Stiefsohn soll 50% bei uns leben

Ist alles richtig geregelt?
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Tabea
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Stiefsohn soll 50% bei uns leben

Beitrag von Tabea »

Hallo zusammen

Bei uns ergibt sich evtl. eine neue Situation: mein Mann, der bis dato jeden Monat fast CHF 1400 Kinderalimente für seinen 6-jährigen Sohn gezahlt hat - obwohl der Sohn jeden Sonntagabend bis Montagabend sowie jedes 2. Wochenende bei uns ist (das wurde bei der Festlegung der Kinderalimente nie berücksichtigt) und mein Mann nur 80% arbeitet (um seinen Sohn am Montag zu betreuen) und nicht besonders viel verdient, seine Ex-Freundin aber inzwischen einen sehr gut bezahlten Job hat - wurde von seiner Ex-Freundin gefragt, ob der Sohn nicht 50% bei uns leben könnte.

Meine Frage nun: wenn der Sohn 50% bei ihr lebt und 50% bei uns, muss mein Mann dann überhaupt noch Kinderalimente an die Ex-Freundin zahlen? Hat da irgendjemand Erfahrungen?

Es ist jetzt schon so, dass wir dem Sohn die Kleidung selbst kaufen, die er bei uns trägt und er auch bei unseren Versicherungen mit angegeben. Klar, Schulgeld, Betreuungsgeld, Arztkosten etc. müsste man sich weiterhin teilen, aber alles andere wäre doch hinfällig, oder?

Herzlichen Dank für eure Hilfe!
Anita

Beitrag von Anita »

ja das kann gut zu einer abänderung der alimente kommen. dein partner soll sich beim zuständigen amt in seiner gemeinde melden. die werden ihn da genauer informieren können.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

Hallo Tabea

Ich würde euch auch raten, sollte die Situation eintreffen, dass ihr den Jungen zu 50% betreut, die Alimentenfrage neu zu regeln.
Aus welchen Grund sollte er mehr bei euch sein ? Ist dies überhaupt zeitlich möglich ? Dein Partner arbeitet 80%, wie will er das machen ?

Je nach Verhätnis mit der Ex-Freundin, soll dein Partner das mit ihr mal diskutieren. Es kann gut sein, dass wenn sie erfährt, dass mit der neuen Situation die Alimenten angepasst werden, sie vielleicht alles nochmals überdenkt.

Frag mal nach an der Stelle, wo der Unterhaltsvertrag ausgestellt hat.

Wir hatten die Kinder auch jedes 2. Wochenende, oft schon von FR-SO, auch waren sie oft hier in den Ferien, berücksichtigt wurde das auch nicht.
Der Besuchsberechtigt hat einfach das zu tragen. Ein zusätzlicher Tag wie bei euch (der MO) hat wohl keinen grossen Einfluss, da die Aemter sich sagen, die Mutter hat die Auslagen wie KK, Wohnung, Schulzeugs usw. zu berappen, ob er jetzt 6 oder 7 Tage bei ihr ist.
Aber eine 50/50% Lösung hat bestimmt Einfluss und ich sehe da eine Chance die Alimenten zu reduzieren. Ganz werden sie nicht wegfallen, ausser der Sohn zügelt offiziell zu euch und ist zu 100% bei euch wohnhaft.
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Tabea
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Beitrag von Tabea »

Hallo und vielen Dank für euren Input!

Ich gehe auch ganz stark davon aus, dass die Mutter direkt einen Rückzieher macht, wenn sie hört, dass ihr das Geld gekürzt wird. Dafür schätzt sie ihr bequemes Leben viel zu sehr!

Wir müssten den Sohn fremd betreuen lassen, da eine weitere Reduzierung der Arbeit bei meinem Mann nicht möglich ist. Aber das sollte durch den Schulhort kein Problem sein.

In Deutschland habe ich folgendes zu einer 50/50-Regelung gefunden:
http://www.scheidung-online.de/beibeiden.html

http://www.anwalt.de/rechtstipps/kindes ... 05204.html

So soll das anscheinend auch in Frankreich, Belgien, Australien (Vorreiter des Wechselmodells) etc. gehandelt werden. Die Schweiz als Famileinbeführworter ist da wohl noch nicht so weit. Aber wir werden uns mal bei zuständigen Amt erkundigen.
tarzan
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Beitrag von tarzan »

du hast es richtig erkannt, die Schweiz ist da noch nicht soweit.
Als Beispiel auch beim gemeinsamen Sorgerecht, in Deutschland ist
das die Regel, in der Schweiz die Ausnahme.
Sowie auch Dinge wie Kinderbetreuung, Kinderzulagen usw.

euch würde die Fremdbetreuung auch wieder Kosten verursachen. Wer sollte diese bezahlen ?

Was sagt denn das Kind dazu, möchte er überhaupt mehr zu euch kommen ?
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Zanilla
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Beitrag von Zanilla »

Hallo Tabea,

ich wohne in Belgien, und mein Partner und seine Ex leben nach dem 50/50 Modell, d.h. die Kinder sind abwechselnd wochenweise bei uns/ihr. Es fliesst kein Geld zwischen den beiden. Jeder kommt für die Zeit auf, die die Kinder da sind. Grössere Anschaffungen werden 50/50 geteilt. Frauenunterhalt bekommt sie nicht. Da die beiden noch ein gutes Verhältnis haben, werden auch mal Arrangements getroffen wie "Ich zahl die Buskarte, du dafür Handykarte" oder sowas. Schriftlich festgehalten wurde bis auf den nicht vorhandenen Unterhaltsanspruch nichts. Das ist zwar bequem, aber auch gefährlich. Mein Freund verdient mehr als die Ex, ich verdiene doppelt so viel wie mein Freund, und die Ex hat ein drittes Kind von einem anderen Mann. Ihr geht öfters das Geld aus, und mein Freund ist dann immer bereit, einzuspringen, was ich wiederum nicht gut find, weil ich befürchte, über den Tisch gezogen zu werden, weil ich zumindest indirekt finanziell da mit drinhänge. Mein Freund sagt, es sei aufs Jahr gerechnet alles gerecht und fair. Also: wenn dein Mann und die Ex ein gutes Verhältnis haben, könnte man es vielleicht so ähnlich machen?

Ich glaube aber zu wissen, dass in Deutschland zumindest anders gerechnet wird. Da wird der Unterhalt jeweils vom Einkommen gemäss Düsseldorfer Tabelle berechnet; selbst bei 50/50 muss der besserverdienende draufzahlen, sprich die Unterhaltspflicht beider Parteien werden saldiert. Aber wie das 100%ig funktioniert, kann ich leider auch nicht erklären.

ich hoffe, es hilft dir weiter!
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BabyOne
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Beitrag von BabyOne »

Ich glaube aber zu wissen, dass in Deutschland zumindest anders gerechnet wird. Da wird der Unterhalt jeweils vom Einkommen gemäss Düsseldorfer Tabelle berechnet; selbst bei 50/50 muss der besserverdienende draufzahlen, sprich die Unterhaltspflicht beider Parteien werden saldiert.
Das stimmt. Man muss aber auch bedenken, dass auch in Deutschland das Wechselmodell nicht gegen den Willen des anderen Elternteiles durchgesetzt werden kann. Auch in den Fällen wo das Geld knapp ist wird es leicht einmal schwierig, weil dann die Sozialbehörden nicht einverstanden sind wenn gegenseitig auf Unterhalt verzichtet wird. Also auch in Deutschland ist das alles andere als Standard.
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