nimmt sie den Jungen mit. Der Sohn hängt sehr an meinem Mann, aber mein Mann hat da nicht viel zu melden. Er wurde auch nicht gefragt, wie er das sieht, auch kein Wort des Bedauerns kam von ihr. Und das obwohl mein Mann der beste und führsorglichste Vater auf der Welt ist! :-(
Der neue Wohnort ist ca. 3 Stunden von uns entfernt, so dass wir den Jungen auch nicht mal eben am Wochenende zu uns holen können.
Alles sehr traurig!

Fragen:
1. Die Ex-Freundin zieht mit dem Sohn in die Wohnung ihres Freundes, die er vom Arbeitgeber gestellt bekommen hat. Der Sohn bekommt dort ein eigenes Zimmer. Kann mein Mann die Kinderalimente senken? Das Zimmer war ja schon dort und wir gehen davon aus, dass die Wohnung nicht viel kostet oder sogar vom Arbeitgeber bezahlt wird.
2. Die Ex-Freundin arbeitet derzeit noch 60%, überlegt aber dort zu kündigen. Einen neuen Job hätte sie dann nicht. Kann sie dann mehr Geld von meinem Mann verlangen? Verheiratet waren die beiden nicht und es wurden auch nie Alimente an sie gezahlt. Muss mein Mann dann höhere Kinderalimente zahlen, weil sie weniger hat?
3. Ist mein Mann verpflichtet seinen Sohn jedes 2. Wochenende abzuholen, auch wenn sie sich entscheidet weg zu ziehen? Natürlich möchte mein Mann seinen Sohn so oft sehen wie möglich, aber aufgrund der Distanz wird das wohl leider nicht mehr im gleichen Umfang möglich sein wie bis dato. Ich bin jetzt schon gespannt auf ihre utopischen Vorstellungen...
4. Kinderzulagen: bekommt die weiterhin mein Mann oder fliessen die an den neuen Partner resp. an die Mutter? Oder müssten die beiden dann verheiratet sein? Ändert sich die Höhe der Kinderzulagen, wenn sie in einen anderen Kanton zieht?
5. Ein Kostenbeitrag für Hobbys ist in den Kinderalimenten enthalten oder muss mein Mann die zusätzlich zu den bereits sehr hohen Kinderalimenten zahlen?

Ich danke euch ganz herzlich für eure Hilfe!
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Tabea

Grundsätzlich haben Frauenalimenten nichts mit Kinderalimenten zu tun.

1. An den Kinderalimenten ändert sich durch den Wegzug/Zusammenzug nichts. Ich komm nicht recht nach, wieso dein Mann weniger Alimenten zahlen soll, weil der Sohn dort ein Zimmer hat (hatte er bisher sicher auch). Das einzige wäre die Frauenalimenten infolge Konkubinat anzupassen, aber da er keine zahlen muss, ist dies hinfällig. Das der Freund gratis wohnt, ist ziemlich unwahrscheinlich. Vielleicht hat er eine Vergünstigung, aber das ist dann seine Sache.

2. Nein, sie kann keinen Unterhalt fordern, da die Vorausetzung (Heirat) nicht erfüllt ist. Kinderalimenten haben nichts mit Frauenunterhalt zu tun.

3. Nein, dein Mann hat ein Besuchsrecht und keine Pficht. Es ist natürlich gewünscht, dass dein Mann den Kontakt pflegt. Der Wegzug ist natürlich nicht unbedingt zum Kindswohl. Aber solange die Ex und dein Mann keine Vereinbarung bezüglich Wohnort getroffen haben, kann man wohl nichts machen. Es gibt sicher Möglichkeiten in den Schulferien ihn länger zu nehmen. Vielleicht redet ihr mal mit der Mutter wie sie das Besuchswochenende vorstellt.

4. Kinderzulagen müssen über die Mutter laufen normalerweise. Aber wenn dein Mann sie jetzt bezieht, so ändert das nichts daran, egal wo sie wohnt. Wenn sie wieder eine Arbeit aufnimmt, was sie sicher tun wird, so kann sie ja diese beantragen. Dazu muss ein Formular ausgefüllt werden, wo dein Mann resp. sein Arbeitgeber bestätigen muss, dass er keine Zulagen mehr auszahlt. Ich würde euch das empfehlen, schon alleine aus steuertechnischen Gründen. Der Partner von der Mutter hat nichts damit zu tun.

