wer erhält Kinderzulage: Ex od Stiefvater?

Ist alles richtig geregelt?
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Vahide
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wer erhält Kinderzulage: Ex od Stiefvater?

Beitrag von Vahide »

Hoi zäme

Ich habe aus diversen Gründen entschieden mit meinem Job eine zeitlang zu pausieren. Das heisst ich werde nun Vollzeitmami. Die Kinderzulage erhielt bis anhin ich. Nun ist die Frage wie es mit der Kinderzulage weiterläuft: soll mein Exmann, der Vater vom Kind diese bekommen, oder der Stierfvater, mein jetziger Ehemann, der uns auch vorwiegend unterhält?

Liebe Grüsse
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Vahide

Es ist ganz klar geregelt, zumindest ist es in BS so, dass der Stiefvater den Vorrang hat in Sachen Kinderzulagen, sofern die Kinder mit ihm im gleichen Haushalt leben.

Leben die Kinder z.b. schon in eigenen Wohnungen und sind noch in Ausbildung, kommt der Vater wieder zum Zuge.

Da das mit den Zulagen etwas dauert, würde ich den Antrag via Arbeitgeber Stiefvater sobald als möglich stellen.

grüsse
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Delphia
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Beitrag von Delphia »

Hallo Vahide

Das ist so, wie es Tarzan sagt.

Also auch wenn Dein Ex-Mann höhere Kinderzulagen erhalten sollte (anderer Kanton z.Bsp.), erhält zuerst die/der Sorgeberechtigte, falls dieser arbeitet, ansonsten das Stiefelternteil, wo sich das Kind am meisten aufhält.

Aus eigener Erfahrung! Ich erhalte jetzt CHF 100 pro Monat weniger... :-(
Delphia
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Probleme? nein! Herausforderungen: ja :-), manchmal aber völlig hoffnungslos...
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo zusammen

Die Kinderzulagen sind immer so weiter zu überweisen wie man sie bekommt. Als mein Mann mal in ZH gearbeitet hat, die Kinder sind aber in BS wohnhaft, haben wir auch die höheren Zulagen weiterüberwisen, einfach immer der Betrag wo man selbst aufs Konto bekommt.

Also an 1. Stelle ist immer die Mutter, welche die Zulagen erhält/Beantragen muss, an 2. Stelle, falls vorhanden ein Stiefvater und erst dann der leibliche Vater. Vorausgesetzt, das Kind ist im gleichen Haushalt wie Mutter/Stiefvater wohnhaft, also gemeldet dort.

Bei Arbeitslosigkeit der Mutter als Beispiel, muss der Stiefvater den Antrag machen.

Wir hatten eben auch ein Theater mit den Zulagen, da die Mutter meiner Stiefkinder arbeitslos wurde, und selbst grad in Trennung war mit ihrem Zweitmann, war alles ehr kompliziert, aber wir haben es geschafft...
15 Jahre Patchworkerfahrung
tabida
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Beitrag von tabida »

Hallo Vahide
Erkundige Dich bei der zuständigen Stelle in Deinem Wohnkanton.
Die Auszahlung ist nämlich von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt.

Gruess
Tabida
Vahide
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Beitrag von Vahide »

o.k. vielen Dank für eure Beiträge
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