5. Mit den Alimenten ist normalerweise alles abgedeckt inkl. Hobbys.
Aber ihr könnt euch natürlich daran beteiligen, falls ihr das wünscht.

Das Verhalten von der Mutter finde ich fies, zuerst fragen wegen mehr Betreuung euerseits und dann einfach wegziehen. Da handelt sie wohl nicht im Sinne ihres Sohnes.

grüsse tarzan
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Tabea
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Beitrag von Tabea »

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich muss glaube lernen, mich das mehr rauszunehmen, auch wenn es mich betrifft. Mich nervt das einfach zu sehr!

Jetzt hat sie meinem Mann vorgeschlagen, dass man sich den Jungen doch auch teilen könnte, auch wenn sie 3 Stunden weg wohnt. Wie das aussehen soll, darauf bin ich sehr gespannt. Wahrscheinlich wird sie von meinem Mann erwarten, dass er sich dort eine Wohnung nimmt und die Tage Fr - Mo bei ihr im Ort verbringt und den Jungen in den Ferien zur Hälfte betreut, damit er den 50% gerecht werden kann! Macht er das nicht, macht sie ihm gleich wieder ein schlechtes Gewissen. Momentan fühle ich mich so als müsste immer alles nach ihrem Lebensplan laufen und wir können hinterher dackeln. :-(
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Tabea
Dein Mann soll sich erst gar nicht auf die Spiele der Ex einlassen.
Eine 50/50% Betreuung ist doch gar nicht möglich auf diese Distanz.
Eine Wohnung am neuen Wohnort der Ex würde ich nicht nehmen,
das kommt finanziell doch teuer und bestätigt nur noch das Hin-und-Her denken der Mutter.

Sie muss sich bewusst sein, dass sie mit ihrem Wegzug ausser sich selbst wohl niemanden einen Gefallen macht.

Jedes zweite Wochenende 12 Stunden (4x3) zu fahren, macht in meinen Augen keinen Sinn. Vielleicht gibt sich die Möglichkeit den Jungen in der Mitte des Weges zu treffen und mit ihm den Tag zu verbringen ?
Alles andere ist doch Stress pur. Für Euch aber auch das Kind.
Mehr Sinn macht, verlängerte Wochenende zu nützen, und mehr Ferien beim Vater zu verbringen.

Wenn sie wirklich wegzieht, so müssen wohl alle in den sauren Apfel beissen
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo zusammen

Ich bin auch Tarzans Meinung.

Bei uns war es aber so, dass die Ex damals zu ihrem Lebenspartner gezogen ist und jedes Wochenende den Kindern die Fahrt 3,5 Stunden für eine Strecke zugemutet hat. Die Kinder haben keinen Schaden davon bekommen und inzwischen ist sie in die Nähe gezogen ca. 1 gute Stunde, davon 20 Minuten mit der Fähre. Seit sie in der Nähe wohnt, ist die Situation für uns als Familie aber schwieriger geworden... Na ja...
Delphia
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja :-), manchmal aber völlig hoffnungslos...
Tabea
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Beitrag von Tabea »

Ich bin auch der Meinung, dass sich das alles arrangieren lässt und einfach alle Beteiligten dem Sohn zu Liebe ran müssen.

Allerdings hat die Mutter angedeutet, dass es die Aufgabe meines Mannes ist den Sohn zu holen und zu bringen. Schliesslich will mein Mann seinen Sohn sehen (auch wenn sie «ihre» freien Tage bis anhin immer in vollen Zügen genossen hat und am liebsten noch mehr gehabt hätte...auch wenn sie jetzt davon nichts hören möchte). Womit sie vielleicht recht hat, aber das kann sie wohl kaum jedes Wochenende erwarten - denn dann würden wir an einem Wochenende 12 Stunden im Zug sitzen und wir haben hier ja auch noch ein Leben (neben der Arbeit)!
Leider ist der Sohn noch zu klein, um die Zugreise mit 1x umsteigen alleine anzutreten.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Tabea
Grundsätzlich ist es schon so, dass der Besuchsberechtigte den Weg und die Kosten tragen muss, sofern nichts anderes abgemacht wurde.
Aber 3 Stunden Weg ist kein Normalfall.

Ich denke ihr findet bestimmt eine Lösung, wo alle damit leben können.

Das Besuche nicht mehr jedes Wochenende möglich sein werden, ist hoffentlich der Mutter und dem Vater klar.
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